Mehr Schein als Sein: Wenn Produkte mit „KI - Künstlicher Intelligenz“ werben – und doch keine haben
Was ist KI-Washing?
Beim KI-Washing wird behauptet, ein Produkt arbeite mit Künstlicher Intelligenz – obwohl es in Wahrheit nur einfache, fest programmierte Abläufe nutzt. So kann es beispielsweise in der Werbung für Alltagsgegenstände wie etwa ein Elektrogerät heißen, es entwickle sich ständig weiter. Tatsächlich passiert es aber nur auf der Grundlage vorher eingespeicherter Daten oder einer Statistikauswertung. Es muss also nicht unbedingt KI dahinterstecken, wenn eine Kaffeemaschine oder ein Getränkeautomat über einen längeren Zeitraum Daten darüber erhoben hat, welche Sorten bei welchen Nutzerinnen und Nutzern am beliebtesten sind und sogar entsprechende Vorschläge bei der Getränkeauswahl macht.
Der Begriff erinnert an das bekannte Greenwashing – also die angebliche Umweltfreundlichkeit, die bei näherem Hinsehen oft nur Fassade ist. In beiden Fällen wird ein positives Image genutzt, um ein Produkt attraktiver erscheinen zu lassen.
Warum Firmen damit durchkommen
Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ ist derzeit schwer zu greifen: Die Definition ändert sich ständig – und die aktuelle EU-KI-Verordnung, die seit August 2024 gilt, fasst ihn sehr weit. Das bedeutet: Unternehmen können leicht argumentieren, ihr Produkt nutze KI, auch wenn es technisch kaum der Fall ist. Das macht es für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer, echte Innovation von bloßem Marketing zu unterscheiden.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Wer sich von einem KI-Versprechen täuschen lässt, bekommt oft weniger, als erwartet: Das Produkt kann vielleicht gar nicht das, was versprochen wurde – oder ist seinen Preis schlicht nicht wert.
Wie erkennen Sie KI-Washing bei Produkten?
Diese Fragen helfen Ihnen beim Einschätzen:
- Gab es das Produkt schon früher – nur ohne KI-Versprechen?
- Muss das wirklich „intelligent“ sein, um zu funktionieren, oder reicht ein einfacher Mechanismus?
- Möchten Sie wirklich, dass eine KI diese Aufgabe übernimmt – oder wäre ein Mensch Ihnen lieber?
Das können Sie tun, wenn Sie darauf hereingefallen sind
Wer merkt, dass ein Produkt nicht hält, was die Werbung verspricht, hat Rechte:
Sie können sich auf Gewährleistungsansprüche berufen und das Produkt reklamieren oder zurückgeben.
Außerdem können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kann prüfen, ob die Werbung wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Stellen wir fest, dass sie übertrieben oder irreführend ist, können wir dagegen rechtlich vorgehen – zum Beispiel mit Verbandsklagen.