Vorläufiges Insolvenzverfahren bei cleverbuy: Das sollten Betroffene jetzt wissen

Mann will Laptop kaufen im Laden

Das Wichtigste in Kürze

  • Haben Sie einen Kaufpreis vereinbart, aber noch nicht gezahlt, müssen Sie ihre Forderung möglicherweise zur Insolvenztabelle anmelden.
  • Haben Sie ein Gerät eingeschickt, ohne dass ein wirksamer Kaufvertrag zustande kam, kann ein Anspruch auf Herausgabe bestehen.
  • Ist das eingeschickte Gerät nicht mehr vorhanden, kommen unter Umständen Ersatzansprüche infrage. 
Stand: 12.05.2026

Die cleverbuy GmbH – der Onlinehandel für neue und gebrauchte Elektronikartikel - befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Sie sollten jetzt prüfen, welche Rechte Sie bei eingeschickten Geräten oder offenen Zahlungen haben und wie Sie ihre Ansprüche geltend machen können.

Die cleverbuy GmbH befindet sich seit dem 30. April 2026 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 3, 40476 Düsseldorf bestellt. Für Sie stellt sich nun die Frage, was mit eingeschickten Geräten oder offenen Forderungen passiert.

Welche Rechte Sie haben, hängt insbesondere davon ab, ob Sie schon einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen haben und ob eine Zahlung erfolgt ist.

Kaufpreis vereinbart, aber noch nicht gezahlt

Haben Sie mit cleverbuy bereits einen Kaufvertrag geschlossen, den Kaufpreis aber noch nicht ausgezahlt bekommen, besteht nun eine offene Forderung gegen das Unternehmen.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet der Insolvenzverwalter, ob der Vertrag noch erfüllt werden kann. Erhalten Sie keine Zahlung, müssen Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Ob und in welcher Höhe Sie Geld zurückgezahlt bekommen, hängt von der Insolvenzmasse ab. Die Erfahrung zeigt, dass Betroffene häufig nur einen Teil ihres Geldes zurückerhalten.

In der Regel kommt der Insolvenzverwalter mit den entsprechenden Formularen auf alle Gläubiger zu. Fügen Sie der Anmeldung Belege wie Rechnungen, Überweisungsnachweise oder Nachweise des Retoureneingangs bei.

Gerät eingeschickt, aber noch kein wirksamer Kaufvertrag geschlossen

Haben Sie ein Gerät an cleverbuy geschickt, aber noch keinen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen, gehört das Gerät nach wie vor Ihnen.

In diesem Fall kann ein Aussonderungsrecht bestehen. Verlangen Sie in solch einem Fall die Herausgabe Ihres Geräts, schreiben Sie dazu am besten direkt den vorläufigen Insolvenzverwalter an.

Gerät nicht mehr vorhanden

Ist kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, das Gerät aber nicht mehr auffindbar oder bereits weiterverkauft, können unter Umständen Ersatzansprüche bestehen.

Ob und in welchem Umfang solche Ansprüche durchgesetzt werden können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Rücktritt bereits vor dem Insolvenzantrag erklärt

Haben Sie wegen ausbleibender Zahlung schon vor dem Insolvenzantrag wirksam den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können Sie möglicherweise ebenfalls darauf bestehen, das Gerät zurückzubekommen.

Denn Ihr Rücktritt hat zur Folge, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Auch hier kommt es jedoch auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

Drei Tipps

  • Unterlagen sichern
    Bewahren Sie Kaufangebote, E-Mails, Versandbelege und Kommunikation mit cleverbuy sorgfältig auf.
  • Keine vorschnellen Vereinbarungen treffen
    Unterschreiben Sie keine neuen Vereinbarungen, ohne deren Folgen rechtlich prüfen zu lassen.
  • Ansprüche frühzeitig prüfen
    Lassen Sie möglichst zeitnah klären, ob ein Herausgabeanspruch oder eine Insolvenzforderung besteht.
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