Einzelhändler Depot meldet erneut Insolvenz an
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einzelhandelskette Depot ist nach 2024 erneut insolvent.
- Depot nimmt keine vor dem 12. Mai 2026 erworbenen Gutscheine und keine Retouren für Käufe vor dem 12. Mai 2026 mehr an.
- Was Kundinnen und Kunden jetzt tun können.
Ende 2024 meldete Wohnaccessoires Händler Depot zum ersten Mal Insolvenz in Eigenverwaltung an. Das Verfahren wurde vor wenigen Monaten abgeschlossen. Nun hat das fortführende Unternehmen, die GDC Deutschland GmbH, erneut Insolvenz angemeldet.
Die Gries Deco Company GmbH, die hinter der Einzelhandelskette „Depot“ stand, hatte bereits im Jahr 2024 Insolvenz angemeldet. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurde eine Sanierung versucht, worauf bereits einige Filialen schließen und Insolvenzgläubigerinnen und Insolvenzgläubiger ihre ausstehenden Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden mussten.
Das Depot-Geschäft wurde durch die GDC Deutschland GmbH fortgeführt, die nun erneut Insolvenz in Eigenverwaltung anmelden musste. Die vorläufige Eigenverwaltung wurde am 12. Mai 2026 vom zuständigen Amtsgericht Aschaffenburg angeordnet. Als vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von der Kanzlei Reimer eingesetzt. Derzeit ist noch unklar, welche Sanierungsmaßnahmen in dem erneuten Insolvenzverfahren zum Einsatz kommen werden.
Auf der Internetseite depot-online.de weist das Unternehmen darauf hin, dass für Käufe vor dem 12. Mai 2026 keine Retouren mehr möglich seien. Auch Gutscheine, die Sie vor diesem Zeitpunkt erworben haben, könnten Sie aktuell nicht mehr einlösen.
Noch offene Forderungen: Was können Sie tun?
Sie sollten noch offene Forderungen im Zweifel nicht nur an fortgeführte Unternehmen selbst richten, sondern parallel auch den vorläufigen Insolvenzverwalter informieren.
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, werden Sie Gelegenheit haben, Ihre offenen Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Der Insolvenzverwalter muss schauen, wie viel Geld ihm aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht und wen er daraus bedienen kann. Im besten Fall erhalten Sie Ihr Geld zurück. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Betroffene häufig nur einen Teil ihres Geldes zurückbekommen.