DefShop im vorläufigen Insolvenzverfahren

Zwei junge Leute stehen aneinandergelehnt in coolen Klamotten
Stand: 10.10.2025

Bereits seit Monaten berichten uns Kunden, dass sie bei Rücksendungen wochenlang auf ihr Geld warten. Nun befindet sich die DefShop GmbH (DefShop) im vorläufigen Insolvenzverfahren. Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher? 

DefShop, der Onlineshop für Streetwear und Hip Hop Kleidung, befindet sich seit dem 7. Oktober 2025, 18 Uhr im vorläufigen Insolvenzverfahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main. Der Betrieb scheint vorerst weiterzugehen. 

Doch was geschieht mit dem Geld der Kundinnen und Kunden aus den Retouren, auf das sie bereits seit längerem warten? Oder mit Retouren aus noch laufenden Bestellungen?

Geld zurück nach Widerruf? Fraglich!

Ihr Widerrufsrecht gilt auch im Falle einer Insolvenz. Bei rechtzeitigem Widerruf und Rücksendung der Ware haben Sie also einen rechtlichen Anspruch darauf, den Kaufpreis und die gegebenenfalls angefallenen ursprünglichen Versandkosten erstattet zu bekommen. Der Insolvenzverwalter muss allerdings schauen, wie viel Geld ihm aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht, welche Gläubigerinnen und Gläubiger er daraus bedienen kann und wenn ja, in welcher Höhe. Dazu gehören Sie als Kundinnen und Kunden ebenso wie viele weitere Groß- oder Kleingläubigerinnen und -gläubiger. Häufig erhalten Betroffene nur einen Teil ihres Geldes zurück – auch Quote genannt. 

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale können Sie den vorläufigen Insolvenzverwalter auch jetzt schon kontaktieren. Geben Sie neben Ihren Kontaktdaten und der Bestellnummer die Höhe der Forderung an, die Sie noch von DefShop erhalten müssten. Der vorläufige Insolvenzverwalter sollte Sie dann als Gläubiger beziehungsweise Gläubigerin mit aufnehmen.

Widerruf und Retoure sind ab jetzt aus Sicht der Verbraucherzentrale grundsätzlich nur sinnvoll, wenn Sie die Ware noch nicht gezahlt haben. 

Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Sie müssen Ihre Forderungen - etwa auf Kaufpreiserstattung oder Schadensersatzansprüche - im Falle eines Insolvenzverfahrens nach dessen Eröffnung zur Insolvenztabelle anmelden. Bei bezahlten. aber noch nicht gelieferten Waren muss der Insolvenzverwalter ab Verfahrenseröffnung entscheiden, ob er die Ware noch liefert oder nicht. In der Regel kommt der Insolvenzverwalter mit den entsprechenden Formularen auf alle Gläubiger zu. Fügen Sie der Anmeldung Belege wie Rechnungen, Überweisungsnachweise oder Nachweise des Retoureneingangs bei.

Muss ich bestellte Ware noch bezahlen?

Haben Sie die Ware erhalten, müssen Sie diese auch bezahlen. Der Kaufvertrag bleibt gültig. Stellen Sie die Zahlung ein, kann das rechtliche Folgen haben.

Lassen Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall auf Vorkasse ein. Sie tragen das Risiko, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt.

Was ist mit meinem Gewährleistungsrecht?

Ist die Ware von Beginn an mangelhaft, ist der Händler grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren ab Kauf gewährleistungspflichtig. Er muss die Ware kostenlos reparieren oder austauschen. Allerdings kann es schwierig werden, Ihre Forderungen durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob er die Ware reparieren oder austauschen lässt oder ob er den Anspruch ablehnt. Lehnt er ab, müssen Sie Ihre Forderung als Schadensersatzanspruch im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden.

Kann ich Gutscheine noch einlösen?

Ist ein Insolvenzverfahren gegen den Händler eröffnet, können Sie Ihre Forderungen aus Gutscheinen ebenfalls nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Sollte noch Geld vorhanden sein, bekommen Sie eine entsprechende Quote ausgezahlt. Wegen der geringen Insolvenzmasse geschieht dies erfahrungsgemäß nur selten.

Versuchen Sie, den Gutschein noch einzulösen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt nicht zuletzt von der Höhe des Gutscheinbetrags ab.

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