Eltern haften nicht automatisch für Filesharing volljähriger Kinder

Filesharing Eltern haften nicht für Kinder
Stand: 03.05.2021

Gute Nachrichten für Eltern: Sie haften nicht automatisch für das illegale Filesharing ihrer volljährigen (Stief-)Kinder. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 8. Januar. Die Richter waren der Ansicht, dass innerhalb einer Familie ein besonderes Vertrauensverhältnis vorliege. Folglich kann einem Volljährigen der Internetanschluss überlassen werden, ohne ihn grundsätzlich aufklären oder überwachen zu müssen.

Das Gericht geht zunächst davon aus, dass volljährige Kinder eigenverantwortlich handeln. Liegen allerdings konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung oder die Planung einer solchen vor - zum Beispiel durch eine vorausgegangene Abmahnung - muss der Anschlussinhaber (das Elternteil) erforderliche Maßnahmen ergreifen, die ein illegales Filesharing unterbinden.

In dem vom BGH (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) behandelten Fall muss der klagende Vater also nun seinem Sohn erklären: Filesharing ist illegal und ab sofort gibt es einen begrenzten Zugriff auf das Internet.

Bereits 2012 hat der BGH entschieden, dass Eltern für die Internetnutzung ihrer minderjährigen Kinder nicht haften, wenn sie ihnen illegale Downloads vorher verboten hatten.

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