Hoverboards: Fehlender Versicherungsschutz birgt Risiko

Füße einer Jugendlichen auf Hoverboard.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hoverboards und E-Skateboards sind auf öffentlichen Wegen und Plätzen verboten.
  • Wer dagegen verstößt und dabei anderen Schaden zufügt, haftet mit seinem privaten Vermögen – die Privathaftpflichtversicherung zahlt hier nicht.
Stand: 12.12.2022

Hoverboards und E-Skateboards werden gerne als umweltfreundlich und innovativ beworben. Die elektrisch betriebenen Rollbretter sind gerade bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Was viele jedoch nicht wissen: Da sie keine Straßenzulassung haben, sind sie auf öffentlichen Wegen verboten. Wer sie dort dennoch nutzt und einen Unfall oder Schaden verursacht, haftet privat – die Versicherung zahlt hier nicht. Auch ein Bußgeld kann bei Nutzung im öffentlichen Raum fällig werden.

Viele Kinder und Jugendliche werden sich zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein Hoverboard oder ein E-Skateboard wünschen. Was Eltern vor dem Kauf jedoch bedenken sollten: Die Fun-Sportgeräte haben keine Straßenzulassung und dürfen daher nur im privaten Raum, etwa dem eigenen Grundstück, genutzt werden.

Motorisierte Fortbewegungsmittel, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, benötigen eine Betriebserlaubnis. Die Hoverboards und E-Skateboards gelten als Kraftfahrzeuge und können Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h erreichen. Da sie aber weder einen Sitz, noch einen Lenker, Bremsen oder Beleuchtung haben, bekommen sie diese nicht. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind daher für sie tabu.

Hohes Risiko durch fehlenden Versicherungsschutz

Noch problematischer als ein mögliches Bußgeld: Kommt es bei der unerlaubten Nutzung zu Schäden, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Denn: Versicherungen schließen ihre Haftung durch die sogenannte Benzinklausel aus. Wer mit seinem Elektrokleinstfahrzeug einen Unfall verursacht und fremde Sachen beschädigt oder Personen verletzt, haftet mit seinem privaten Vermögen.

Aber auch die Nutzung im nicht öffentlichen Raum, etwa dem eigenen Innenhof oder Parkplatz, ist nicht unbedingt mitversichert. Um sicherzugehen, dass die private Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt, sollte vorab immer der Vertrag geprüft oder beim Versicherer nachgefragt werden.

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