Verbraucher erhalten wiederholt unbestellte Ware

Eine nachdenkliche Frau und eine Sprechblase mit einem LKW

Das Wichtigste in Kürze

  1. Durch die Annahme unbestellter Ware kommt kein Vertrag zustande.
  2. Der Händler will Geld von Ihnen? Fordern Sie einen Nachweis über den angeblichen Vertragsschluss an.
  3. Erkundigen Sie sich beim Händler nach den von Ihnen gespeicherten Daten.
Stand: 14.06.2023

Unglaublich: Immer wieder erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Pakete aus dem Onlinehandel, bestellt haben sie keins davon. Erfahren Sie, was Sie bei der Zusendung unbestellter Ware beachten müssen.

Eine Verbraucherin erhielt etwa immer wieder Pakete eines Onlinehändlers. Bestellt hatte die Kundin keins davon, denn ihr Kundenkonto löschte diese bereits Ende 2018. Die Waren stellte der Lieferservice einfach vor ihre Tür - ohne zu klingeln.

Die Verbraucherin fragte nach und forderte den Onlineversandhändler auf, ihr keine Waren mehr zu schicken. Daraufhin entschuldigte sich dieser und will dem Vorfall nachgehen. Doch die Verbraucherin erhielt erneut Lieferungen.

Die gute Nachricht: Kein Vertragsschluss durch Warenannahme

Allein durch die Annahme unbestellter Produkte, schließt die Verbraucherin keinen Vertrag. Das Unternehmen darf ihr diese nicht in Rechnung stellen. Kann sie aber erkennen, dass ihr der Anbieter die Ware versehentlich oder irrtümlich zugesandt hat, muss sie eine angemessene Frist zur Abholung setzen.

Und wenn doch eine Rechnung eintrifft? Dann hilft unser Musterbrief: Unbestellte Ware (pdf).

Die Sache mit dem Datenschutz

Onlinehändler müssen aus steuerrechtlichen Gründen beispielsweise Kundenbelege 10 Jahre aufbewahren. Daten zur Kaufabwicklung zählen aber nicht dazu. Die Verbraucherin hat ihr Kundenkonto vor mehr als eineinhalb Jahren löschen lassen. Unklar ist, warum sie dennoch Pakete erhält.

Fragen Sie beim Anbieter nach der Verarbeitung Ihrer Daten – das ist Ihr gutes Recht. Haken Sie nach, welche Daten dort gespeichert sind und was mit diesen geschieht – zum Beispiel mit unserem Musterbrief (pdf). Innerhalb von 4 Wochen muss das Unternehmen Ihnen antworten.

Was Sie tun können

  • Notieren Sie vorsorglich, wann das Paket zugestellt wurde.
  • Fotografieren Sie die Sendung.
  • Rechnung oder Mahnung erhalten? Fordern Sie einen Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses und widerrufen Sie diesen hilfsweise (.pdf) .
  • Fordern Sie den Händler auf, den Sachverhalt zu klären.
  • Fragen Sie nach, welche Daten von Ihnen gespeichert sind und warum. Der Anbieter hat 4 Wochen Zeit zu reagieren.
  • Fordern Sie das Unternehmen gegebenenfalls auf, Ihre Daten zu löschen.
  • Alternativ können Sie die Annahme verweigern, wenn das Unternehmen Ihnen wiederholt Pakte schickt.
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