Bahnstreik: Ihre Rechte bei Zugausfällen und Verspätungen

Zug fällt aus, Flug fällt aus: Ihre Rechte bei Sturm und Unwetter
Stand: 11.03.2024

Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer GDL hat kurzfristig zum bundesweiten Bahnstreik am Dienstag, 12.3.2024 aufgerufen. Bahnreisende müssen sich auf Verspätungen und Zugausfälle einstellen. Das sind Ihre Rechte.

Die Deutsche Bahn (DB) stellt ein Grundangebot bereit und wird dieses schrittweise auf der Website der Bahn und im Navigator veröffentlichen. Außerdem hat die DB eine kostenfreie Hotline eingerichtet unter 08000996633. 
Der Konzern bietet Reisenden an ihre geplante Reisen in diesem Zeitraum auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Das gilt für alle Fahrgäste, die bis einschließlich 10.03.2024 ein Ticket für eine Reise am 12.03.2024 gekauft haben. Die Zugbindung sei aufgehoben. Das Ticket gelte für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit geänderter Streckenführung. Ihre Sitzplatzreservierung können Sie kostenfrei stornieren.  Im Rahmen einer Sonderkulanz können Sie Ihre Reise im Fernverkehr auch vorverlegen und bereits am 11.3.2024 fahren. Weitere Infos finden Sie bei der Deutschen Bahn.

Ihre Rechte bei Verspätungen und Ausfällen im Bahnverkehr

Grundsätzlich gilt: Kommt der Zug mit mindestens 60 Minuten Verzögerung am Zielort an, erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Voraussetzung: Die Bahn muss für die Verspätung verantwortlich sein und der zu erstattende Betrag muss über 4 Euro liegen.

Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten werden Ihnen 50 Prozent des Fahrpreises erstattet.

Nutzen Sie eine Zeitkarte des Fernverkehrs, erhalten Sie pauschale Entschädigungen. In der 2. Klasse sind dies 5 Euro, in der 1. Klasse 7,50 Euro. Maximal erhalten Inhaber einer Zeitkarte 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.

Wichtig: Besitzen Sie eine Bahncard 100, bekommen Sie für jede Verspätung von mindestens 60 Minuten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse pauschal erstattet. Auch hier gilt: Maximal erstattungsfähig sind 25 Prozent der BahnCard-Kosten.

Sollte der Zug ganz ausfallen, können Sie mit einem anderen Zug weiterfahren, sofern sich die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof dadurch verringert. Inhaber eines Nahverkehrstickets dürfen einen höherwertigen Zug wählen. Die Ticketaufschläge müssen sie zunächst zahlen. Sie können sich diesen Betrag jedoch nachträglich zurückerstatten lassen. Für Besitzer des Deutschlandtickets gilt das seit dem 7. Juni 2023 nicht mehr. Sie dürfen nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren.

In bestimmten Fällen werden bei Verspätung und Ausfall des Zuges auch Hotel- und Taxikosten übernommen.

Doch nicht nur bei Ausfall können Reisende mit einem anderen Zug weiterfahren: Wenn Bahnreisende schon vor Fahrtantritt erfahren, dass der Zug über 60 Minuten Verspätung hat, können sie von der Reise zurücktreten, den Fahrpreis zurückverlangen oder einen anderen Zug wählen.

Hier finden Sie das Fahrgastrechteformular (pdf).

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