Update: Erfolgreiche Urteile gegen 1N Telecom

OPerson deren Gesicht man nicht sieht sitzt am Tisch und öffnet einen Brief. Sie hat ein gestreiftes Shirt an.
Stand: 02.03.2023

Update: 1N Telecom erscheint nicht zur Güteverhandlung vor Gericht

In einem Fall haben die Betroffenen der Tarifumstellung und dem Wechsel widersprochen. Es folgte eine Kündigung der 1N Telecom, mit der Forderung 419,88 Euro als Entschädigung zu zahlen. Die 1N Telecom buchte den Betrag ab, die Verbraucher ließen die Summe zurück buchen. Es folgte ein Mahnbescheid und anschließend ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht.

Letzterem haben die Betroffenen widersprochen, da sie den Betrag nach Eingang des Mahnbescheids bereits beglichen hatten. Zu einem Termin vor Gericht ist 1N Telecom nicht erschienen. Die Betroffenen haben beantragt, ein Versäumnisurteil auszusprechen. Dem ist das Gericht nachgekommen. Der Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben, die Klage wird abgewiesen. 1N Telecom hat die Gerichtskosten zu zahlen.

Der 1N Telecom erfolgreich zur Wehr gesetzt 

In einem weiteren uns vorliegenden Fall hat ein Verbraucher den Vertrag der 1N Telecom wegen arglistiger Täuschung angefochten. Die 1N Telecom ist nicht zum Verhandlungstermin erschienen. Das Gericht hat wie folgt zu seinen Gunsten entschieden: Ihm steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro nach der DSGVO aufgrund rechtswidriger personalisierter Werbung zu. Der Mandant hat nie zuvor in Kontakt mit der 1N Telecom GmbH gestanden und der Nutzung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Anbieter nie zugestimmt.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in mehreren Fällen erfolgreich gegen 1N Telecom bemängelt. 1N Telecom darf sich auf bestimmte Klauseln nicht mehr berufen und muss ein paar Dinge ändern.

Erfolgreiche Urteile gegen 1N Telecom

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat am Landgericht Düsseldorf durchgesetzt, dass 1N Telecom bestimmte Klauseln nicht mehr verwenden darf (Az. 12 O 174/22): Dazu zählt etwa die Klausel, dass Kundinnen und Kunden ihre bisherige Rufnummer zu 1N übertragen lassen mussten. 

Auch darf der Anbieter sich nicht mehr auf die Klausel berufen, dass er Ihren Vertrag kündigen kann, wenn Sie mit mehr als dem doppelten Monatsbeitrag im Zahlungsrückstand sind. Des weiteren darf sich 1N nicht mehr auf die Erforderlichkeit der Schriftform zur Änderung der AGB berufen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte zahlreiche Verstöße des Unternehmens ab. So wurde 1N am Landgericht Düsseldorf in zwei Versäumnisurteilen dazu verurteilt, auf seiner Website eine E-Mailadresse anzugeben zur unmittelbaren Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen. Außerdem darf der Anbieter in seiner Widerrufsbelehrung keine E-Mailadresse angeben, an die keine Mails geschickt werden können.

Bedeutung der Urteile für Betroffene

Der Anbieter muss in seiner Widerrufsbelehrung eine E-Mailadresse hinterlegen, bei der die Nachrichten auch ankommen. Somit können Kundinnen und Kunden nun auf diesem Weg Ihren Widerruf erklären. 

Wurde Ihre Mail nicht zugestellt, sollten Sie die Erklärung umgehend auf anderem Weg versenden - etwa als Einwurfeinschreiben. Nur so ist der Vertrag wirksam widerrufen.

März 2022: Willkommensschreiben der 1N Telecom GmbH in Umlauf

Aktuell erreichen uns wieder viele Anfragen zur 1N Telecom. 1N Telecom verschickt an Kundinnen und Kunden, die im Januar 2022 eine Auftragsbestätigung an den Anbieter zurückgeschickt haben, ein Willkommensschreiben: „Wir richten den Anschluss ein,“ verbunden mit Zugangsdaten für Telefonie und Internet.

Viele Ratsuchende sind empört, weil sie den Anbieter eigentlich nicht wechseln wollten. Sie möchten bei ihrem alten Anbieter bleiben. Viele dachten jedoch, es handele sich um die Telekom, die Ihnen ein neues Angebot zu Ihrem bestehenden Vertrag gesendet hätte.

 

Sie möchten keinen Vertrag mit 1N Telecom schließen?

Der Vertrag besteht. Der Anbieterwechsel ist auf ein konkretes Datum festgelegt. Der Altanbieter – hier die Telekom – muss mit der 1N Telecom zusammenarbeiten, damit der Wechsel und damit die Aktivierung Ihres Anschlusses problemlos umgesetzt werden kann.

Sie haben die Telekom angeschrieben und mitgeteilt, Sie wollten keinen Anbieterwechsel. Sie möchten bei Ihr als Altanbieter bleiben. Auch gegenüber 1N Telecom haben Sie den Vertrag abgelehnt. Dieser Anbieter wird Ihren Vertrag kündigen und Ihnen einen pauschalisierten Schadenersatz in Rechnung stellen. In der Vertragszusammenfassung steht, dass etwa 419, 88 Euro brutto Schadenersatz berechnet werden.

Sie können diesen Betrag bezahlen und wieder Kundin oder Kunde bei der Telekom werden. Fragen Sie bei der Telekom nach Ihrem alten Tarif oder einem neuen Angebot.

Wenn Sie bei 1N Telecom bleiben, haben Sie eine Telefonflatrate und können auch ohne zusätzliche Kosten in Mobilfunknetze telefonieren. Bislang wurden diese bei Ihnen zusätzlich abgerechnet.

Hinweis: Vergessen Sie nicht die 1N Telecom zu fragen, woher und mit welcher Berechtigung, Sie angeschrieben wurden. Irgendwann müssen ein berechtigtes Interesse oder eine Einwilligung begründet worden sein.

Sie haben Ihren Vertrag rechtzeitig gegenüber 1N Telecom widerrufen und trotzdem erhalten Sie Anschalttermin und Zugangstermin?
Sie haben einen Nachweis Ihres Widerrufs?
Schreiben Sie 1N Telecom an und bestehen Sie auf Ihren Widerruf, den Sie fristgerecht ausgesprochen haben.

Fordern Sie die Bestätigung des Widerrufs ein.
Teilen Sie das bitte auch der Telekom mit, dass eine Rechtsgrundlage für den Anbieterwechsel nicht besteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuell Schreiben eines Telekommunikationsanbieters namens 1N Telecom GmbH in Niedersachsen im Umlauf
  • Anbieter bewirbt einen Telefontarif und enthält persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfängerinnen und Empfänger

Das Anschreiben der 1N Telecom GmbH sorgt derzeit für viel Ärger. Es enthält persönliche Daten, ohne dass Empfängerinnen und Empfänger je mit dem Anbieter Kontakt hatten oder ihre Daten bewusst zu Werbezwecken weitergegeben haben. Wehren Sie sich gegen das Schreiben!

    Niedersächsische Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten derzeit Post von der 1N Telecom GmbH. Der Brief ist persönlich an sie adressiert, der Betreff enthält die Telefonnummer ihres aktuellen Festnetzanschlusses. Im Schreiben bewirbt der Anbieter seinen Tarif DSL 16, mit dem Telefonate in Mobilfunknetze aus dem Festnetz kostenfrei sind. Hierfür müsste lediglich ein beigefügtes Formular ausgefüllt und zurückgesendet werden.

    Personalisierte Werbung per Post ist unzulässig, es sei denn Sie haben der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung irgendwann einmal zugestimmt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um unerlaubte Datenverarbeitung und diese ist unzulässig. Zulässig ist es aber auch, wenn Ihr Anbieter sein berechtigtes Interesse erklärt hat, Ihnen Direktwerbung zuzusenden. Entsprechende Belehrungen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen, die Sie mit Ihrem Vertrag unterzeichnet haben.

    Offen, wie 1N Telecom an Daten gelangen konnte

    Die Betroffenen erinnern sich nicht daran, mit dem Anbieter je Kontakt aufgenommen oder ein Gespräch geführt zu haben. Das sorgt für Irritationen und wirft die Frage auf, wie 1N Telecom an die Daten gelangen konnte.

    Auszug aus dem Schreiben der 1N Telecom:

    Das Schreiben erhält eine Vertragszusammenfassung. Die Vertragszusammenfassung enthält grundsätzlich Ihr konkretes, individuelles Vertragsangebot, mit dem Sie andere Angebote konkreter vergleichen können. Sie ist also das Ergebnis Ihres Beratungsgespräches mit dem Anbieter oder Ihrer Tarifauswahl im Internet.
    Die Vertragszusammenfassung, die Ihnen 1N Telecom geschickt hat, können Sie ignorieren. Insbesondere dann, wenn kein Verkaufsgespräch stattgefunden hat.
    Mehr zu Mindestanforderung und Inhalte an eine Vertragszusammenfassung finden Sie hier.

    Was Sie tun können:

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

    1N Telecom GmbH
    Datenschutzbeauftragter

    Prinzenallee 7
    40549 Düsseldorf

    Fordern Sie ihn auf, nachzuweisen, wann Sie mit dem Anbieter Kontakt gehabt haben sollen. Schließlich ist Teil des Schreibens von 1N Telecom eine Vertragszusammenfassung.


    Verlangen Sie Auskunft Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Fragen Sie beim Unternehmen nach, ob und welche Daten dort vorliegen und was mit diesen geschieht. Zudem soll der Anbieter nachweisen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage, er Sie kontaktieren darf.

    Außerdem sollten Sie den Anbieter auffordern, entsprechende Daten zu sperren und die Zusendung von Werbematerial zukünftig zu unterlassen. Hierbei helfen auch unsere „Musterbriefe Datenschutz“.

    Tipp

    Zum Schutz vor belästigender Werbung können Sie sich auch in Robinson-Listen eintragen lassen. Dazu wenden Sie sich schriftlich an den Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV), Robinsonliste, Postfach 71​0881​, 60498 Frankfurt / Main. Sie können sich auch online ein Schutzkonto einrichten. Verwenden Sie dazu dieses Formular.

    Ein Eintrag ist ebenso telefonisch unter der Nummer: Tel. 069/79 2009 91​ möglich.

    Zusätzlich ist ein Eintrag in die Robinson-Liste online unter www.ichhabedi​ewahl.de möglich.

    Achtung: die Eintragung in die Robinson-Liste schützt nur gegenüber Firmen, die Mitglied im DDV sind.

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