Bahngastrechte: Seltener Geld zurück bei Zugverspätungen

Unterwegs mit der Bahn

Das Wichtigste in Kürze

  1. Bei Zugverspätungen von mindestens 60 Minuten erhalten Sie (teilweise) eine Erstattung des Fahrpreises.
  2. Bei Problemen im Nahverkehr hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP) oder die Schlichtungsstelle Nahverkehr.
  3. Informieren Sie sich auch über mögliche Kulanzregelungen der Bahn.
Stand: 29.02.2024

Sind Züge verspätet, fallen aus oder streikt die Bahn, stehen Ihnen gewisse Entschädigungen zu. Doch zum 7. Juni 2023 haben sich die Fahrgastrechte für Bahnfahrer verschlechtert. So gibt es etwa seltener Geld zurück bei Zugverspätungen. Mehr über Ihre Rechte erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Erfahren Sie mehr über Ihre grundsätzlichen Rechte bei Zugverspätungen und Zugausfällen.

Neue Bahngastrechte zum 7. Juni

Seit dem 7. Juni 2023 hängt es vom Grund der Verspätung ab, ob Sie Ihr Geld zurückerhalten. Sind Zugverspätung oder Ausfall eine Folge höherer Gewalt, muss die Bahn Sie nicht mehr entschädigen. Dazu zählen zum Beispiel

  • extreme Wettereignisse (etwa große Naturkatastrophen)
  • Verhalten Dritter (wie Unfall im Gleis oder sabotierte Kabel) sowie
  • Verschulden des Fahrgastes. 

Die Beschwerde-Frist verkürzt sind von zwölf auf drei Monate.

Bei Verspätungen wegen Streiks erhalten Sie weiterhin eine Entschädigung.

Ihre Rechte bei Verspätungen und Ausfällen im Bahnverkehr

Grundsätzlich gilt: Kommt Ihr Zug mit mindestens 60 Minuten Verzögerung am Zielort an, erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Voraussetzung: Die Bahn muss für die Verspätung verantwortlich sein und der zu erstattende Betrag muss über 4 Euro liegen.

Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten werden Ihnen 50 Prozent des Fahrpreises erstattet.

Nutzen Sie eine Zeitkarte des Fernverkehrs, erhalten Sie pauschale Entschädigungen. In der 2. Klasse sind dies 5 Euro, in der 1. Klasse 7,50 Euro. Maximal erhalten Inhaber einer Zeitkarte 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.

Wichtig: Besitzen Sie eine Bahncard 100, bekommen Sie für jede Verspätung von mindestens 60 Minuten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse pauschal erstattet. Auch hier gilt: Maximal erstattungsfähig sind 25 Prozent der BahnCard-Kosten.

Sollte Ihr Zug ganz ausfallen, können Sie mit einem anderen Zug weiterfahren, sofern sich die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof dadurch verringert. Inhaber eines Nahverkehrstickets dürfen einen höherwertigen Zug wählen. Die Ticketaufschläge müssen sie zunächst zahlen. Sie können sich diesen Betrag jedoch nachträglich zurückerstatten lassen. Für Besitzer des Deutschlandtickets gilt das seit dem 7. Juni 2023 nicht mehr. Sie dürfen nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren.

In bestimmten Fällen werden bei Verspätung und Ausfall des Zuges auch Hotel- und Taxikosten übernommen.

Doch nicht nur bei Ausfall können Reisende mit einem anderen Zug weiterfahren: Wenn Bahnreisende schon vor Fahrtantritt erfahren, dass der Zug über 60 Minuten Verspätung hat, können sie von der Reise zurücktreten, den Fahrpreis zurückverlangen oder einen anderen Zug wählen.

Hier finden Sie das Fahrgastrechteformular (pdf).

Unser Tipp:

Lassen Sie sich die Verspätung und den möglichen Verfall von Reservierungen vom Zugbegleiter oder am Infopoint schriftlich bestätigen.

Informieren Sie sich auch über mögliche Kulanzregelungen der Bahn.

Öffentlicher Personennahverkehr

Mit Anfragen oder Beschwerden zum öffentlichen (Schienen)-Personennahverkehr wie zum Beispiel Straßenbahn, U-Bahn, Stadtbus, S-Bahn, wenden Sie sich bitte an das zuständige Verkehrsunternehmen, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP) oder an die Nahverkehr Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen e.V.

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