Vom Rundfunkbeitrag abmelden

Abmelden Rundfunkbeitrag
Stand: 25.03.2021

Sie möchten Ihr Beitragskonto abmelden. Wir sagen Ihnen, wie das geht.

Wichtig: Melden Sie das Beitragskonto immer schriftlich ab. Versenden Sie die Abmeldung als Einschreiben. Sie können das Abmeldeformular auch online direkt beim Beitragsservice ausfüllen.

Telefonisch können Sie Ihr Beitragskonto nicht abmelden!

Bleiben Sie am Ball, solange bis der Beitragsservice Ihnen die Abmeldung bestätigt hat. Bis zur Bestätigung bleiben Sie beitragspflichtig.

Adressat: ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice - 50656 Köln

Geben Sie immer Folgendes an:

  • die abzumeldende Beitragsnummer,
  • Ihre neue Postanschrift,
  • das Enddatum des Innehabens einer Wohnung, der Betriebstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
  • eine Begründung für die Abmeldung - der begründende Lebenssachverhalt.

Abmeldegründe sind:

  • Umzug/Zuzug in eine Wohnung, für die schon ein Beitrag gezahlt wird.
    Nachweis: Angabe des Namens des anderen Beitragszahlers und Beitragsnummer
  • Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder Unterkünfte für Senioren, wenn Verbraucher dauerhaft und vollstationär gepflegt wird.
    Nachweis: Nachweis der dauerhaften und vollstationären Unterbringung
  • Umzug in ein Hospiz.
    Nachweis: Nachweis der Unterbringung
  • Schwere Krankheit wie etwa fortgeschrittene Demenz, Alzheimer, Parkinson, Koma.
    Nachweis: Bescheinigung des Hausarztes
  • Auswandern - der dauerhafte Wegzug ins Ausland und Aufgabe der Wohnung in Deutschland.
    Nachweis: Meldeamtliche Bescheinigung
  • Tod des Wohnungsinhabers, wenn der Verstorbene allein in der Wohnung gelebt hat.
    Nachweis: Sterbeurkunde
  • Wohnungsaufgabe wegen begrenzt zeitlich beruflichen Wegzugs ins Ausland (z.B. Werksangehörige von Automobilfirmen; Professoren, Doktoranten)
    Nachweis:  Meldeamtliche Bescheinigung
  • Leerstand einer Wohnung
    Nachweis: Meldeamtliche Bescheinigung
  • Vollständiges Wohnnutzungsverbot einer Datsche oder Gartenlauben bzw. ein Dauerwohnnutzungsverbot. Nachweis: Bestätigung der Gemeinde.

Keine Abmeldegründe:

  • Vorübergehende Abwesenheit (Urlaub, Gefängnisaufenthalt)
  • Scheidung/Trennung
  • Ruhestand
  • Keine Rundfunkgeräte
  • Kein Einkommen
  • Gegen-das-System-sein
  • Überwinterung oder saisonale Abwesenheit (Wohnung ist zwar unbenutzt, steht jedoch nicht leer)

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