Berufunfähigkeitsversicherung - Warum die Versicherungsbedingungen so wichtig sind

Berufsunfähigkeitsversicherung
Stand: 03.06.2013

Berufsstarter haben in der Regel noch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem reichen die staatlichen Zahlungen meistens nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes. Von einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird schon vor Ablauf der allgemeinen 5-jährigen Wartezeit eine Rente aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit geleistet.

Besonders in einem Beruf mit höherem Risiko (z. B. Handwerker) sollten Sie so früh wie möglich eine BU abschließen. Denn je älter Sie sind, desto teurer wird diese Versicherung. Weil die BU Sie voraussichtlich während Ihres gesamten Berufslebens begleitet, müssen Sie gut darauf achten, welche Vertragsform Sie wählen und welchen Inhalt der Vertrag hat (Vertrags­bedin­gungen). Nachfolgende Fälle aus unserem Beratungsalltag zeigen Ihnen, welche Folgen falsche Entscheidungen haben können:

Ein Beispiel:

Ein lediger junger Mann schließt eine Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ab. Wenige Jahre später kann er als verheirateter Familienvater und Kreditnehmer einer Immobilienfinanzierung die Beiträge für diese vergleichsweise teuere Vertragsform nicht mehr aufbringen.

Was passierte dann?

Im konkreten Fall musste der bestehende Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherte hatte damit nur noch eine völlig unzureichende BU-Rente zu erwarten. Und wegen seines schlechter gewordenen Gesundheitszustandes wird auch ein neuer Vertragsabschluss zu einem späteren Zeitpunkt erschwert bzw. viel zu teuer.

Tipp:

Schließen Sie von vornherein eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Diese sollte mit keinem teuren Sparvorgang verbunden sein!

In der Beratungspraxis erleben wir, dass Verträge häufig mit zu kurzer Laufzeit oder zu niedriger Rentenhöhe abgeschlossenen wurden. Außerdem gefährden manche Verbraucher ihren Versicherungsschutz durch falsche bzw. unvollständige Angaben zu ihrem Gesundheitszustand.

Tipps:

Auf die Vertragsbedingungen achten. Wichtig: die Versicherung sollte darauf verzichten zu prüfen, ob der Versicherte ggf. auch eine andere Tätigkeit als bisher ausüben kann (sog. abstrakte Verweisung).

  • Die Laufzeit des Vertrages möglichst bis zum Eintritt in den Altersruhestand wählen.
  • Alle gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
  • Wenn ein Vermittler behauptet, dass bestimmte Vorerkrankungen oder Arztbesuche nicht im Antrag angegeben werden müssen, sollte man dies nicht einfach glauben, sondern immer die schriftliche Bestätigung vor Antragsunterzeichnung einfordern. So mancher Verbraucher hat erst im Leistungsfall erfahren müssen, dass Versicherer wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten leistungsfrei vom Vertrag zurücktreten können und sich mündliche Zusagen oft nur schlecht beweisen lassen.

Bevor Sie unterschreiben, prüfen wir Ihre Versicherungsbedingungen.

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