Wenn Zug, Bahn und Flug durch Sturm und Unwetter ausfallen - Ihre Rechte
Das Wichtigste in Kürze
- Zugverspätung: Sie erhalten einen Teil des Reisepreises zurück.
- Flugverspätung, Flugausfall: Sie erhalten eine Ersatzbeförderung oder den Flugpreis erstattet.
- Pauschalreisende können sich an den Reiseveranstalter wenden.
Unwetter dank nächstem Sturmtief: Züge stranden, fallen aus, Flüge werden abgesagt. Welche Rechte haben Sie als Verbraucher, wenn Sie die Fahrt nicht antreten können, verspätet oder gar nicht am Ziel ankommen?
Aktuell: Aufgrund von heftigem Winterwetter durch den Schneesturm „Elli“ kommt es laut Deutscher Bahn zu zahlreichen Zugausfällen im Fern- und Regionalverkehr. Der Konzern bietet Reisenden an, ihre bis einschließlich 07.01.2026 gebuchte Zugreise im Fernverkehr für den Zeitraum 08.01.2026 bis einschließlich 11.01.2026 auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Zugbindung sei aufgehoben. Das Ticket gelte für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit geänderter Streckenführung. Ihre Sitzplatzreservierung können Sie kostenfrei stornieren. Weitere Infos finden Sie bei der Deutschen Bahn.
Unwetter: Wenn der Zug verspätet ankommt oder ausfällt
Auch bei Unwetter greifen die Regeln der Fahrgastrechteverordnung.
- Verspätet sich der Zug um bis zu 60 Minuten, erhalten Sie 25 Prozent des Fahrpreises zurück.
- Treffen Sie bis zu 120 Minuten später am Ziel ein, bekommen Sie 50 Prozent des Fahrpreises erstattet.
- Die Bahn übernimmt angemessene Kosten für Hotel und Taxi.
Unwetter: Wenn Flüge sich verspäten oder abgesagt werden
Bei außergewöhnlichen Umständen wie Sturm und Co. ist die Airline verpflichtet, Ihnen eine Ersatzbeförderung anzubieten oder den Flugpreis zu erstatten. Gestrandete Fluggäste müssen betreut werden.
Abweichende Regelungen bei Pauschalreisen
Für Pauschalreisen gelten andere Regelungen. Kommen Sie verspätet an Ihrem Urlaubsziel oder zu Hause an, kann das ein Reisemangel sein. Möglicherweise haben Sie das Recht, den Vertrag vor Beginn der Reise zu kündigen. Lassen Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten.
Für Rail&Fly bei Pauschalreisen gilt: Sie können die Entschädigung bei Ihrem Reiseveranstalter einfordern.
Bitte beachten Sie
Zwar ist es möglich, dass Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn AG bei extremen Witterungsbedingungen oder großen Naturkatastrophen laut der EU-Fahrgastrechteverordnung keine Entschädigung zahlen müssen. Ein Schneesturm wie „Elli“ ist im Winter jedoch nicht völlig ungewöhnlich und erst recht nicht katastrophal. Sollte die Deutsche Bahn also Ihre Entschädigung ablehnen, lassen Sie sich besser rechtlich beraten.