Wertersatz beim Onlineshopping

Wertersatz beim Onlineshopping

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Widerrufsrecht bietet Käufern die Möglichkeit Produkte zu prüfen.
  2. Nutzen Sie die Ware übermäßig, müssen Sie eventuell Wertersatz zahlen.
  3. Pauschalen in AGB sind unzulässig.
Stand: 30.11.2023

Sie gehen online shoppen und prüfen zu Hause, ob das Produkt Ihren Ansprüchen genügt. Ist das nicht der Fall, schicken Sie die Ware zurück. Wenig später fordert der Händler Geld von Ihnen – eine sogenannte Wertersatzzahlung. Darf er das?

Online gekaufte Produkte dürfen Sie zu Hause auf Ihre Funktionstauglichkeit prüfen. Fällt Ihr Urteil negativ aus, können Sie die meisten Waren innerhalb von 14 Tagen wieder zurückschicken und den Vertrag widerrufen. Ausführliche Informationen zum Widerruf finden Sie in unserem Artikel: Kaufen per Internet, Katalog oder Brief.

Anspruch des Händlers auf Wertersatz

Der Zustand der Produkte darf sich durch Ihre Prüfung nicht so weit verschlechtern, dass sie an Wert verlieren. Ist das der Fall, müssen Sie als Käufer unter Umständen dafür einstehen. Der Händler darf von Ihnen für die Verschlechterung Geld verlangen, den sogenannten Wertersatz. 

Hierzu muss der Händler Sie über diese Pflicht im Rahmen der Widerrufsbelehrung informieren. Zur Erleichterung der Beweislast können Sie vor der Retournierung Fotos vom Produkt machen. Bei Kleidung und Schuhen empfiehlt sich ein Test in der Wohnung, um einen etwaigen Wertersatz zu vermeiden.

Produkte testen: Was ist erlaubt?
Vereinfacht erklärt dürfen Käufer alles, was auch in einem Ladengeschäft zur Prüfung der Ware erlaubt wäre. Selbstverständlich können Sie zum Beispiel das bestellte Abendkleid anprobieren, es aber nicht zum besonderen Anlass tragen und im Anschluss zurückgeben.

Keine Pauschalen in AGB

Für die Bewertung der Verschlechterung der Ware und damit der Höhe des Wertersatzes ist der individuelle Sachverhalt entscheidend. Händler dürfen deshalb keine Wertersatzpauschalen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen.

Eine generelle Wertersatzpflicht gegenüber einem Verbraucher nach Ausübung des Widerrufsrechts- verstößt gegen das geltende Recht, so schon der EuGH in seinem Urteil vom 03. September 2009 (EuGH, Urteil vom 3.9.2009 - Rs. C-489/07).

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