Deckungslücke bei der gesetzlichen Pflegeversicherung

Deckungslücke bei der gesetzlichen Pflegeversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nicht die gesamten Pflegekosten.
  2. Reichen Einkommen oder Vermögen zur Bezahlung der Pflegekosten nicht aus, zahlt das Sozialamt.
  3. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie die Lücke verringern, ein Rest der Pflegekosten kann noch offenbleiben.
Stand: 12.02.2021

Immer mehr Menschen werden früher oder später zum Pflegefall. Einen Teil der Kosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber wer zahlt den Rest?

Was kostet ein Pflegeheim oder ein mobiler Pflegedienst?

Die Kosten für ein Pflegeheim oder einen mobilen Pflegdienst variieren je nach Angebot und Ort der Pflege. In beiden Fällen verbleibt grundsätzlich eine Versorgungslücke. Unsere beiden Rechenbeispiele verdeutlichen, welcher Eigenanteil Sie zahlen müssten.

Im Bundesdurchschnitt beträgt die Versorgungslücke in der ambulanten Pflege bei Pflegegrad 1 125 €, bei Pflegegrad 2 500 €, bei Pflegegrad 3 1100 € und bei Pflegegrad 4 und 5 jeweils 2200 €. Die durchschnittliche Versorgungslücke in der stationären Pflege beträgt bei allen Pflegegraden 1500 €.

Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest 02/2020, test.de (kostenpflichtig)

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Pflegegrad Pflegeheim Ambulante Pflege
1

0 Euro

0 Euro
2 770 Euro 689 Euro
3 1262 Euro 1289 Euro
4 1775 Euro 1612 Euro
5 2005 Euro (Härtefall) 1995 Euro

Wer zahlt den Rest?

Die sogenannte Deckungslücke zahlt der Pflegebedürftige über sein Einkommen und sein Vermögen. Es verbleibt ein Schonvermögen von 5.000,- €. Ist kein Geld vorhanden, zahlt das Sozialamt. Darüber hinaus sind Kinder ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese bedürftig sind. Oberhalb der Selbstbehalte kann sich das Sozialamt das Geld von den Kindern wiederholen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Deckungslücke verringern.

 

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