Patientenverfügung - Das ist wichtig, darauf sollten Sie achten

Hand mit Kugelschreiber, Patientenverfügung ausfüllen

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Patientenverfügung legen Sie für bestimmte Behandlungssituationen fest, welche Untersuchungen, Behandlungen oder ärztlichen Eingriffe Sie wünschen oder ablehnen.
  • Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, egal ob handschriftlich oder mit dem Computer.
  • Ihre Verfügung muss folgende Bestandteile enthalten: Beschreibung der Behandlungssituationen, Festlegung der Behandlungsformen, Unterschrift.
Stand: 09.04.2024

Sie müssen jeder medizinischen Behandlungsmaßnahme zustimmen. Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung Ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern, hilft die Patientenverfügung.

Darin erteilen oder verweigern Sie die Zustimmung für bestimmte Behandlungssituationen und Behandlungsmaßnahmen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Behandlungswünsche auch dann beachtet werden, auch wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Wer eine Patientenverfügung erstellen kann

Um eine wirksame Patientenverfügung aufzustellen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem müssen Sie Art, Bedeutung und Tragweite die Risiken der Patientenverfügung erfassen und auf dieser Grundlage Ihren Willen bilden können.

Kinder und Jugendliche können ihre Behandlungswünsche ebenfalls schriftlich erfassen. Es handelt sich dann formal zwar nicht um eine Patientenverfügung, die Festlegungen der Behandlungswünsche sind aber ebenso zu beachten. 

Formvorgaben

Ihre Patientenverfügung müssen Sie zwingend schriftlich erstellen - handschriftlich oder mit dem Computer. Wichtig: Die Verfügung muss lesbar und mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen sein.

Es ist nicht notwendig, die Verfüg notariell beglaubigen oder beurkunden zu lassen.

Gültigkeitsdauer einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung gilt, bis Sie die Verfügung widerrufen oder eine neue aufstellen. Schauen Sie sich Ihre Patientenverfügung von Zeit zu Zeit an. Prüfen Sie, ob die darin getroffenen Festlegungen noch zu Ihnen passen. Denn Lebenssituationen und medizinische Möglichkeiten können sich verändern. Haben Sie Ihre Verfügung geprüft, ist eine erneute Unterschrift zur Bekräftigung sinnvoll. Die Verfügung gilt aber auch ohne weiter.

Widerruf möglich

Die Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen. Unabhängig davon wird die Patientenverfügung nur herangezogen, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Solange Sie in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern und sei es nur durch Kopfnicken oder Heben eines Fingers spielt die Patientenverfügung keine Rolle.

Patientenverfügung ist bindend

Sind Sie entscheidungsunfähig und muss über Behandlungsmaßnahmen entschieden werden, prüft Ihr gesetzlicher Betreuer beziehungsweise Ihr Bevollmächtigter, ob eine Behandlungssituation vorliegt, die Sie in Ihrer Patientenverfügung geregelt haben. Ist das der Fall, ist die Verfügung verbindlich.

Was inhaltlich zu beachten ist

Ihre Verfügung muss folgende Bestandteile enthalten:

  • Beschreibung der Behandlungssituationen,
  • Festlegung der Behandlungsmaßnahmen für diese Situationen,
  • Ihre Unterschrift.

Besonders wichtig ist, dass Sie Behandlungssituationen beschreiben. Allgemeine Formulierungen wie "Wenn ich einmal sehr krank und nicht mehr in der Lage bin, ein für mich erträgliches Leben zu führen, möchte ich würdevoll sterben dürfen." oder "Wenn ich einmal dement bin, möchte ich nicht ärztlich behandelt werden." beschreiben keine Behandlungssituationen.

Auch reicht es nicht aus, abgelehnte Maßnahmen wie "Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen" einfach nur zu nennen. Die Festlegungen zu Maßnahmen müssen sich immer auf ausreichend bestimmte Erkrankungen oder Behandlungssituationen beziehen.

Folgende Behandlungssituationen werden in vielen Patientenverfügung geregelt:

  • unmittelbarer Sterbeprozess,
  • Endstadium einer tödlich verlaufenden Erkrankung,
  • schwere Gehirnschädigung, sowohl direkt durch Unfall, Schlaganfall, Entzündung, als auch indirekt durch Sauerstoffunterversorgung des Gehirns nach Herzstillstand, Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen,
  • weit fortgeschrittener Gehirnabbauprozess (zum Beispiel bei Demenz).

Formulierungshilfen bieten Unterstützung

Die Beschreibung der Behandlungssituation müssen Sie sich nicht selbst ausdenken. Greifen Sie auf praktisch erprobte Formulierungshilfen zurück. Solche finden Sie zum Beispiel in unserem Tool Selbstbestimmt, den Textbausteinen des Bundesjustizministeriums, im Ratgeber Patientenverfügung und im Vorsorgehandbuch der Verbraucherzentralen. Das reduziert das Risiko, dass Sie eine widersprüchliche oder unvollständige Patientenverfügung aufstellen.

Nutzen Sie bei Fragen zu bestimmten Behandlungssituationen ein Beratungsgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin Ihres Vertrauens. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine solches Arztgespräch in aller Regel nicht.

Die Patientenverfügung aufbewahren

Am sinnvollsten bewahren Sie die Patientenverfügung zu Hause bei den persönlichen Unterlagen auf, wo sie leicht gefunden wird. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verfügung jederzeit zu aktualisieren und gegebenenfalls zu ändern.

Informieren Sie Angehörige, Bevollmächtigte oder Freunde darüber, wo Sie das Original aufbewahren. Tragen Sie zusätzlich ein Hinweiskärtchen bei sich, zum Beispiel in Ihrem Portemonnaie.


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