Bewertung von Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungsangeboten

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Stand: 29.06.2022

Wir haben zwölf Kriterien aufgeführt, die Ihnen bei der Bewertung von Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungsangeboten weiterhelfen können.

1. Vorsicht bei reißerischer Werbung

Größte Vorsicht ist geboten, wenn die Angebote schnelle Soforthilfe versprechen. Misstrauen ist auch bei Versprechen angebracht, in denen sie nur noch eine Rate an einen Schuldenregulierer zahlen müssen, der sich dann um alles kümmert. Häufig werden mit dieser Rate nur die immens hohen Kosten eben des Schuldenregulierers bezahlt und die bisherigen Gläubiger gehen (fast) leer aus.

2. Persönliche Beratung als Qualitätsmerkmal

Ein wesentliches Qualitätsmerkmal seriöser Angebote ist die persönliche und auf den Einzelfall zugeschnittene, fundierte Beratung (wirtschaftlich und rechtlich). Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Berater im Gespräch (oder gar nur schriftlich) nur von Ihnen erfahren will, welchen Geldbetrag Sie monatlich entbehren können, um daraufhin die Ratenzahlungsvereinbarung festzulegen. In einer seriösen Beratung verläuft dies genau umgekehrt: Der Berater informiert den Schuldner über die Höhe des Pfändungsbetrags und den Betrag, den er für sich selbst behalten kann.

3. Kein Ausschluss von Rechtsdienstleistung bzw. Rechtsberatung

Schuldnerberatung ist immer auch Rechtsdienstleistung: Hierzu gehört die rechtliche Überprüfung der Gläubigerforderungen, die Beratung zu individuellen Pfändungsfragen und die Ratenzahlungsvereinbarung mit den Gläubigern. Hat der Berater keine Rechtsdienstleistungsbefugnis bzw. schließt diese aus, ist keine wirksame Schuldnerberatung möglich.

4. Keine Kombination von Berater und Anwalt

Bei Angeboten, in denen Berater lediglich Ihre Daten aufnehmen und Unterlagen an einen Anwalt weiterreichen, entstehen Ihnen in der Regel doppelte Kosten. Mit dem Anwalt haben Sie meistens keinen persönlichen Kontakt, so dass Sie weder Unklarheiten besprechen noch Fragen stellen können. Vermeiden Sie solch einen Berater. Sie sollten stetig denselben Ansprechpartner im gesamten Verfahren haben.

5. Vorsicht bei Hausbesuchen!

Seriöse Anbieter vereinbaren vorvertragliche Termine nur in ihren Geschäftsräumen und nicht beim Schuldner zu Hause. Hausbesuche erzeugen einen deutlich höheren Druck, Verträge ohne genaue Prüfung zu unterschreiben. Um sich ein Bild von der häuslichen Situation des Klienten zu machen, unternehmen einige Schuldnerberater natürlich auch Besuche beim Schuldner. Verträge werden hier aber genauso wenig unterschrieben wie Zahlungspläne festgelegt.

6. Kosten-Check

Sie sollten bereits bei der ersten Kontaktaufnahme nach möglichen Kosten fragen. Legt der Anbieter seine Kostenstruktur nicht transparent dar, gilt für den Ratsuchenden: Je unübersichtlicher, desto gefährlicher! Eine seriöse Kostenstruktur ist übersichtlich und richtet sich nach objektiven Gegebenheiten, wie z. B. der Zahl der Gläubiger. Sie berücksichtigt zudem die Leistungsfähigkeit des Schuldners.

7. Vertragsunterschrift nur nach sorgfältiger Prüfung

Seriöse Anbieter drängen Sie nicht zur Unterschrift, sondern informieren Sie über die Bedingungen. Sie händigen Ihnen diese schriftlich aus und lassen Ihnen Zeit, sich den Vertragsschluss zu überlegen. Bei Zweifeln und Unsicherheiten sollten Sie den Vertrag vor der Unterschrift z. B. von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen.

8. Keine weiteren Verträge abschließen

Egal, was der Berater erzählt: Neben dem eigentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsvertrag sollten Sie keine weiteren Verträge (wie z. B. Versicherungen, Beteiligungen, Sparverträge) unterschreiben. Denn damit würden Sie weitere Verpflichtungen eingehen, die Sie nicht erfüllen können. Unter Umständen gefährdet dies Ihre Entschuldung, im Extremfall machen Sie sich sogar strafbar.

9. Finger weg von 'Finanzsanierungs-', 'Schuldenverwaltungs-' oder 'Vermögensverwaltungsverträgen'

Viele unseriöse Anbieter vermitteln überschuldeten Kunden den Eindruck, ihnen einen Kreditvertrag vermitteln zu können. Bei genauer Prüfung verbergen sich dahinter meistens Verträge mit Leistungen zur Schuldenverwaltung, nicht zur Schuldenbewältigung.

10. Vertraglich zugesicherte Leistungen prüfen

Die im Vertrag beschriebenen Leistungen sollten die Rechtsberatung und -vertretung sein – einschließlich der Verhandlungen mit den Gläubigern. Nur so kann das Ziel der Entschuldung erreicht werden.

Alle Leistungen – verwaltende Tätigkeiten, Beratung und Vertretung gegenüber den Gläubigern – sollten in einer Hand liegen. Der Berater sollte zu allgemein üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein und die persönlichen Beratungsgespräche selbst durchführen. Er sollte den Schuldner durch alle Verfahrensschritte begleiten. Schwerpunkte sollten bei der aktiven Unterstützung des außergerichtlichen Einigungsversuchs sowie der konkreten Hilfe, den Insolvenzantrag auszufüllen, liegen.

11. Nachweis der Anerkennung

Anbieter von Verbraucherinsolvenzberatung müssen eine offizielle Bescheinigung über den vergeblichen Versuch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubiger zu erzielen ausstellen können. Ohne diese Bescheinigung können Sie die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht beantragen. Fragen Sie nach der Anerkennung und dem entsprechenden Nachweis.

Achtung: Die Anerkennung alleine reicht als Nachweis für Seriosität und Qualität nicht aus. Die übrigen hier erläuterten Kriterien sollten unbedingt auch überprüft werden.

12. Vorabinformation über den Anbieter

Informieren Sie sich im Internet oder der öffentlich finanzierten Schuldnerberatung. Die Firmenstruktur sollte erkennbar und die Verantwortlichen klar benannt sein (Vor- und Zuname der Geschäftsführer/Vorstände, vollständige Postanschrift, auch die Handelsregister-Nummer).

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet zwar keine umfassende Schuldnerberatung an. Wir helfen Ihnen aber gerne bei der Suche nach einer seriösen Schuldnerberatungsstelle.

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