Kabel-TV-Anschluss neu geregelt – Nebenkostenprivileg wird abgeschafft

Kabel-TV Nebenkostenprivileg

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nebenkostenprivileg: Ist in einem Mehrfamilienhaus ein Kabelanschluss vorhanden, darf die Hausverwaltung Gebühren für das Kabelfernsehen über die Nebenkosten abrechnen
  • Das bedeutet, Mieterinnen und Mieter müssen bislang auch für den Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen
  • Das Gesetz zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Es gilt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024
Stand: 05.10.2023

Was ist das Nebenkostenprivileg?

    In vielen Mietwohnungen gibt es Kabelanschlüsse. Hausverwaltungen, Hauseigentümerinnen oder Hauseigentümer haben oft Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abgeschlossen. Mieterinnen und Mieter zahlen die „Kabelgebühren“ über die Nebenkostenabrechnung, beispielweise an die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung bezahlt die Verträge an die Kabelbetreiber. Gesetzlich ist das in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

    Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kabelgebühren nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die Kabelgebühren können aber auch schon vorher wegfallen, da seit Dezember 2021 eine Übergangsfrist gilt.

    Muss ich als Mieterin oder Mieter etwas unternehmen?

    Schauen Sie in Ihre Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung. Ist dort die Rechnungsposition „Breitbandkabelanschluss“ oder „TV-Kabel-Anschluss“ aufgeführt, gibt es das Nebenkostenprivileg.

    Vermieterinnen und Vermieter sind nun in der Pflicht, den Sammelvertrag zu kündigen. Sie als Mieterin oder Mieter müssen nichts weiter tun. Falls der Anschluss nicht gekündigt wird, dürfen Vermietende ab 1. Juli 2024 die Kosten nicht mehr über Sie abrechnen!

    Möchten Sie als Mieterin oder Mieter weiterhin Kabel-TV beziehen, müssen Sie sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Anschluss kümmern. Ansonsten wird die TV-Buchse wird verplombt.

    TV-Kabel-Anbietende bieten eine sogenannte Versorgungsvereinbarung an. Bisherige Mieterinnen und Mieter schließen direkt mit den Kabelanbietenden den Vertrag. Sie können sich auf die vorherige Versorgung über die Sammelverträge beziehen. Informieren Sie sich beim Anbietenden selbst online. Es werden aber auch Medienberatende eingesetzt, die direkt vor Ort – an der Haustür - einen Vertrag für Kabel-TV-Versorgung abschließen möchten.

      Unser Tipp:

      Lassen Sie sich nicht irritieren: Lassen Sie sich nicht vorschnell zu einem Vertragsabschluss an der Haustür überreden - etwa mit Argumenten wie: Dann wird das Fernsehen jetzt abgeschaltet. Das trifft in den meisten Fällen erst ab Juni 2024 zu, wenn Sie sich bis dahin nicht für einen Anbieter für TV-Kabel entschieden haben. Ansonsten gibt es zum TV-Kabel noch Alternativen, über die Sie sich in Ruhe informieren sollten.

      Was kostet der Kabelanschluss?

      Der Kabelanschluss verteuert sich leicht, vermutlich um maximal 2 bis 3 Euro pro Monat. Tarife werden zwischen 8 und 10 Euro angeboten, wenn der Mehrnutzervertrag gekündigt wurde.  

        Müssen Bürgergeld Empfängerinnen und Empfänger selbst zahlen?

        Ja. Momentan bekommen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld den Kabelanschluss dann bezahlt, wenn er in den Nebenkosten enthalten ist. Ab Juli 2024 müssen sie die Kosten selbst tragen oder entscheiden sich für eine Alternative zum Kabelanschluss.

          Welche Alternativen gibt es zum Kabelfernsehen?

          Fernsehen ist  digital. Auch die Verbreitungswege haben sich geändert: So kann heutzutage Fernsehempfang komplett über das Internet erfolgen.

          1. DVB-T2 HD
            Dieses Fernsehen läuft über Antenne. So können Sie in vielen Regionen einfach mit einer Zimmerantenne oder auch mit der alten Dachantenne ca. 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen. Besitzen Sie einen internetfähigen Receiver oder Fernseher, empfange Sie weitere Sender über das Internet. Möchten Sie das Programm der Privatsender ansehen, kalkulieren Sie mit Kosten in Höhe von ca. 7,99 Euro pro Monat.
             
          2. IPTV (klassisch)
            Auch dieses Fernsehprogramm können Sie auch per Internet empfangen. Angebote gibt es meist in Kombination mit einem VDSL-Anschluss. Die Kosten liegen bei etwa 5 Euro pro Monat. Für den Empfang benötigen Sie einen Receiver. Den müssen Sie beim Anbieter mieten oder kaufen.
             
          3. IPTV (Streaming)
            Sie benötigen einen Breitbandinternetanschluss, damit es mit dem reibungslosen Streaming klappt. Die Kosten für den Empfang liegen meist zwischen 6-10 Euro. Manche Anbieter bieten auch kostenlose Probemonate an, teilweise allerdings mit Werbung. Der Empfang funktioniert bei modernen Smart-TVs mit einer vorinstallierten App oder bei älteren Geräten mit einem HDMI-Stick zum Einstecken.
             
          4. Satellitenfernsehen
            Alle gängigen Programme empfangen Sie immer noch frei und unverschlüsselt per Satellit: Jedoch müssen Sei abklären, ob Sie eine Satellitenschüssel von Vermieterseite aus anbringen dürfen.
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