Digitale Vorsorge – was tun mit dem digitalen Nachlass?

Digitale Vorsorge - was tun mit dem digitalen Nachlass?

Das Wichtigste in Kürze

  • Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an.
  • Legen Sie rechtzeitig fest, wer sich um Ihre digitalen Daten kümmern und was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll.
  • Übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens alle Aufgaben rund um Ihr digitales Leben. Halten Sie dies schriftlich in einer Vollmacht fest.
Stand: 30.04.2025

Messenger-Dienste, Social-Media, Smart-Home-Anwendungen, Online-Bezahldienste – Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei mehreren Diensten angemeldet, bewegen sich digital, übermitteln und speichern viele Daten in ihren Online-Zugängen. Was passiert, wenn Menschen nicht in der Lage sind, sich um diese zu kümmern oder sterben? Sorgen Sie vor. Wir zeigen wie.

Digitale Daten finden sich lokal auf Ihrem Computer, USB-Sticks oder in der Cloud. Die an die Anbieter oder Anbieterinnen übermittelten und gespeicherten Daten gehören zum einem zur persönlichen Identität, sind aber auch Teil von Vertrags- und Rechtsbeziehungen.

  • Online-Konten: E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder Benutzerkonten bei Online-Shops, Streaming-Diensten oder Cloud-Speichern.
  • Digitale Besitztümer: Fotos, Videos, Texte, Musikdateien, E-Books oder Softwarelizenzen.
  • Vertragsverhältnisse: Abonnements, Mitgliedschaften, digitale Zahlungsdienste (z. B. PayPal, Apple Pay).
  • ​Kommunikationsdaten: Nachrichtenverläufe, Chat-Logs, Kommentare in Foren oder Blogs.
  • Finanzielle Werte: Kryptowährungen, Online-Banking-Zugänge, Guthaben auf Plattformen wie Amazon oder PayPal.​
  • Gesundheit: Elektronische Patientenakte

Daten können ebenso wie Gegenstände vererbt werden. Erbende Person(en) erhalten damit umfangreiche Rechte: Sie können über sämtliche digitale Daten verfügen, vorausgesetzt sie wissen um diese.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Online-Accounts. Haben Sie Ihre Zugänge im Blick, wenn es um Regelungen nach dem Tod geht. Das gleiche gilt, wenn Sie durch Krankheit oder andere Umstände nicht selbst handeln können.

Übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens alle Aufgaben rund um die digitale Vorsorge. Denken Sie daran, dass diese Vollmacht „über den Tod hinaus“ gelten soll. Das ist Ihr digitaler Nachlass.

Anbieter legen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, wie mit den Verträgen und online verwalteten Accounts im Falle des Todes umgegangen werden soll. Das ist für Hinterbliebene beziehungsweise Bevollmächtigte oft eine große Belastung. Ihre Vollmacht und Ihre Festlegungen unterstützen dabei.

Schritt für Schritt zu Ihrer digitalen Vorsorge und Ihrem digitalen Nachlass

  • Beginnen Sie jetzt und kümmern Sie sich frühzeitig.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick. Machen Sie sich bewusst „Wo bin ich online registriert?“
  • Legen Sie in eine Person Ihres Vertrauens fest, die sich um Ihre digitalen Daten kümmern soll. Bestimmen Sie im Zweifel auch, dass die Person zu Ihren Lebzeiten handeln soll, sollten Sie einmal nicht dazu in der Lage sein.
  • Regeln Sie detailliert, wie Ihr Vertrauter in welchem Fall mit Ihren Accounts und Ihrem digitalen Nachlass umgehen soll: welche Daten sollen gelöscht werden, wie soll die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was soll mit im Netz vorhandenen Fotos passieren.
  • Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll.
  • Hilfreich ist etwa eine digitale Vorsorgeurkunde. In dieser sind die Zugangsdaten passwortgeschützt und verschlüsselt auf einem lokalen Datenträger gesichert. Das Masterpasswort (Passwort des Passworts) ist etwa in einer Anlage zur notariellen digitalen Vorsorgeurkunde vermerkt. Sie können dieses auch bei einem Notar hinterlegen. Mit dem Masterpasswort ist es dem Erben oder der Erbin möglich, die Passwörter regelmäßig zu aktualisieren und neue Zugangsdaten zu ergänzen. 
    Anstatt eines lokalen Datenträgers können Sie auch einen Passwort Manager Lösung verwenden.
  • Händigen Sie die Vollmacht der Vertrauensperson aus. Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie den Umgang mit den digitalen Daten geregelt haben.
  • Sie sind unsicher? Dann erstellen Sei zumindest eine Listen über alle von Ihnen genutzten Konten und Onlinedienste mit Zugangsdaten in einer Tabelle auf und aktualisieren Sie diese regelmäßig. Verwahren Sie die Liste an einem sicheren Ort, etwa auf einem verschlüsselten USB-Stick oder in einem Bankschließfach.  Haben Sie Ihre Liste auf einem USB-Stick speichert, darf dieser nicht mit einem Passwort versehen sein. Ihre Bevollmächtigten oder Erben erhalten sonst keinen Zugang zu den Daten. Oder Sie müssen die Zugangsdaten separat vom verschlüsselten USB-Stick aufbewahren. Bedenken Sie, dass digitale Datenträger nicht ewig halten.
  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson mit, wo sich Ihre Account-Liste befindet.
  • Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten.
  • Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an. Auch Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.

Accounts bei sozialen Netzwerken wie Facebook und X sind vererbbar

Auch Zugänge in sozialen Netzwerken wie Facebook, X und Instagram​ werden vererbt. Grundlage dafür ist der Nutzungsvertrag, den der Verstorbene mit dem Anbieter geschlossen hat. Vor diesem Hintergrund haben die Erben oder die Erbinnen eines Nutzers von Online-Dienstleistungen grundsätzlich dieselben (vertraglichen) Ansprüche wie der Erblasser selbst. Das gilt insbesondere für das Recht auf Zugangsverschaffung, Herausgabe der Daten oder deren Löschung. 

Plattform​Nachlassregelung​Zugriff für Erbinnen und Erben​Links
​Facebook​Sie können einen Nachlasskontakt benennen, dieser kann das Konto in Gedenkzustand versetzen löschen.​Vollständiger ZugangFacebook Nachlassverwaltung
​Instagram​Sie können das Konto in den Gedenkzustand versetzen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat 2025 entschieden, dass Erben das Konto aktiv nutzen dürfen.​Vollständiger ZugangInstagram Gedenkzustand und Meldung
​x​Kein klar definiertes Verfahren; Löschung möglich durch Angehörige.​Antrag auf Account-Deaktivierung möglich, aber kein Zugang.X-Account eines Verstorbenen melden ist nicht möglich Stand 29.4.25).
​LinkedIn​Sie können das Konto melden und entfernen; keine dedizierte Nachlassverwaltung. LinkedIn Account einer verstorbenen Person melden
​TikTok​Keine formelle Nachlasspolitik veröffentlicht.​Direkter Kontakt über Support nötig.TikTok Support kontaktieren
Snapchat​Sie können das Konto kann löschen​Antrag auf Account-Deaktivierung möglich, aber kein Zugang.​​Snapchat Support kontaktieren​

Bücher & Broschüren