Private Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte
Das Wichtigste in Kürze
- Überlegen Sie sich genau, was versichert werden soll.
- Die Höhe der Beiträge bestimmt jedes Versicherungsunternehmen selbst.
- Für gesundheitlich vorbelastete Verbraucher ist das Invitatiomodell eine interessante Alternative.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern private Zusatzversicherungen vermitteln. Die für diese Verträge geltenden Sonderkonditionen sind nicht automatisch sinnvoll oder vorteilhafter. Ein Vergleich lohnt sich. Auch Anbieter von Kreditkarten oder Schutzbriefen haben Produkte in ihrem Angebot, zum Beispiel den Auslandsreisekrankenschutz.
Prüfen Sie zunächst, welche Bedingungen den Verträgen zugrunde liegen. Vielleicht sind Sie besser versichert, wenn Sie einen separaten Versicherungsvertrag abschließen. Preise und Leistungen der verschiedenen Zusatzversicherungen variieren. Das erschwert die Beurteilungsmöglichkeiten und Auswahl stark.
Vor Vertragsschluss: Worauf Sie achten sollten
Überlegen Sie sich genau, was Sie versichern wollen. Verschaffen Sie sich einen Überblick. Dafür können Sie Tests der Stiftung Warentest oder unsere unabhängige Beratung nutzen.
Vorsicht geboten ist bei computergestützten Vergleichen von Versicherungsunternehmen. Diese basieren selten auf einer umfassenden Marktübersicht. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der Tarif tatsächlich alle gewünschten Leistungen enthält beziehungsweise welche Einschränkungen gegebenenfalls bestehen.
In den Anträgen wird Ihr Gesundheitszustand abgefragt - außer bei Auslandsreisekrankenversicherungen für kurzzeitige Auslandsaufenthalte. Sie müssen diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Tun Sie dies nicht, muss der Versicherer im Schadensfall anfallende Kosten im Zweifel nicht übernehmen.
Der Anbieter prüft anhand Ihrer Angaben, ob er Sie tatsächlich versichern möchte. Liegen Vorerkrankungen vor, eröffnen sich dem Unternehmen folgende Möglichkeiten:
- er lehnt es ab Sie zu versichern,
- er versichert Ihre Vorerkrankung unter Vereinbarung der Zahlung eines Risikozuschlags,
- er versichert Sie, vereinbart aber sogenannte Risikoausschlüsse. Für diese würde er im Krankheitsfall keine Zahlungen übernehmen.
Die Höhe der Beiträge bestimmt jedes Versicherungsunternehmen selbst. Wer jedoch bei einem Versicherer abgelehnt wurde, wird in der Regel auch bei keinem anderen einen Versicherungsschutz erhalten. Denn vor Vertragsabschluss müssen Sie angegeben, ob Ihr Antrag bereits bei einem anderen Unternehmen abgelehnt wurde.
Spezialfall Invitatiomodell
Für gesundheitlich vorbelastete Verbraucher ist das Invitatiomodell eine interessante Alternative. Nach diesem Modell können Sie mehrere Unternehmen gleichzeitig auffordern, Ihnen ein unverbindliches Angebot auf der Grundlage ihrer Daten zu unterbreiten.
In diesem Fall können Sie die Frage verneinen, ob Sie bereits bei einem anderen Unternehmen abgelehnt wurden. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie erstmals gleichzeitig von mehreren Unternehmen konkrete Angebote nach dem Invitatiomodell anfordern.
Haben Sie bereits Versicherungsanträge bei einzelnen Versicherungsgesellschaften gestellt, die nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen wurden, müssen Sie dies korrekt beantworten.
Das Angebot nach dem Invitatiomodell enthält alle vertragsrelevanten Daten und die Police. Es muss innerhalb einer vorgegebenen Frist des Versicherers (zum Beispiel 14 Tage) von Ihnen angenommen werden, damit der Vertrag zustande kommt. Bis dahin neu hinzugekommene Erkrankungen oder Beschwerden müssen Sie mit dieser Annahmeerklärung nachmelden.
Kündigungsmöglichkeiten und Konsequenzen
Eine Kündigung ist nach Ablauf einer eventuell vereinbarten Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Das Versicherungsjahr ist meist mit dem Kalenderjahr identisch.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen nach Beitragserhöhungen oder Leistungsreduzierungen zu.
Eine Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Anbieter sollten Sie sich gut überlegen. Sie starten als Neukunde, mit erneuter Gesundheitsprüfung und Beitragsbemessung. Außerdem sind eventuell gebildete Altersrückstellungen verloren.
Kündigung durch die Versicherung
Die Versicherung kann ohne Angabe von Gründen mit einer dreimonatigen Frist innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kündigen, wenn die Bedingungen dies zulassen. Bei der Krankentagegeldversicherung ist das unzulässig, sofern diese als Ersatz für das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen wurde.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem Unternehmen zu, wenn Sie trotz Mahnungen die Prämie nicht zahlen. Haben Sie den Versicherer arglistig getäuscht wie zum Beispiel Gesundheitsfragen bewusst falsch beantwortet, kann dieser den Vertrag anfechten. Der Vertrag wäre nichtig und bisher erbrachte Leistungen in Zusammenhang mit der verschwiegenen Erkrankung können zurückgefordert werden. Die von Ihnen bezahlten Beiträge darf der Versicherer behalten.