Was tun, wenn es mit der Newsletter-Abmeldung nicht klappt?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Newsletter-Anmeldung erfolgt idealerweise in zwei Schritten – dem Double-Opt-In-Verfahren. Die Abmeldung erfolgt über einen Link oder per E-Mail
- Mit der Abmeldung vom Newsletter ziehen Sie Ihre Einwilligung zurück. Der Anbieter muss Ihre Adresse sofort löschen.
- Erhalten Sie den Newsletter weiterhin, können Sie sich beim Datenschutzbeauftragten beschweren.
Das Frühjahr ist die perfekte Zeit zum Ausmisten und auch um den einen oder anderen Newsletter wieder abzubestellen. Das sollte eigentlich problemlos möglich sein. Bei Ihnen hat die Abmeldung nicht geklappt? Erfahren Sie mehr über Ihre Handlungsmöglichkeiten.
Ein Newsletter für den Lieblingsshop, Verein oder Verband ist mit wenigen Klicks abonniert. Idealerweise nutzen Unternehmen oder andere Anbietende bei der Anmeldung das Double-Opt-In-Verfahren. Hierbei melden Sie sich in einem ersten Schritt mit Ihrer E-Mailadresse an. Anschließend versendet das Unternehmen eine E-Mail an diese.
Per Link-Klick bestätigten Sie ein zweites Mal, dass Sie den Newsletter tatsächlich empfangen wollen und landen im Verteiler. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie sich aktiv und freiwillig für den Newsletter entschieden haben.
Keine Lust mehr auf Newsletter? Abmelden!
Haben Sie kein Interesse mehr an den Werbe-E-Mails, dann bestellen Sie den Newsletter einfach wieder ab. Das sollte genauso einfach sein wie das Abonnieren.
Jeder Newsletter muss einen Hinweis auf die Abbestellmöglichkeit enthalten. Und zwar so, dass Sie sich einfach und bequem abmelden können. Der Hinweis ist oft am Ende der Mail zu finden. Newsletter können Sie entweder über einen Link oder aber mit einer Mail abbestellen.
LINK: Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier.
Beispiele Newsletter-Abmeldung
MAIL: Sie möchten den Newsletter abbestellen, antworten Sie auf diese Mail. Schreiben Sie in den Betreff "Abbestellung"
Was nach der Abmeldung passiert
Nach der Abmeldung sollten Sie immer eine Bestätigung erhalten. Oft öffnet sich dazu eine weitere Website mit einer entsprechenden Formulierung. Mit der Abmeldung widersprechen Sie dem Versand und ziehen Ihre Einwilligung zurück.
Unternehmen müssen Ihre Adresse unverzüglich aus dem Adressbuch streichen. Sie dürfen keine Newsletter an Sie versenden. Ignoriert ein Anbieter die Abbestellung, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Nach der Datenschutz-Grundverordnung muss dieser mit einem Bußgeld rechnen.
Sie erhalten den Newsletter weiterhin? Das können Sie tun
- Beschweren Sie sich bei dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Wer das ist, entnehmen Sie den dortigen Datenschutzbestimmungen.
- Außerdem können Sie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen. Das ist oft die Landesdatenschutzbehörde.
Problem: Der Anbieter kommt aus dem nicht-europäischen Ausland
Sie haben sich bei einem Newsletter eines Anbieters aus dem nicht-europäischen Ausland abgemeldet und erhalten weiterhin E-Mails? Da hilft nur eins: Markieren Sie den Absender als SPAM. Dann filtert Ihr E-Mailprogramm die E-Mails automatisch heraus.