Unterschied zwischen Mahnung und Mahnbescheid

Mahnbescheid

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mahnung ist eine Zahlungsaufforderung, ein Mahnbescheid hingegen ein gerichtliches Verfahren.
  • Widersprechen Sie auch unbegründeten Mahnungen nachweislich.
  • Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von 14 Tagen reagieren – durch Zahlung oder Widerspruch.
Stand: 15.01.2026

Ein gelber Umschlag im Briefkasten. Darin enthalten ein Mahnbescheid – schockierend! Erfahren Sie bei der Verbraucherzentrale, wie Sie auf einen gerichtlichen Mahnbescheid angemessen reagieren und was der Unterschied zu einer einfachen Mahnung ist.

Mahnung: Einfache Zahlungsaufforderung

Sie haben eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen? Bei der Mahnung handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung, durch die der Rechnungsteller Sie in Verzug setzt. Verzug bedeutet die unberechtigte Verzögerung einer Leistung.
In einigen Fällen ist für den Verzug keine Mahnung erforderlich, zum Beispiel:

  • für die Leistung ist im Vertrag ein kalendarischer Zeitpunkt bestimmt.
  • Sie als Schuldner verweigern die Leistung endgültig und ernsthaft (§ 286 Abs. 2 BGB).

Mahnung – wie reagiere ich angemessen?

Überprüfen Sie auch einfache Mahnungen unbedingt auf den Forderungsgrund und den Forderungssteller hin. Ist Ihnen der Inhalt völlig unbekannt? Dann empfehlen wir, dem Schreiben nachweislich zu widersprechen. Lassen Sie sich bei Unklarheiten rechtlich beraten. Schmeißen Sie Mahnungen auf keinen Fall ungelesen in den Müll! Haben Sie ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten? Machen Sie unseren Inkasso-Check.

Wenn die Forderung insgesamt berechtigt und es Ihnen möglich ist, dann zahlen Sie den Betrag schnellstmöglich. Falls Sie die Zahlung aktuell nicht leisten können, nehmen Sie Kontakt zum Gläubiger auf beziehungsweise suchen Sie sich Unterstützung, um eine Lösung zu finden.

Auf eine Mahnung sollte in jedem Fall eine Reaktion erfolgen!

Mahnung – Achtung bei der Höhe der Mahnkosten!

Nehmen Sie überhöhte Mahnkosten nicht einfach hin. Häufig werden Mahnkosten pauschal und ohne vorherige ausdrückliche Information angegeben und berechnet. Damit gelten sie als allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei einer solchen Vorgehensweise wird kein konkret entstandener Schaden in Rechnung gestellt, sondern eine Pauschale verlangt.

Eine solche Pauschale sollte zwischen einem und drei Euro liegen. Sind Ihre pauschal bestimmten Mahnkosten höher, können Sie dagegen vorgehen.

Mahnbescheid: Gerichtliches Verfahren

Beim Mahnverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, mit dem Gläubiger ihre Geldforderungen einfach und schnell eintreiben können. Der Mahnbescheid wird hauptsächlich beantragt, wenn Rechnungen nicht beglichen wurden und auf Mahnungen nicht reagiert wurde. Teilweise wird ein Mahnverfahren aber auch ohne jeglichen Anspruch angestrengt, da dieses vereinfachte Verfahren schnell und günstig zum Erfolg führt, wenn der Empfänger eines Mahnbescheids nicht reagiert. Rein wirtschaftlich betrachtet ist das Mahnverfahren im Gegensatz zum Klageverfahren wesentlich kostengünstiger.

Widersprechen Sie als Empfänger dem Mahnbescheid nicht, erhält der Antragsteller ohne Prüfung einen Vollstreckungstitel in Form eines Vollstreckungsbescheids. Das Gericht überprüft die Rechtmäßigkeit einer Forderung in einem Mahnverfahren nicht. Ein Vollstreckungstitel berechtigt die Antragstellerinnen und Antragsteller zur Durchsetzung ihrer Rechte. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann ein Gerichtsvollzieher die verfolgte Forderung vollstrecken - wie bei einem Urteil. Selbst wenn Sie Einspruch einlegen, kann ein Gerichtsvollzieher Forderungen aus dem Vollstreckungsbescheid vorläufig vollstrecken.

Mahnbescheid – welche Reaktion ist erforderlich?

Ist die Forderung begründet und kommt sie vom richtigen Gläubiger? In einem solchen Fall sollten Sie schnellstmöglich zahlen, wenn es Ihnen möglich ist. Wenn Sie aktuell nicht zahlen können, nehmen Sie Kontakt zum Gläubiger auf. Vielleicht ist es möglich, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Bei einer berechtigten Forderung sollten Sie nicht ohne rechtliche Beratung Widerspruch einlegen, da hierdurch zusätzliche Kosten für Sie erzeugt werden. Sollten Sie den Betrag nicht zahlen können, ist es immer ratsam, wenn Sie sich professionelle Unterstützung suchen.

Ist die Forderung unbegründet? Legen Sie unbedingt innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Die Frist beginnt mit dem Erhalt des Schreibens. Dieses Datum ist außen auf dem gelben Umschlag notiert und gilt immer. Dieser Fristbeginn gilt sogar, wenn Sie das Schreiben erst später gelesen haben. Wichtig ist, dass Ihr Widerspruch innerhalb von 14 Tagen beim Gericht angekommen ist.

Nur in wenigen Ausnahmefällen kann bei Versäumung der Frist eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragt werden, die Sie dann gleichzeitig mit dem Widerspruch bei Gericht einreichen müssen. Dieser Antrag muss spezielle Kriterien erfüllen. Lassen Sie sich hierbei anwaltlich beraten!

Sie können auch nur einem Teil der Forderung widersprechen. Nutzen Sie hierfür den im Mahnbescheid enthaltenen Vordruck und beachten Sie die Ausfüllhinweise. Dies kann beispielsweise bei überhöhten Zinsen oder unberechtigten Inkassoforderungen relevant werden.

Wenn Sie fristgerecht Widerspruch eingelegt haben, kann es passieren, dass der Gläubiger von der Forderung absieht und keine weiteren Schritte erforderlich sind. Sollte der Gläubiger an der Forderung festhalten - also weiterhin Geld von Ihnen verlangen - wird es zu einem Zivilprozess kommen. Hierbei handelt es sich um ein „normales“ Gerichtsverfahren, in dem beide Seiten Beweise für ihre Behauptungen vorlegen können. Dieses endet in der Regel durch ein Urteil.
Lassen Sie sich hierbei anwaltlich beraten!

Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch gegen den Mahnbescheid, kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Legen Sie als Schuldner hiergegen fristgerecht binnen 14 Tagen Einspruch ein, kommt es automatisch zu einem „normalen“ gerichtlichen Verfahren. Ein Richter prüft die jeweiligen Ansprüche und fällt ein Urteil. Hierbei müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller beweisen, dass Sie ihnen die Geldforderung schulden. Sie selbst haben die Möglichkeit, Beweise dagegen vorzulegen, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Möglich ist das durch Vorlage von Kontoauszügen.

Die Kosten für diese Gerichtsverfahren sind deutlich höher als in einem Mahnverfahren und sind von der Partei zu tragen, die im Gerichtsverfahren unterliegt.

Mit der Zustellung eines Vollstreckungsbescheides an den Schuldner, kann der Gläubiger mit der Zwangsvollstreckung beginnen. Diese wird nicht automatisch durch die Einlegung eines Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid gestoppt. Auch aus einem positiven Urteil für den Gläubiger in dem Gerichtsverfahren, kann eine Vollstreckung erfolgen.
Lassen Sie sich bei drohenden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und im Falle einer versäumten Frist am besten schnell anwaltlich beraten.

Mehr zum gerichtlichen Mahnverfahren erfahren Sie auf dem Niedersächsischem Landesjustizportal.