Wenn die Bahn streikt oder sich verspätet - Ihre Rechte

Das Wichtigste in Kürze
- Bei Zugverspätungen von mindestens 60 Minuten erhalten Sie (teilweise) eine Erstattung des Fahrpreises.
- Bei Problemen im Nahverkehr hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP) oder die Schlichtungsstelle Nahverkehr.
- Informieren Sie sich auch über mögliche Kulanzregelungen der Bahn
Bundesweiter Warnstreik am 27. März 2023, wichtige Informationen für Reisende.
Am Montag stellt die Bahn den Fernverkehr komplett ein. Die Bahn rät geplante Reisen möglichst zu verschieben. Auf ihrer Website teilt die Bahn folgendes zur Gültigkeit der Tickets mit.
Alle Fahrgäste, die ihre für den Zeitraum vom 27.03.2023 bis zum 28.03.2023 geplante Reise aufgrund des Streiks der EVG verschieben möchten, können ihr bis einschließlich 23.03.2023 gebuchtes Ticket für den Fernverkehr ab sofort bis einschließlich Dienstag, den 04.04.2023 flexibel nutzen. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
https://www.bahn.de/service/fahrplaene/aktuell vom 24.03.2023
Informationen zur Sonderkulanz im Zusammenhang mit dem Streik finden Sie bei der Deutschen Bahn.
Ihre Rechte bei Verspätungen und Ausfällen im Bahnverkehr
Grundsätzlich gilt: Kommt Ihr Zug mit mindestens 60 Minuten Verzögerung am Zielort an, erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Voraussetzung: Die Bahn muss für die Verspätung verantwortlich sein und der zu erstattende Betrag muss über 4 Euro liegen.
Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten werden Ihnen 50 Prozent des Fahrpreises erstattet.
Nutzen Sie eine Zeitkarte des Fernverkehrs, erhalten Sie pauschale Entschädigungen. In der 2. Klasse sind dies 5 Euro, in der 1. Klasse 7,50 Euro. Maximal erhalten Inhaber einer Zeitkarte 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.
Wichtig: Besitzen Sie eine Bahncard 100, bekommen Sie für jede Verspätung von mindestens 60 Minuten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse pauschal erstattet. Auch hier gilt: Maximal erstattungsfähig sind 25 Prozent der BahnCard-Kosten.
Sollte Ihr Zug ganz ausfallen, können Sie mit einem anderen Zug weiterfahren, sofern sich die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof dadurch verringert. Inhaber eines Nahverkehrstickets müssen Ticketaufschläge für einen höherwertigen Zug zunächst zahlen. Sie können sich diesen Betrag jedoch nachträglich zurückerstatten lassen. In bestimmten Fällen werden bei Verspätung und Ausfall des Zuges auch Hotel- und Taxikosten übernommen.
Doch nicht nur bei Ausfall können Reisende mit einem anderen Zug weiterfahren: Wenn Bahnreisende schon vor Fahrtantritt erfahren, dass der Zug über 60 Minuten Verspätung hat, können sie von der Reise zurücktreten, den Fahrpreis zurückverlangen oder einen anderen Zug wählen.
Hier finden Sie das Fahrgastrechteformular (pdf).
Unser Tipp:
Lassen Sie sich die Verspätung und den möglichen Verfall von Reservierungen vom Zugbegleiter oder am Infopoint schriftlich bestätigen.
Informieren Sie sich auch über mögliche Kulanzregelungen der Bahn.
Öffentlicher Personennahverkehr
Mit Anfragen oder Beschwerden zum öffentlichen (Schienen)-Personennahverkehr wie zum Beispiel Straßenbahn, U-Bahn, Stadtbus, S-Bahn, wenden Sie sich bitte an das zuständige Verkehrsunternehmen, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP) oder an die Nahverkehr Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen e.V.