10 Dinge, die Sie über Inkasso wissen sollten

Inkassoforderungen was nun
Stand: 29.06.2023

Inkasso bedeutet folgendes: Unternehmen beauftragen Dritte, um überfällige Rechnungen einzuziehen. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Inkassokosten Sie bezahlen müssen, welche nicht und wie Sie unseriöse Inkassounternehmen erkennen.

Was dürfen Inkassounternehmen?

Ein Inkassounternehmen darf Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen Anspruch hat. Das bedeutet: Haben Sie zum Beispiel im Internet etwas gekauft haben und Ihre Rechnung nicht beglichen, bekommen Sie früher oder später Post von einem Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt.

Für ein Inkassoverfahren müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie haben tatsächlich einen Vertrag geschlossen und schulden einem Unternehmen Geld. Rechtsanwälte nennen das eine berechtigte Hauptforderung.
  2. Sie sind mit der Zahlung in Verzug.

Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Inkassounternehmen aktiv werden.

Gut zu wissen: Inkassounternehmen handeln entweder in Vollmacht für ein Unternehmen oder kaufen Forderungen auf.

Was bedeutet Zahlungsverzug?

Viele Menschen glauben, dass der Zahlungsverzug rechtlich erst nach der Missachtung von drei Mahnungen beginnt. Das ist falsch. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wann ein Zahlungsverzug vorliegt. Richtig ist: Im Zahlungsverzug sind Sie, wenn Sie

  • nach einer Rechnung eine Mahnung erhalten haben, die Sie nicht beachtet haben.
  • eine Rechnung mit Mahnhinweis* erhalten haben.
  • bei Vertragsabschluss vereinbart haben, innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen oder zu einem bestimmten Termin den Betrag zu zahlen und Sie die Rechnung nicht fristgerecht begleichen. Ihr Vertragspartner muss Ihnen in solch einem Fall keine Rechnung ausstellen und auch keine Mahnung schicken.

*Eine Rechnung mit Mahnhinweis enthält einen Absatz, der so oder inhaltlich gleich aussieht:

„Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang dieser Rechnung fällig. Wir weisen gemäß § 286 Abs.3 BGB darauf hin, dass Sie auch ohne Mahnung automatisch in Verzug geraten, wenn Sie den oben genannten Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung und Zugang dieser Rechnung auf unserem unten genannten Konto eingehen lassen.“

Wenn Sie die Rechnung nach 30 Tagen nicht bezahlen, muss das Unternehmen keine weitere Mahnung schicken. Sie sind dann automatisch im Zahlungsverzug.

Welche Kosten darf das Inkassounternehmen verlangen?

Wer seine Rechnung so lange nicht bezahlt hat, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, der muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Die Unternehmen geben die finanziellen Belastungen an den Schuldner weiter, die durch den Zahlungsverzug entstehen. Gleiches gilt für die Kosten, die ein Inkassoverfahren verursacht.

Inkassokosten basieren auf den Preisen und Konditionen, die die Inkassounternehmen mit ihren Auftraggebern vereinbart haben. Die Höhe dieser Kosten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten für die Inkassodienstleister gesetzlich gedeckelt. Das bedeutet, dass die Inkassokosten zumindest nicht höher sein dürfen als der Betrag, den ein Rechtsanwalt einmalig berechnen dürfte, wenn er mit dem Fall beauftragt worden wäre.

Bei einem routinemäßigen Erstschreiben einfacher Art darf nur eine 0,3-Gebühr angesetzt werden. Obwohl Inkassoschreiben in den meisten Fällen standardisiert sind und lediglich aus den immer gleichen Textbausteinen bestehen, verlangen die Unternehmen regelmäßig statt eines angemessenen Betrags weitaus höhere Gebühren von ca. 1,1 bis 1,3.

In konkreten Zahlen ausgedrückt: Bei einer ursprünglichen Forderung von bis zu 500 Euro können Inkassokosten mit Auslagen und Mehrwertsteuer statt 19,28 Euro (0,3-Gebühr) oder 32,13 Euro (0,5-Gebühr) schnell 77,11 Euro (1,2-Gebühr) betragen.

Woran erkenne ich, ob es bei den Inkassokosten mit rechten Dingen zugeht?

Prüfen Sie Rechnungen von Inkassobüros stets sorgfältig. Hinterfragen Sie dabei jede Position – die Rechnungen sind oft überhöht.

  • Stellt Ihnen das Inkassounternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in Rechnung, müssen Sie diese nicht bezahlen. Die Überprüfung der Forderung und der Eingang der Zahlung gehören zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens und sind über die Inkassogebühr gedeckt.
  • Macht das Inkassounternehmen Zinsforderungen geltend, muss es detaillierte Angaben zur Berechnung der Zinsen machen. Das heißt, es muss den Zinssatz und den Zeitraum angeben, für den die Zinsen geltend gemacht werden. Zinsforderungen sind in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins zulässig. So sagt es das Gesetz.
  • Kosten von circa 15 Euro für die Ermittlung einer Adresse oder für Nachfragen beim Einwohnermeldeamt sind gerechtfertigt, wenn Sie umgezogen sind und das ihrem ursprünglichen Vertragspartner nicht mitgeteilt haben. Da die Kosten bei den Einwohnermeldeämtern stark voneinander abweichen, können Sie auch den Nachweis für die tatsächlich angefallenen Kosten vom Inkassounternehmen einfordern.

Gut zu wissen: Hat das Inkassounternehmen die Forderung gekauft, darf es keine Inkassokosten verlangen. Es betreibt das Inkasso in eigener Sache.

Muss ich bei Inkasso immer bezahlen?

Nein! Sie müssen den Aufforderungen eines Inkassounternehmens nur dann nachkommen, wenn Sie einem Unternehmen tatsächlich Geld schulden und mit der Zahlung in Verzug sind. Und auch dann müssen Sie nicht für überhöht kalkulierte Inkassokosten aufkommen.

Sie müssen gar nicht zahlen, wenn Sie sich sicher sind, keinen Vertrag mit dem Unternehmen für die konkrete Forderung abgeschlossen zu haben. In diesem Fall sollten Sie den Forderungen schriftlich widersprechen und Ihren Brief per Einwurfeinschreiben versenden.

Leider sind in der Branche unseriöse Methoden weit verbreitet. Viele Inkassofirmen wollen mit dubiosen Dienstleistungen Kasse machen. Sie drohen mit Mahnbescheiden oder Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher oder zur "Kontosperre", um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Anhand der Schreiben können viele Menschen oftmals gar nicht erkennen, wo die offenen Rechnungen herkommen und ob die Forderungen berechtigt sind. Durch aggressive Wortwahl und durch vermeintlich drohende Gerichtsverfahren erreichen die Inkassounternehmen ihr Ziel: Die Angesprochenen reagieren verunsichert und zahlen, selbst wenn sie nicht müssten.

TIPP: Wenn Sie von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung erhalten, verlangen Sie das Original der Vollmacht oder Abtretungsurkunde des Inkassounternehmens.

Woran erkenne ich ein seriöses Inkassounternehmen?

Jedes Inkassobüro muss gemäß §10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein. Es benötigt einen entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Inkassobüro registriert ist, können Sie im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei nachprüfen. Ein nicht registriertes Inkassounternehmen können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.

Bitte bedenken Sie: Die Registrierung eines Inkassobüros allein sagt nichts über die Seriosität aus. Auch registrierte Inkassobüros können unlautere Methoden anwenden.

Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Ihre Einwände ein. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung beigetrieben wird. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Auf Ihre Anfrage hin muss das Inkassounternehmen ergänzende Angaben machen, zum Beispiel:

  • die Anschrift des Auftraggebers (die sogenannte "ladungsfähige" Anschrift – Postfach reicht nicht),
  • Name oder Firma des (ursprünglichen) Gläubigers und
  • besonders wichtig: bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses (zum Beispiel per Telefon oder persönlich im Ladenlokal).

Die Forderung muss für Sie nachvollziehbar sein. Ein seriöses Inkassobüro setzt Ihnen eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Sie dürfen kein Schreiben erhalten, das auf einen Zeitpunkt datiert ist, der mehr als zwei Wochen vor der Zustellung liegt und die gesetzte Zahlungsfrist bereits mehrere Tage verstrichen ist.

Bekomme ich bei Inkasso einen Schufa-Eintrag?

Ein Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt und Sie die Rechnung des Inkassobüros trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht bezahlen.

Wenn Sie gegen die Forderung schriftlich Widerspruch eingelegt haben, dürfen keine Daten übermittelt werden. Auch einschüchternde Drohungen mit einem Eintrag bei der Schufa sind nicht zulässig. Darüber hinaus haben Sie ein Auskunftsrecht zu den bei der Schufa über Sie gespeicherten Daten und das Recht, unzulässige Einträge löschen bzw. berichtigen zu lassen.

Kommen große Männer zu mir nach Hause und werde ich verurteilt?

Angst machen gilt nicht! Es kommen keine großen, wuchtig aussehenden Männer zu Besuch oder in Ihre Wohnung. Sie müssen einen Inkassomitarbeiter auch nicht in Ihre Wohnung lassen. Ebenso wenig werden Sie so ohne Weiteres (strafrechtlich) verurteilt. Lassen Sie sich nicht von Urteilen irritieren, die den Zahlungsaufforderungen anhängen. Diese betreffen immer nur einen Einzelfall und nicht automatisch Ihre konkrete Situation.

Lassen Sie sich auch nicht davon einschüchtern, wenn:

  • damit gedroht wird, Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten zu wollen,
  • ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid angekündigt werden,
  • eine Kontosperre angedroht und deren Folgen in allen Einzelheiten beschrieben werden,
  • nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides die Zwangsvollstreckung Ihrer Bezüge, Rente, Ihres Arbeitslosengeldes durch den Gerichtsvollzieher folgen sollen!

Kommt bei Inkasso der Gerichtsvollzieher?

Im ersten Schritt muss ein Mahnbescheid erlassen worden sein. Den kann das Inkassounternehmen bei einem Gericht beantragen. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderungen berechtigt sind. Sind Sie der Auffassung, dass die Forderung aus dem Mahnbescheid entweder gar nicht oder in der angegebenen Höhe nicht berechtigt ist, sollten Sie unbedingt innerhalb von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Dann kann der Gläubiger - also der, dem Sie das Geld schulden - das Verfahren nur dadurch weiterführen, dass er eine Klageschrift bei Gericht einreicht. Es gibt dann ein Gerichtsverfahren, bei dem auch Sie gehört werden und ein Richter dann über die Forderung entscheidet. Wenn das Gericht zu dem Urteil kommt, dass Sie das Geld bezahlen müssen, kann der Gläubiger mit dem Urteil das Geld durch den Gerichtsvollstrecker eintreiben lassen.

Aber: Viele Unternehmen haben kein Interesse an einem Gerichtsverfahren. Zumindest nicht die, die Zahlungen aufgrund von untergeschobenen Verträgen oder vermeintlichen Gewinnmitteilungen eintreiben.

Legen Sie aber keine sinnlosen Widersprüche ein, etwa wenn die Forderung genau so berechtigt ist, wie vom Gläubiger berechnet. Ein Gerichtsverfahren macht die Sache bei einer berechtigten Forderung teurer. 

Reagieren Sie auf den Mahnbescheid nicht, müssen Sie damit rechnen, dass Sie als nächstes einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Gegen diesen können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch einlegen. Beantragen Sie zusätzlich auch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem – noch nicht rechtskräftigen – Vollstreckungsbescheid. Diesen Antrag können Sie zum Beispiel bei einem Rechtspfleger beim Amtsgericht stellen.

Nach einem Einspruch kommt es zu einem Verfahren vor Gericht, welches meistens mit einem Urteil beendet wird. Legen Sie allerdings keinen Einspruch ein, wird dem Gläubiger ein – nun rechtskräftiger – Vollstreckungsbescheid erteilt, mit dem er das Geld durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kann. Sollten Sie die Fristen versäumt haben, kann auch eine eigentlich unberechtigte Forderung vom Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.

Was passiert, wenn ich eine Abtretung eigener Ansprüche unterschreibe?

Grundsätzlich sollten Sie dem Inkassounternehmen keine Abtretung unterschreiben. Bei einer Abtretung würden Sie zum Beispiel Ihren Lohnanspruch an das Inkassounternehmen übertragen.

Abtretungen werden oft bei Vereinbarung einer Ratenzahlung verlangt. Meist ist eine Abtretung des Gehalts vorgesehen. Es können aber auch andere Vermögenswerte oder Einkommensarten abgetreten werden, zum Beispiel Lebens- und andere Versicherungen, Lohnsteuer-Rückzahlungen, Krankengeld oder das Kontoguthaben.

Streichen Sie einen solchen Absatz in der Ratenzahlungsvereinbarung oder verweigern Sie die Unterschrift. Denn wenn Sie eine Abtretung erteilt haben, entfällt für das Inkassounternehmen zunächst der Weg zum Gericht und es kann sich unmittelbar an Ihren Arbeitnehmer oder Ihr Kreditinstitut wenden, wenn Sie die Raten nicht mehr zahlen können.

Bitte bedenken Sie: Für die Vereinbarung einer Ratenzahlungsvereinbarung kann das Inkassounternehmen zusätzlichen Kosten verlangen. Hierauf müssen die Inkassounternehmen auch ausdrücklich hinweisen.

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