Meinungsfreiheit gilt auch auf Ebay

ebay Bewertungen
Stand: 29.11.2022

"Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ ist zulässig. Die Onlinehandelsplattform Ebay verlangt „sachliche“ Bewertungen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) legt das Kleingedruckte der Onlineverkaufsplattform so aus, dass auch „ausfällige“ Bewertungen möglich sind.

Im verhandelten BGH-Fall ging es um den Kauf von vier Gelenkbolzenschellen für 19,26 Euro - 4,90 Euro davon waren Versandkosten. Der Käufer schrieb in seiner Bewertung: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!". Weil solche Kommentare das Geschäft trüben, wollte der Spezialshop die Bewertung nicht auf sich sitzen lassen. Er zog vor Gericht.

Der BGH entschied: Wer nach einem Geschäft über die Internetplattform Ebay verärgert ist, darf seine Kritik auch überzogen formulieren. Diese darf nach einem Urteil nur keine Schmäh­kritik sein. Unter Schmähkritik verstehen sich Äuße­rungen, bei denen es nicht um die Sache geht, sondern das Herab­wür­digen im Vorder­grund steht.

Klar ist damit jedenfalls: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt auch auf Ebay - das hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil noch einmal betont. Auch eine über­zogene, unge­rechte oder gar ausfäl­lige Kritik macht eine Äuße­rung für sich genommen noch nicht zur Schmä­hung." (Az. VIII ZR 319/20). "Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ darf also bleiben.

Nicht erlaubt ist, etwas Schlechtes zu behaupten, was nicht stimmt, um Anbieterinnen und Anbieter schlecht aussehen zu lassen. Die Behauptung, Anbieter XY sei ein Betrüger, Abzocker, Pfuscher kann unzulässig sein, wenn damit die Diffamierung einer Person bzw. von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern im Mittelpunkt steht.

Schmähkritik liegt vor, wenn kein irgendwie nachvollziehbarer Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung mehr besteht und es dem Äußernden nur um das grundlose Verächtlichmachen der betroffenen Person geht.

Tipp:

Verkäuferinnen und Verkäufer müssen Sie vor Vertragsschluss über Zahlungs- und Lieferbedingungen inklusive Versandkosten informieren. Schauen Sie daher, ob und in welcher Höhe Versand- und Verpackungskosten entstehen.

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