2.630 Euro für „Roblox“: Verbraucherzentrale Niedersachsen hilft bei Erstattung von ungewollten In-App-Käufen
Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Jugendlicher hinterlegte ohne Erlaubnis die Kreditkarte seiner Eltern und tätigte In-App-Käufe über 2.630 Euro.
- Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig – ohne Zustimmung der Eltern besteht häufig keine Zahlungspflicht.
- Ungewollten Abbuchungen und Käufen ist schnell zu widersprechen.
- Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Niedersachsen erhielt die Familie das Geld zurück.
Der Fall: Mehrere Einkäufe über 59,99 Euro täglich
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beriet die Eltern eines 14-Jährigen, der im Online-Spiel „Roblox“ virtuelle Währung („Robux“) gekauft hatte.
Der Jugendliche richtete ohne Wissen seiner Eltern einen eigenen Google-Account ein. Für die Erstellung eines Google-Kontos gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Das Alter muss entweder durch ein Bild des Ausweises oder durch eine hinterlegte Kreditkarte verifiziert werden. Mit den Daten der Kreditkarte der Eltern konnte der Jugendliche die Altersbegrenzung umgehen.
Die einzelnen Käufe lagen zwischen 5,99 Euro und 59,99 Euro. Teilweise kaufte er an einem einzigen Tag dreimal hintereinander „Robux“ für knapp 180 Euro. Die Abbuchungen verteilten sich über mehrere Monate und liefen über die Kreditkarte. Weil es sich um einen eigenen Account handelte, war keine E-Mail-Adresse der Eltern hinterlegt. Daher wurden die Eltern nicht mehr per E-Mail über die Käufe informiert und bemerkten die entstandenen Kosten von insgesamt rund 2.630 Euro erst auf der Kreditkartenabrechnung.
Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Niedersachsen erhielt die Familie das Geld zurück - Google erstattete 2.630 Euro, spricht allerdings von Kulanz.
Da Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind, benötigen sie grundsätzlich die Zustimmung ihrer Eltern für kostenpflichtige Verträge. Liegt diese nicht vor, bestehen gute Chancen, unberechtigte Forderungen zurückzuweisen.
Darauf kann man sich jedoch nicht verlassen. Treten Einkäufe über einen langen Zeitraum unbeanstandet wiederholt auf, kann der Rechtsschein entstehen, die Käufe seien geduldet.
Es ist wichtig, ungewollte Abbuchungen schnell zu beanstanden und den Käufen zu widersprechen.
Verbraucherzentrale fordert besseren Schutz
Eine reine Altersüberprüfung bietet keinen ausreichenden Schutz. Hohe Kaufbeträge und wiederholte Käufe direkt hintereinander sind technisch ohne Begrenzung möglich. Suchtfördernde oder manipulative Bestandteile sollten deshalb von Vorneherein ausgeschaltet sein. Es müssen gesetzlich verpflichtende Schutzmechanismen geschaffen werden, um Minderjährige besser vor Kostenfallen in Apps zu schützen.
So können Eltern vorbeugen:
Zahlungsdaten bewusst verwalten
- Kreditkartendaten nicht dauerhaft in Kinder-Accounts speichern.
- Konto- und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig prüfen.
Spielsucht ernst nehmen
Mehrfache hohe Käufe können auch ein Hinweis auf problematisches Spielverhalten sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Eltern, bei auffälliger Nutzung frühzeitig das Gespräch zu suchen und bei Bedarf Beratungsangebote zur Mediensucht zu nutzen. Beratungsstellen sind beispielsweise zu finden über:
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher bei Problemen mit ungewollten In-App-Käufen und setzt sich für ihre Rechte gegenüber Anbietern und Zahlungsdienstleistern ein.