Ärger mit dem Nachsendeauftrag

Nachsendeauftrag Frau schaut in Briefkasten
Stand: 23.10.2023

Zur Umzugsplanung gehört ein Nachsendeauftrag. Darum sollten Sie sich schon vor dem Umzug kümmern, damit wichtige Post auch künftig rechtzeitig ankommt. Der Auftrag ist kostenpflichtig und gilt für maximal 24 Monate. Auf was Sie achten sollten und was tun, wenn es Probleme gibt.

Schnell mal „googeln“ und drauflos klicken kann teure Folgen haben. Das gilt unter anderem bei Nachsendeaufträgen für die Post. Wer nicht genau hinschaut und Preise vergleicht, landet schnell bei Unternehmen, die den drei- bis vierfachen Preise im Vergleich zur Deutschen Post AG verlangen.

Die Deutsche Post AG selbst bietet diese Dienstleistung zum Preis 23,90 Euro für sechs Monate an. Doch auch hier kann es manchmal zu Ärgernissen kommen, nämlich, wenn Kunden oder Kundinnen für den Nachsendeauftrag bezahlt haben, dieser aber nicht ausgeführt wird. Wie im Fall unserer Verbraucherin:

Von ihr wollte die Deutsche Post wissen, welche Postzustellungen genau denn nicht an die neue Adresse weitergeleitet wurde. Das kann die Verbraucherin natürlich nur bedingt wissen, denn sie bekommt die Post ja nicht.

Die Deutsche Post ist gesetzlich verpflichtet, einen Nachsendeservice für mindestens sechs Monate anzubieten und durchzuführen. Nach unserer Auffassung verstößt sie durch ihr Verhalten gegen die Postdienstleistungsverordnung. Die Verbraucherin sollte sich deshalb an die Bundesnetzagentur wenden, wenn sie alleine nicht weiterkommt.

Vorsicht vor teuren Drittanbietern

Wer allerdings nicht genau hinsieht und das Stichwort „Nachsendeauftrag“ in eine Online-Suchmaschine eingibt, erhält in der Trefferliste ganz oben mehrere Anzeigen von anderen Anbietern. Die Seiten dahinter ähneln den Seiten der Deutschen Post AG und schnell können diese Seiten mit dem Original verwechselt werden. Für die Nachsendung ihrer Briefe und Pakete zahlen Verbraucher bei solchen Unternehmen den drei- bis vierfachen Preis.

Tipps zum Vertragsschluss im Internet

Die Verbraucherzentrale beobachtet eine Zunahme von Abzocke und Kriminalität im Internet. Es lohnt sich, vor dem Vertragsschluss im Netz ein paar Minuten Zeit zu investieren und genauer hinzuschauen.

  • Vorsicht mit Anzeigen: Beim „googeln“ sind die ersten Adressen der Trefferliste meist Werbeanzeigen, die Unternehmen dort gezielt platziert haben.
  • Checken Sie das Impressum: Das gibt Aufschluss darüber, welches Unternehmen hinter dem Angebot steckt. Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, ist die Seite unseriös. 
  • Preise ermitteln: Sind die Preise auf der Seite gut zu finden und transparent dargestellt? Falls nicht, ist das ein Warnzeichen. Vorsicht mit vermeintlichen Schnäppchenpreisen und Preisangaben mit dem Zusatz „ab“.
  • Absichern mit Widerrufsrecht: Oft kann man mit einem Klick auf das Widerrufsrecht verzichten. Wenn es für den Verzicht keinen wichtigen Grund gibt, ist es besser, diese Absicherung zu behalten.

Was genau ist ein Nachsendeauftrag?

Ein Nachsendeauftrag ist ein zeitlich befristeter und kostenpflichtiger Auftrag an die Post, Sendungen, die an die alte Adresse gerichtet sind, automatisch an die neue Adresse weiterzuleiten. Jedoch gilt der Nachsendeauftrag nicht unbeschränkt: Absender von Briefen können die Post anweisen diese Sendungen nicht an den Adressaten zu schicken, sondern mit neuer Adresse zurück an sie. Viele Unternehmen machen von dieser sogenannten Vorausverfügung Gebrauch, da sie die neue Adresse ihrer Kunden erfahren möchten. Der Kunde kann die Post allerdings anweisen, dass den Absendern die neue Adresse nicht mitgeteilt wird.