Glasfaser: Häufige Fragen und Antworten zum Glasfaser-Anschluss

mehrerer Glasfaserkabel in futuristischem blau weiss

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie die Möglichkeit haben, lassen Sie einen Glasfaser-Anschlussdirekt beim Erstausbau ins Haus legen. Ein späterer Entschluss führt oft zu höheren Kosten.
  • Vorsicht bei Haustürvertretern: Diese versuchen oft, möglichst teure und überdimensionierte Versorgungsverträge für Glasfaser zu verkaufen. Prüfen Sie, ob für Sie die hohe Bandbreite überhaupt notwendig ist.
  • Auch bei der Wahl des Routers mit integriertem Glasfasermodem (ONT) müssen Sie beim Glasfaser-Anschluss frei wählen können. 
Stand: 17.08.2023

Eine schnelle Internetverbindung ist vielen Menschen wichtiger denn je. Herkömmliche Internetanschlüsse, z.B. über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Zukunftssicher sind daher nur Glasfaser-Anschlüsse. Doch die Glasfaser-Kabel müssen – als neuer Anschluss (ähnlich wie beim Wasseranschluss oder Gasanschluss) – zuerst in die Häuser verlegt werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Glasfaser-Anschluss.

Warum sollte ich Glasfaser ins Haus legen lassen?

Die Erfahrung zeigt, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre ständig wächst. Während vor 20 Jahren noch ein 1 bis 2 Mbit pro Sekunde (Mbit/s) vollkommen ausreichten, ist dies inzwischen nicht mehr so. Die Art der Internetnutzung entwickelt sich stetig fort.

Mit Home-Office und Distanzunterricht, Streaming-Diensten, Cloud-Nutzung und anderen Internet-Diensten ist der Bandbreitenbedarf stark gewachsen. Auch der Aufruf normaler Internetseiten benötigt viel mehr Daten, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war. Daher ist es sehr fraglich, ob die bisherige Bandbreite heute noch ausreicht. Und: Ob sie es auch in 4 bis 6 Jahren noch tun wird. 

Laut Betreiber ist ein Glasfaser-Anschluss bereits vorhanden

Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Vertriebsmitarbeiter von Kabelnetzunternehmen (sogenannte Medienberater) immer wieder, mit teilweise auch unlauteren Mitteln, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen.
Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie

  • „Kabel-Glasfaser“,
  • „Koax-Glasfaser-Technologie“
  • und neuerdings auch „Gigabit-Anschluss“.

Tipp: Fragen Sie nach, ob es sich um einen echten Glasfaser-Anschluss bis in die Wohnung handelt. Der Fachbegriff hierfür lautet Fiber to the Home (FTTH).

Was ist der Unterschied zwischen FTTC, FTTB und „echtem Glasfaser-Anschluss“?

  • FTTC ist die Abkürzung für Fiber to the curb, also bis zum berühmten grauen Kasten am Straßenrand. Hierunter fallen beispielsweise alle VDSL- und Kabelanschlüsse. Die Glasfaserleitung geht dabei bis in den Kasten am Straßenrand. Von dort geht es auf anderen Technologien, wie z.B. bei VDSL über die Telefonleitung oder beim Kabelanschluss über das Koaxialkabel, weiter. 
    In der Regel bestehen diese alten Kabel noch aus Kupfer und bremsen daher die schnelle Glasfaser-Geschwindigkeit aus, so dass diese nicht vollständig in Ihrer Wohnung ankommt.
     
  • FTTB bedeutet Fiber to the building, also die Glasfaser geht hier bis in den Keller eines Gebäudes. In die einzelnen Stockwerke geht es über andere Technologien, zum Beispiel über langsamere Kupferkabel.
     
  • FTTH steht für Fiber to the home. Die Glasfaser geht hier bis in Ihre Wohnung. FTTH ist die zukunftssicherste Art der Internetverbindungen. Nur bei dieser Anschlussart spricht man von einem „echten Glasfaser-Anschluss“.

Welche Bandbreite / welcher Tarif ist für mich sinnvoll?

Die Qualität eines Internetanschlusses hängt nicht nur von einer hohen Bandbreite im Download ab, sondern  z.B. auch von der Bandbreite im Upload. 
Sie arbeiten oder studieren viel zu Hause? Sie nutzen Cloud-Dienste? Dann benötigen Sie unbedingt  größere Bandbreiten im Upload ins Internet. Häufig wird unterschätzt wie viel Bandbreite im Upload für moderne Videotelefonie oder den schnellen Dateiversand benötigt wird.

Auf Uploadraten achten!
Ihre individuell notwendige Bandbreite hängt sehr stark von Ihren persönlichen Nutzungsgewohnheiten ab:
Ein Rentnerehepaar surft nur gelegentlich im Internet, benötigt eine Bandbreite von unter 100 Mbit/s im Download. Das wird in aller Regel ausreichen.
Eltern im Homeoffice und mit internetaffinen Kindern benötigen eine höhere Bandbreiten zwischen 100-400 Mbit/s. Bandbreiten mit 500 Mbit/s - 1 GBit/s sind hingegen derzeit in der Regel nur für Firmen interessant.

Wie läuft der Glasfaser-Ausbau ab?

In vielen Fällen läuft der Glasfaser-Ausbau in 5 Schritten ab:

  1. Nachfragebündelung: 
    Zunächst werden Interessenten für Glasfaser-Anschlüsse gesucht und der Glasfaser-Ausbau wird entsprechend vermarktet. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt können Sie schon entsprechende Glasfaser-Vorverträge abschließen. 
     
  2. Entscheidung: 
    Hat genug Haushalte (meist 30-40 Prozent) die Vorverträge unterschrieben, fällt die Entscheidung für einen Glasfaser-Ausbau. Liegt die Quote darunter, wird der Ausbau meist erst einmal verschoben.
     
  3. Tiefbau: 
    Bei Tiefbauarbeiten werden die Glasfaser-Leitungen in die Straßen verlegt und auch in die einzelnen Keller der Gebäude.
     
  4. Installation: 
    Nach der Verlegung der Glasfaser-Leitungen in den Keller wird der eigentliche Glasfaser-Anschluss installiert. Die Kabel werden „gespleißt“, also mit der Glasfaser-Anschlussdose verbunden.
     
  5. Schaltung: 
    Mit der Schaltung des Glasfaser-Anschlusses wird der Bau abgeschlossen. Sie können nun mit Ihrem neuen Glasfaser-Anschluss im Internet surfen.

Glasfaser-Tarife: Welche Fallen gibt es?

Kostenfallen: Auch im Glasfaser-Bereich gibt es (wie bei VDSL- und Kabelverträgen) die üblichen Kostenfallen.

  1. So wird beispielsweise mit einem Einheitspreis für alle Bandbreiten geworben. Etwas kleiner gedruckt, kann man dann nachlesen, dass sich der Preis nach 3, 6, 9 oder 12 Monaten deutlich erhöht. Manche  Anbieter räumen Ihnen Wechselmöglichkeiten ein. Achtung: Wechselzeitpunkt nicht verpassen.
  2. Koppelverträge bei Stromanbietenden: Wenn Energielieferanten auch Glasfaser-Anschlüsse bauen, so wollen sie den Glasfaser-Vertrag meist auch an einen Stromliefervertrag koppeln.

Wie lange sind Vorverträge für Glasfaser gültig?

In der Regel gibt es Fristen zur Nachfragebündelung.

Sprich: Anbietende bauen nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte entsprechende Vorverträge abschließen. Sind am Ende der Frist nicht genügend Vorverträge abgeschlossen, so wird meist zuerst die Frist 1 bis 2-mal verlängert. Ist auch dann die Quote nicht erreicht, so werden die Vorverträge meist storniert.

Tipp: Bitte überprüfen Sie vor Vertragsschluss was passiert, wenn nicht ausgebaut wird. Wird Ihr Vertrag automatisch storniert? Oder nur für einen eventuell späteren Ausbau „auf Eis“ gelegt"?

Ansonsten sollten Sie prüfen, ob Sie vom Vertrag zurückgetreten können, wenn endgültig klar ist, dass der konkrete vertragliche Zweck, die „Einrichtung eines Glasfaser-Anschlusses“, nicht erreicht werden kann.

Wann kommt ein Glasfaser-Vertrag zustande?

Schließen Sie einen Glasfaser-Vertrag bzw. einen Vorvertrag ab, so erhalten Sie von den Anbietenden zunächst nur eine Bestätigung, dass das Vertragsangebot eingegangen ist. Dies ist noch kein Vertragsschluss.

Der Vertrag gilt gemäß den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie geben also mit Ihrer Anfrage ein für Sie bindendes Angebot ab. Jedoch kann Ihnen nicht zugemutet werden, ewig auf eine Auftragsbestätigung zu warten. In der Regel sind Sie nicht länger als 1 Monat an Ihr abgegebenes Angebot gebunden sein. Danach begründet die Auftragsbestätigung der Anbietenden in den meisten Fällen keinen Vertragsschluss mehr.

Die Anbietenden verschicken die Auftragsbestätigung teilweise erst, wenn entschieden ist, ob der Ausbau stattfindet, was Monate dauern kann. Sollten Sie darauf nicht ausreichend hingewiesen worden sein, kann die Auftragsbestätigung zu spät sein und keinen Vertragsschluss mehr begründen.

Kann ich meinen Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen?

Schließen Sie den Glasfaser-Vertrag 

  1. an der Haustür,
  2. am Telefon
  3. oder über das Internet ab,

so haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen wie z.B. bei einem Verkaufsstand vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz.

Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht, wenn Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft der Anbietenden abgeschlossen haben. 

Ist ein Widerruf des Glasfaser-Vertrags nicht mehr möglich, dann können Sie aber möglicherweise Ihren Vorvertrag kündigen, wenn dieser eine entsprechende Kündigungsklausel enthält.

Andernfalls ist ein Rücktritt nur dann möglich, wenn die Netzbetreibenden ihrer vertraglichen Pflicht nicht nachkommen und das Glasfasernetz nicht vertragsgemäß ausbauen.

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