Die drei Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung
Im Pflegefall zahlen die gesetzlichen Pflegekassen in Abhängigkeit von Pflegegrad (PG) und der Pflegesituation festgelegte monatliche Summen. Die Leistungen decken dabei in der Regel nur einen Teil der Pflegekosten.
Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, die Versorgungslücke zu schließen.
Es gibt drei verschiedene Modelle: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Für alle gilt:
- Die Versicherer machen Annahme und Bedingungen des Vertrages vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig. Die Beitragshöhe orientiert sich dazu am Eintrittsalter.
- Bei allen Versicherungen sollte berücksichtigt werden, ob sie im Pflegefall beitragsfrei gestellt wird.
- Wichtig: Zu den Kosten der Pflege kommen – wie in der eigenen Wohnung - auch im Pflegeheim Kosten für Unterkunft und Verpflegung dazu.
Pflegetagegeldversicherung
Diese Versicherung zahlt einen festen Tagessatz, abhängig von der Höhe des Pflegegrads des Versicherten.
- Grundsätzlich erfolgt die Zahlung unabhängig von der Pflegesituation. Die Versicherungsleistungen im gewählten Tarif sollten sich an den zu erwartenden Pflegekosten orientieren, soweit sie nicht durch Einkommen oder Vermögen gedeckt werden können. Bei der Versorgung im Pflegeheim ist der Eigenanteil für die Pflege in den PG 2 bis 5 immer gleich hoch. Die Höhe der selbst zu tragenden Kosten für die Pflege durch ambulante Pflegedienste ist dagegen sehr von der individuellen Pflegesituation abhängig und steigt mit der Höhe des Pflegegrades.
- Für bestimmte Pflegetagegeldtarife gibt es eine staatliche Förderung von 5 Euro zu den monatlichen Beiträgen. Die Leistungen fallen hierbei jedoch häufig niedrig aus und die Beiträge sind auch im Pflegefall weiterzuzahlen. Einziger Vorteil: In diese Tarife muss jeder aufgenommen werden, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Dafür gilt eine Wartezeit von 5 Jahren.
Pflegekostenversicherung
Hier zahlt die Versicherung nur bei nachgewiesenen, verbliebenen Pflegekosten nach Abzug der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es gibt 2 Tarifarten:
- Bei Variante 1 wird ein vereinbarter Prozentsatz des verbleibenden Eigenanteils von der Versicherung übernommen.
- Bei Variante 2 werden die Restkosten bis zu einem Höchstbetrag von der Versicherung gezahlt.
Pflegerentenversicherung
Bei diesem Modell zahlt der Versicherer bei Eintritt des Pflegefalls eine vereinbarte monatliche Rente.
- Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und ist unabhängig von der Pflegesituation oder den Pflegekosten.
- Die Beitragszahlung kann bei finanziellen Engpässen – mit Einbußen bei der späteren Rente – ausgesetzt werden.
- Eine Kündigung der Rentenversicherung mit Auszahlung des Rückkaufswerts ist möglich.
- Im Vergleich zu den anderen Varianten der Pflegezusatzversicherung ist der Beitrag deutlich höher.
Laut einer Pressemitteilung der AOK lag der Eigenanteil bei der Versorgung im Pflegeheim der Bewohnerinnen und Bewohner nach Abzug der Leistungen der Pflegepflichtversicherung in den Pflegegraden 2 bis 5 in Niedersachsen Ende 2024 im Schnitt bei 2.189 Euro.