Update: Amazon Prime – Gericht hält Einführung von Werbung für unzulässig
Das Wichtigste in Kürze:
- Update: Das Landgericht München hat geurteilt: Die Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video vom Februar 2024 war unzulässig.
- Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich weiterhin der Sammelklage auf Entschädigung anschließen!
- Amazon passte sein Angebot einseitig an: Entweder müssen Kundinnen und Kunden für die Nutzung von Prime-Videos künftig Werbeeinblendungen akzeptieren oder monatlich 2,99 Euro Mehrkosten für werbefreies Streaming zahlen.
Update: Unzulässige Einführung von Werbung
Das Landgericht München hat geurteilt: Die Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video vom Februar 2024 war unzulässig. Das Urteil ist ein positives Signal für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon. Wichtig zu wissen: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Amazon kann hiergegen Berufung einlegen.
Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet
Das Klageregister für eine Sammelklage ist weiterhin geöffnet.
Worum geht es bei der Sammelklage?
Amazon Prime schaltet seit dem 5. Februar 2024 auf seinem Video-Streaming-Dienst Werbung. Nutzerinnen und Nutzer von Amazon Prime wurden Anfang Januar 2024 darüber informiert. Amazon machte seinen Kundinnen und Kunden ein Angebot: Gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat könnten weiterhin werbefrei streamen.
Wer den Aufpreis nicht zahlt, streamt jetzt mit Werbeunterbrechungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt die Einführung von Werbung bei Prime Video für rechtswidrig und und reichte eine Sammelklage für alle Betroffenen ein, der betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sich weiterhin anschließen können.
Wer kann sich der Sammelklage gegen Amazon Prime anschließen?
Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich nun der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen anschließen. Anmelden können Sie sich beim Bundesamt für Justiz.
Mitmachen können sowohl Kundinnen und Kunden, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streamen abgeschlossen haben, als auch die, die die 2,99 Euro nicht zusätzlich bezahlen und jetzt mit Werbeunterbrechungen streamen.
Parallel dazu hatte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Dabei geht es um eine Unterlassungsklage. Hierzu urteilte nun am 16.12.2025 das Landgericht München I (Aktenzeichen: 33 O 3266/24), dass die zustimmungslose Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video unzulässig war.
Was änderte sich bei Amazon Prime Video?
Bislang konnten Amazon Prime Video-Nutzerinnen und -Nutzer ausgewählte Inhalte werbefrei ansehen. Nun stehen zwei Optionen zum Streamen der angebotenen Videos zur Verfügung:
- Beim Stream wird Ihnen Werbung eingeblendet oder
- Sie streamen weiterhin werbefrei. Dafür müssen Sie allerdings 2,99 Euro pro Monat mehr zahlen.
Durch die Änderungen steht die werbefreie Option nur noch gegen eine Gebühr zur Verfügung. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das eine versteckte Preiserhöhung: Die bloße Information über die Änderung ist laut vzbv nicht ausreichend, denn: Die Einführung von Werbung stellt eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen dar. Laut vzbv müssten Kundinnen und Kunden der Änderung ausdrücklich zustimmen. Amazon hat lediglich ein Informationsschreiben versendet, in dem steht, dass die Änderung ab 5. Februar 2024 wirksam wird.
Deshalb hat der vzbv Klage gegen Amazon eingereicht, damit das Vorgehen für die Zukunft untersagt wird.
vzbv tritt für Ihre Verbraucherrechte ein
Der vzbv hatte zuvor eine Abmahnung an die Amazon Digital Germany GmbH gesendet. Kundinnen und Kunden von Amazon sollen fair behandelt und deren Verbraucherrechte geschützt werden.
Was bedeutet die Änderung für Sie?
Sie wollen weiterhin Prime Videos streamen? Dann bedeutet dies aktuell eine Preiserhöhung von 2,99 Euro, wenn Sie weiterhin Inhalte ohne Werbung schauen möchten. Oder Sie zahlen weiterhin den gewohnten Betrag – dann allerdings mit Werbeeinblendungen.
Verbraucherzentrale Sachsen führt Sammelklage gegen Amazon
Auch die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video für rechtswidrig. Sie reichte im Jahr 2024 eine Sammelklage für alle Betroffenen. Mehr Informationen zur Sammelklage finden Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Ziel ist, dass Betroffene, die sich der Klage anschließen, im Erfolgsfall ihre Kosten zurückerstattet bekommen.
Quellen: vzbv und verbraucherzentrale.de