Heide Park Festival – viele Beschwerden über den Ablauf
Besucherinnen und Besucher des diesjährigen Heide Park Festivals sind verärgert, weil der Park nicht nur für Festivalticketinhaber geöffnet wurde – wie vorab vom Veranstalter HighLight Production GmbH angekündigt. Zum anderen gab es Änderungen im Line-up. Sind Sie auch betroffen? Wir sagen Ihnen, was Sie tun können:
1. Einlass für Festivalbesucher wird zum Einlass für alle
Der Veranstalter bewarb das Heide Park Festival vorab mit Exklusivität. Der Park sollte an diesem Tag für reguläre Tagesgäste geschlossen sein und ausschließlich für Festivalbesucher geöffnet werden. Rund 18.000 Menschen kauften Tagestickets für das Festival, der Preis lag bei 109,99 Euro pro Festivalkarte. Kurzfristig öffnete der Park dann jedoch auch für Besucherinnen und Besucher ohne spezielles Festivalticket (Tagesgäste, Jahreskartenbesitzer). Diese zahlten den regulären Parkeintritt, dieser liegt etwa bei der Hälfte des Preises für die Festivaltickets.
Aus unserer Sicht verstößt der Anbieter ganz klar gegen eine vertragliche Vereinbarung, wenn vereinbart war, dass zum Zeitpunkt des Festivals der Park exklusiv für Festivalgäste geöffnet ist. Können Sie eine solche Vereinbarung belegen – beispielsweise durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - haben Sie gute Chancen, einen Teil Ihres Geldes zurückzuerhalten.
2. Änderungen im Line-up – Headliner tritt nicht auf
Einer der Headliner wurde laut den Besucherinnen und Besuchern kurzfristig und ohne Begründung abgesagt.
Da es sich bei einem Headliner um eine wenig austauschbare Rolle eines Festivals handelt, sollten Sie einen Teil Ihres Geldes zurückverlangen.
Was können Sie tun?
- Wenden Sie sich schriftlich an den Veranstalter HighLight Production GmbH - nicht an den Park - und fordern Sie eine teilweise Erstattung des Eintrittspreises
- Nennen Sie einen konkreten Betrag, den Sie zurückfordern
- Setzen Sie dem Veranstalter eine Frist von 2 Wochen (konkretes Datum benennen)
Die Höhe der Erstattung hängt davon ab, wie sehr Ihr Festivalerlebnis beeinträchtigt war. Und auch wie sehr das tatsächlich Gebotene vom vertraglich vereinbarten abgewichen ist.