Jugendliche im Fokus – Wie Vereine um Mitglieder werben

Jugendliche sitzen in Einkaufszentrum mit Kaffeebechern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Verträge Minderjähriger sind zustimmungspflichtig und ohne Einwilligung der Eltern nicht wirksam.
  • Ausgenommen davon sind Verträge, die ausschließlich rechtlich vorteilhaft sind.
  • Bei den meisten überraschend abgeschlossen Verträgen haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Stand: 24.02.2026

Vertrag mit 16 unterschrieben. Vereine werben gezielt bei Jugendlichen um Mitglieder – ob zu Hause, in der Fußgängerzone oder sogar in der Fahrschule. Anschließend beschweren sich Eltern bei der Verbraucherzentrale hierüber. Erfahren Sie bei uns, was Eltern zu Mitgliedschaften wissen müssen.

ADAC rührt Werbetrommel: 16-jähriger schließt Vertrag 

Ein verärgerter Verbraucher aus der Nähe von Oldenburg teilte uns mit, dass sein 16-jähriger Sohn von seinem Fahrschulunterricht mit einem unterschriebenen Vertrag für eine „Mitgliedschaft im Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) “ nach Hause kam. Der Vater wandte sich mit seiner Beschwerde an uns. 

Eltern müssen zustimmen, aber… 

Schließen Minderjährige einen Vertrag ab, müssen die Eltern in der Regel vorher einwilligen oder anschließend genehmigen. Ist dieser allerdings für Minderjährige ausschließlich rechtlich vorteilhaft, gilt das nicht. Und genau darauf beruft sich der ADAC laut Bericht der Stiftung Warentest. Die Mitgliedschaft ist im ersten Jahr beitragsfrei und alle Clubleistungen des ADAC könnten schon genutzt werden. Aus Sicht des ADAC überwiegen hier die Vorteile für die Minderjährigen. Allerdings geht das kostenlose Angebot nach einem Jahr in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über.

Die Methoden des ADAC sind fragwürdig und so hat die Verbraucherzentrale Hamburg den Club bereits vor einigen Jahren abgemahnt. Auch die Stiftung Warentest war „undercover“ unterwegs. Lesen Sie in deren Erfahrungsbericht, wie der Mobilclub Jugendlichen Mitgliedschaften unterjubelt.

Überraschendes Ansprechen beim Einkaufen? Grundsätzlich erlaubt

Anders liegt der Fall, wenn junge Erwachsene über 18 überraschend angesprochen und zu einer Mitgliedschaft überredet werden. Die Verträge sind wirksam. Sie können diese aber in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Haben Sie keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten, haben Sie sogar ein Jahr und 14 Tage Zeit dafür.

Unser Tipp: Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch! Wer einem Verein beitreten möchte, sollte sich vorher auch gründlich über diesen informieren können.

Vereine verfolgen unterschiedliche Zwecke

Egal, ob es um die eigene Absicherung - etwa im Straßenverkehr und bei Unfällen geht - oder darum, etwas Gutes zu tun: Wer über eine Vereinsmitgliedschaft nachdenkt, sollte vorher recherchieren, was die Mitgliedschaft bringt oder ob das für wohltätige Zwecke gedachte Geld auch wirklich an der richtigen Stelle ankommt. Ein aufgedrängtes Gespräch in einer ungewohnten Situation ist dafür aus Sicht der Verbraucherzentrale kein guter Weg.

FAQ

Was sollten Eltern beachten, wenn Minderjährige Verträge unterschreiben?

Klären Sie Ihre Kinder frühzeitig über Vertragsfallen auf. Vereinbaren Sie, dass Ihre Kinder Unterschriften nur nach Rücksprache tätigen. 

Wie reagiere ich, wenn Werbende mich zu einem Vertragsschluss drängen wollen?

Bitten Sie erst einmal um Infomaterial, das Sie ihn Ruhe prüfen können. Haben Sie bereits unterschrieben, dann schauen Sie am besten, ob Sie den Vertrag widerrufen können. Das ist häufig möglich.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Die Verbraucherzentralen bieten eine Kurzberatung zum Thema Widerruf an. Es ist jedoch nicht möglich, die Satzung des Vereins oder dessen Leistungsangebot prüfen zu lassen.

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