Grundrechte für digitale Dienste: Was regelt der Digital Services Act?

Drei Post its auf Korkwand mit den Buchstaben DSA

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Digital Services Act (DAS) soll vor allem Online-Plattformen und Vermittler zu mehr Transparenz verpflichten und Nutzerinnen und Nutzer besser schützen.
  • Nutzerinnen und Nutzer bekommen etwa konkrete Beschwerde-Möglichkeiten, um Verstöße zu melden.
  • Es gilt der Grundsatz: Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein.

Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht sicherer digitaler Raum, in dem die Grundrechte digitaler Nutzerinnen und Nutzer geschützt werden. Auch schafft er gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Erfahren Sie, was der Digital Services Act regelt.

Was regelt der Digital Services Act (DSA)?

Der DSA soll künftig die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU regeln. Damit ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Regelwerke in Europa geschaffen.

Die neuen Regelungen sollen zusammen mit dem Digital Markets Act zu einer Art Grundgesetz für das Internet werden.

Als EU-Verordnung gilt der DSA seit dem 17. Februar 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass es einer weiteren nationalen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bedarf.

Schon seit 25. August 2023 müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU erste Vorgaben umsetzen: etwa neue Transparenzregeln und Beschwerde-Möglichkeiten.

Ziel ist es, Grundregeln für das Marktverhalten von digitalen Dienstanbietern zu schaffen und Verbraucher:innen Rechtsschutzmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Ob die EU-Verordnung das einlösen kann, was sie verspricht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Die Evaluation wird bis Anfang 2027 erfolgen. Der Erfolg wird auch maßgeblich davon abhängen, wie gut die EU-Länder noch verbleibende Details klären: Sie sind unter anderem für weite Teile der Aufsicht zuständig.

In Deutschland wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umgesetzt, welches am 14. Mai 2024 in Kraft getreten ist.

Was sind Digitale Dienste?

Zu den digitalen Diensten zählen viele Online-Dienste – von einfachen Websites bis hin zu Online-Plattformen. Die Regeln des Digital Services Acts gelten unter anderem für Online- Plattformen und Online-Suchmaschinen.

Dazu zählen etwa

  • Online-Marktplätze
  • Soziale Netzwerke
  • Online-Suchmaschinen
  • App-Stores
  • Online-Reise- und Unterkunftsplattformen
  • Content-Sharing Plattformen

Wir nutzen digitale Dienste beispielsweise um miteinander zu kommunizieren, fürs online shoppen, um Filme zu schauen und Musik zu hören oder um uns zu informieren. Sie erleichtern und beeinflussen unser Leben auf verschiedene Weise.

Warum werden digitale Dienste reguliert?

Durch digitale Dienste können Unternehmen grenzüberschreitend handeln und sich neue Märkte erschließen. Diese Art der Digitalisierung bringt neben Vorteilen auch einige Probleme mit sich.

Dazu zählen unter anderem

  • der Handel mit illegalen Waren, Dienstleistungen und Inhalten
  • manipulative Algorithmen, die die Verbreitung von Desinformationen verstärken sowie
  • die bisher weitestgehend unkontrollierte Datennutzung bekannter Plattform-Giganten.

Einige wenige Plattformen drohen immer mächtiger zu werden, wodurch der Wettbewerb und auch der Verbraucherschutz geschwächt werden.

Für wen gilt der Digital Services Act?

Unternehmen und Händlerinnen und Händler, die online ihre Vermittlungsdienste im Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) anbieten, müssen die neuen Regeln des DSA beachten. Bisher fallen 19 große Online-Dienste mit jeweils mehr als 45 Millionen aktiven Nutzenden pro Monat unter die Vorgaben.

Seit 24. Februar 2024 sollen die Regeln auch für kleinere Unternehmen gelten. Über die Zuordnung als großer Onlinedienst gibt es bereits Streitigkeiten der Anbieter und laufende Gerichtsverfahren.

Der DSA gilt grundsätzlich für alle Anbieter von digitalen Diensten. Die Größe hat dabei zwar grundsätzlich keine Relevanz, denn sowohl Kleinstunternehmen als auch große Unternehmen sind betroffen. Dabei unterscheidet sich jedoch der Umfang, der zu befolgenden Regelungen und Sorgfaltspflichten – in Relation zu der Art und Größe des Dienstes. Das gilt unabhängig davon, ob diese in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Weiterhin müssen die betroffenen Vermittlungsdienste eine wesentliche Verbindung zur EU aufweisen. Dies kann zum einen durch eine Niederlassung des Dienste-Anbieters in der EU gegeben sein.

Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen – dazu gehören zum Beispiel Amazon und Zalando, Google Maps sowie Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, X (ehemals Twitter) und YouTube; auch Wikipedia zählt dazu – gelten zusätzlich seit 25. August 2023 besondere Vorschriften.

Dabei sind die Anforderung strenger als für kleinere Unternehmen, da aus Sicht der EU von ihnen ein größeres Risiko für Nutzer:innen ausgeht, da sie über

  • Newsfeeds,
  • Werbemaßnahmen
  • sowie Onlineshops

einen enormen Einfluss auf die Meinungsbildung und das Kaufverhalten haben.

Welche konkreten Rechte erhalten Sie gegenüber Online-Anbietenden?

Mit dem DSA erhalten Sie konkrete Rechte, um sich gegen Onlineplattformen, aber auch gegen andere Nutzende wehren zu können.

  • Große Online-Plattformen wie X, Facebook und Co. sind schon seit dem 25. August 2023 verpflichtet, den DSA umzusetzen. Sie müssen Ihnen unter anderem eine leicht zugängliche Kontaktstelle anbieten. Auch müssen diese jetzt schon verständlich angeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen. Sie als Nutzerin oder Nutzer müssen die Möglichkeit haben, diese Parameter anzupassen.
  • Kleinere Online-Plattformen, die mindestens 50 Angestellte beschäftigen oder einen Umsatz von zehn Millionen Euro erwirtschaften, müssen ebenso die DSA Vorgaben einhalten. 
    Online-Plattformen sind etwa Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen, die Verkäufer und Verbraucher zusammenbringen.
    Darunter fallen Ebay, Kleinanzeigen, Vinted, aber auch Instagram, TikTok&Co.
     
  • Als Social Media-Nutzerin und Nutzer haben Sie ein Recht zu erfahren, warum bestimmte Inhalte in Ihrem Feed landen. Möchten Sie keine Empfehlungen auf Basis Ihrer persönlichen Daten bekommen, können Sie dem widersprechen.
     
  • Diensteanbietende müssen ein leicht zugängliches Beschwerde-Management eingerichtet haben, über das Sie illegale Inhalte leichter melden können. Die Anbietenden müssen künftig offen und nachvollziehbar erklären, wie sie zur jeweiligen Entscheidung gekommen sind. Dies darf nicht rein automatisiert erfolgen. Illegale Inhalte sollen so schneller von den Seiten gelöscht werden, als es bisher der Fall war. Sie als Nutzerin oder Nutzer können diesen Entscheidungsprozess dann mit Rechtsmitteln überprüfen lassen.
     
  • Darüber hinaus müssen Anbietende von Online-Plattformen eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung vorsehen.
     
  • Online-Plattformen dürfen den nutzenden Personen Werbung künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausspielen. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit. Plattformen müssen zudem jegliche Werbung als solche kennzeichnen und klare Informationen bieten, wer dafür bezahlt hat.
     
  • Plattformen, die Minderjährige als Zielgruppe haben, müssen zudem besondere Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen. Dazu zählt unter anderem ein vollständiges Verbot zielgerichteter Werbung.
     
  • Sie bekommen eine Zentrale Beschwerdestelle, bei der Sie Verstöße gegen den DSA melden können: Die Bundesnetzagentur („DSA-Koordinator“) ist Ihre zentrale Anlaufstelle während des gesamten Zeitraums eines Beschwerde-Verfahrens.

Stoßen Sie bei der Nutzung von Online-Plattformen und Suchmaschinen auf Probleme, können Sie Ihre Erfahrungen und Beschwerde der Verbraucherzentrale melden.

Was ändert sich und wer setzt die neuen Pflichten der Anbieter durch?

Der DSA wird eine zweigliedrige Struktur für die Rechtsdurchsetzung etablieren.

  1. Einerseits bekommen Sie durch den DSA konkret festgeschriebene Rechte, um sich selbst zu wehren – gegen Onlineplattformen, aber auch gegen andere Nutzende, beispielsweise wenn diese illegalen Inhalte veröffentlichen. Daher sollen die Onlineplattformen entsprechende Beschwerdeverfahren bereitstellen.
    Angegriffen werden können etwa Entscheidungen von Plattformen, Inhalte zu löschen oder gerade nicht zu löschen oder auch wenn Ihnen auf einer Plattform der Zugang verweigert wird. Bei diesen Entscheidungen müssen die Anbieter künftig offen und nachvollziehbar erklären, wie sie zum jeweiligen Ergebnis gekommen sind und nutzende Personen können diesen Entscheidungsprozess dann auch mit Rechtsmitteln überprüfen lassen.
  2. Andererseits sind die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, zuständige Stellen für die behördliche Rechtsdurchsetzung zu benennen, die dann selbsttätig gegen Anbieterverstöße vorgehen und etwa empfindliche Bußgelder verhängen können.
    Hierzu gehört auch, dass persönliche Daten von Kindern beispielsweise nicht mehr genutzt werden dürfen, um personalisierte Werbung auszuspielen. Marktplätze, wie Ebay oder Amazon müssen viel genauer prüfen, was auf ihren Plattformen verkauft wird und wer agiert.

Die Durchsetzung der Anforderungen aus dem Digital Services Act liegt überwiegend in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Einzig die Überwachung und Durchsetzung des DSA gegenüber sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen erfolgt durch die EU-Kommission.

Die Beaufsichtigung der übrigen Vermittlungsdienste erfolgt durch eine oder mehrere Behörden:

  • Zuständig für die Durchsetzung des DSA ist in Deutschland die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle.
  • Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist für die Durchsetzung und Überwachung von Kinderrechten in digitalen Diensten zuständig. 

Nach dem DSA sollen Anbieter von Online-Plattformen Beschwerde-Meldungen, die von vertrauenswürdigen Hinweisgebern ("trusted flaggers") eingereicht werden, vorrangig behandeln. Dabei handelt es sich um spezialisierte Einrichtungen mit besonderen Fachkenntnissen bei der Erkennung rechtswidriger Inhalte. Die Hinweisgebenden müssen von den Plattformen unabhängig sein und jährliche Berichte bereitstellen.

Eine besondere Bedeutung aus Sicht des Verbraucherschutzes wird hierbei verbraucherschützenden Verbänden wie insbesondere den Verbraucherzentralen zukommen. Diese sind durch ihre Beratungstätigkeit und als Aufnahmestelle von Beschwerden naturgemäß sehr nahe am "Ohr der Verbraucher:innen". Daher ist vorgesehen, dass sich diese Verbraucherschutz-Institutionen mit einer vorrangigen Beschwerde-Kompetenz registrieren lassen können (sog. Trusted Flagger Modell), umso schneller und effizienter Anbieterverstöße zur behördlichen Überprüfung zu bringen.

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