1N Telecom: Schreiben von TPI Investment GmbH

Das Wichtigste in Kürze:
- Neuer Absender, alte Forderung: Statt der 1N Telecom GmbH fordert jetzt TPI Investment Geld für angebliche Verträge.
- Bis das Unternehmen keine Abtretungserklärung vorlegt, können Sie die Zahlung verweigern.
- Wenn Sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben, sind die Forderungen unrechtmäßig. Widersprechen Sie schriftlich der Forderung.
Bisher trat unter anderem die Riverty Services GmbH als Inkassounternehmen für die 1N Telecom GmbH auf, nun fordert TPI Investment GmbH Geld ein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen rund 420 Euro zahlen – für einen angeblich mit der 1N Telecom geschlossenen DSL-Vertrag. Ob die Forderungen berechtigt sind, ist oft zweifelhaft. Was Sie tun können, lesen Sie hier:
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten derzeit Post von der TPI Investment GmbH. TPI Investment fügt einem der Schreiben als Anlage ein Datenblatt von der LeadOne GmbH bei, das personenbezogene und technische Daten enthält. Es ist unklar, woher die Daten stammen und mit welcher Rechtsgrundlage die Daten verarbeitet wurden.
Das Unternehmen fordert rund 420 Euro – angeblich für einen DSL-Vertrag mit der 1N Telecom GmbH, der in den Jahren 2023 oder 2024 schriftlich oder online abgeschlossen worden sein soll. Viele Betroffene berichten jedoch, nie einen solchen Vertrag abgeschlossen oder diesen fristgerecht widerrufen zu haben. Trotzdem werden sie nun zur Zahlung aufgefordert.
Wir raten sich schriftlich an das Unternehmen zu wenden: Auch wenn Sie sich sicher sind, keinen Vertrag geschlossen zu haben, sollte Sie nicht untätig bleiben.
Was können Sie tun?
1. Abtretungsurkunde anfordern
TPI Investment behauptet, die Forderung von 1N Telecom übernommen zu haben. In diesem Fall muss das Unternehmen eine gültige Abtretungsurkunde vorlegen können. Ohne diesen Beleg dürfen Sie die Zahlung verweigern. Fordern Sie die Urkunde schriftlich per Einschreiben mit unserem Muster unten an. Wird sie nicht vorgelegt, dürfen Sie die Zahlung verweigern.
2. Kein Vertrag? Keine Zahlung.
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten und sich sicher sind, nie einen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen oder rechtzeitig widerrufen haben, besteht keine Zahlungspflicht. Teilen Sie dies TPI Investment mit – am besten mit Kopien Ihres Widerrufs und gegebenenfalls des Versandnachweises (Einschreiben).
Schicken Sie ein Anschreiben an die TPI und weisen Sie die Forderung zurück. Fordern Sie TPI zu folgender Auskunft auf: Welche Daten hat das Unternehmen von Ihnen gespeichert, aus welcher Quelle stammen diese und an wen hat TPI diese gegebenenfalls weitergegeben. Wenn Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen haben, genügt es, Ihr früheres Schreiben an die 1N Telecom - am besten mit Sendenachweis- in Kopie an TPI Investment zu senden.
Schreiben Sie außerdem der LeadOne GmbH. Fragen Sie auch hier, welche personenbezogenen Daten bei der LeadOne GmbH von Ihnen verarbeitet werden und zu welchem Zweck dies geschehen ist. Interessant ist für Sie auch zu wissen, unter welchen Umständen die LeadOne GmbH diese Daten erfasst hat. Dann das ist die Frage, die sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher stellen: Woher stammen die Daten, die dem Schreiben der TPI Investment GmbH beigelegt waren?
Interaktive Musterschreiben an die TPI Investment und die LeadOne GmbH
3. Achtung bei Mahnbescheid vom Gericht
Falls TPI Investment ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet und Sie einen Mahnbescheid vom Amtsgericht erhalten, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Tun Sie das nicht rechtzeitig, kann die Forderung zwangsweise vollstreckt werden – selbst wenn sie unberechtigt ist.
Auch wenn Sie das Angebot damals abgeschlossen haben, kann die Forderung unter Umständen unberechtigt sein.
Hintergrund: Mehrere Verbraucherzentralen haben bereits Verfahren gegen die 1N Telecom angestrengt. In mehreren Fällen konnten bereits gerichtliche Erfolge erzielt werden.
Lesen Sie auch:
Erfolgreiche Urteile gegen die 1N
Betroffene gesucht
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sucht Betroffene, um mit einer Sammelklage gegen 1N gegen das Unternehmen vorzugehen. Auf der Website des vzbv können Sie auch einen News-Alert einrichten, um immer die aktuellsten Informationen zu diesem Thema zu erhalten.
Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH):
Der BGH (Urteil vom 10.07.2025, Az. III ZR 59/24) hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Thüringen jüngst entschieden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der 1N Telecom unwirksam sind, wenn im Anschreiben oder der Bestellung lediglich auf den Abruf der AGB unter einer Link-Adresse verwiesen wurde – also, ohne dass die AGB direkt beigefügt waren. Dies führt in bestimmten Fällen auch dazu, dass die Schadensersatzforderung wegen der unwirksamen Klausel unbegründet ist.
Lassen Sie Ihren individuellen Fall prüfen.
Ihr Recht auf Auskunft
Sie haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage TPI Sie angeschrieben hat. TPI ist verantwortlich und verpflichtet, Ihnen die entsprechende Auskunft nach Artikel 12 der Datenschutzgrundverordnung „unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags“ zu erteilen.
Beschwerde bei der Datenschutzbehörde
Antwortet Ihnen die TPI Investment nicht fristgerecht auf Ihre Anfrage, sollten Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einlegen.
In diesem Fall ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Sie können sich online bei der LDI NRW beschweren.
