Medienkonzern Sky: Widerspruch nicht leichtgemacht

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Stand: 23.10.2023

Sky kündigt eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) per E-Mail an. Der Medienkonzern erschwert den Widerspruch gegen diese, indem er keine Kontaktadresse für den Widerspruch angibt.

Aktuell informiert Sky seine Kunden mit einer E-Mail über die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Problem dabei: Sky weist zwar auf die Option hin, dieser Änderung zu widersprechen, verzichtet aber darauf, die Kontaktadresse für den Widerspruch zu nennen.

Im Normalfall sollten Verbraucher einen Widerspruch auf demselben Wege äußern können, auf dem sie auch der Änderungshinweis erreicht hat – per E-Mail. In diesem Fall müssen Verbraucher aber postalisch ihren Widerspruch einlegen, denn auch auf der Website gibt der Medienkonzern keine E-Mail-Adresse hierfür an. Unternehmen Kunden nichts, erkennen sie damit die Änderung an.

Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das problematisch, denn das Schweigen der Kunden hat keinerlei Erklärungsgehalt und darf nicht als Zustimmung gewertet werden. Von diesem Grundsatz darf nur in ganz engen Grenzen abgewichen werden. Der Widerspruch per Post ist dafür zu aufwändig und für die meisten eine Hürde, aktiv zu werden. Widersprechen Kunden telefonisch, besteht die Gefahr, dass sie den Anruf im Zweifel nicht beweisen können.

Unser Tipp

Sind Sie mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden, widersprechen Sie telefonisch und verlangen eine umgehende Bestätigung per E-Mail. Lässt Sky Sie vergeblich auf eine Bestätigungs-E-Mail warten, verschicken Sie den Widerspruch per Einschreiben.

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