Sberbank muss Geschäftstätigkeit einstellen – was Sie jetzt tun können

Filiale der sberbank

Das wichtigste in Kürze

  • Am 1. März 2022 untersagte die Österreichische Finanzaufsicht der Sberbank Europe AG die Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit.
  • Die Bank darf ohne Erlaubnis des eingesetzten Regierungskommissärs keine Zahlungen mehr leisten oder entgegennehmen.
  • Einlagen sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro über die Österreichische Einlagensicherung abgesichert.
  • Betroffene müssen nichts tun, sollten aber prüfen, ob bei der Bank die korrekten Kontaktdaten hinterlegt sind.
Stand: 04.03.2022

Der Krieg in der Ukraine bleibt auch wirtschaftlich nicht ohne Folgen. Die österreichische Bankenaufsicht hat der Sberbank die Fortsetzung Ihrer Geschäftstätigkeit verboten.

Die Sberbank Europe AG ist eine hundertprozentige Tochter der Sberbank Russland und hat ihren Geschäftssitz in Wien. Sie unterhält in Deutschland eine Zweigniederlassung, die Sberbank Direct.

Auf Weisung der Europäischen Zentralbank hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) der Sberbank Europe AG am 1. März 2022 die Fortsetzung der gesamten Geschäftstätigkeit untersagt und einen Regierungskommissär eingesetzt. Dieser hat nun innerhalb von längstens 18 Monaten zu prüfen, ob die Bank insolvent ist.

Hiervon ist die Sberbank Direct unmittelbar betroffen: Auch die Zweigniederlassung darf keine Auszahlungen an ihre Kundinnen und Kunden mehr vornehmen.

Einlagen bis 100.000 Euro sind abgesichert

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro, unter besonderen Umständen auch bis zu 500.000 Euro, abgesichert sein. Durch die Maßnahme der FMA gilt der Einlagensicherungsfall als eingetreten.

Zuständig ist die österreichische Einlagensicherung „Einlagensicherung AUSTRIA“ (ESA). Sie kooperiert mit der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Die EdB übernimmt die Auszahlung gesicherter Guthaben an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Da diese nur per Überweisung erfolgen kann, benötigen Betroffene ein Referenzkonto bei einer anderen Bank.

Die ESA hat mitgeteilt, dass Kundinnen und Kunden in Deutschland in den nächsten Tagen Post von der EdB erhalten. Der Brief beinhaltet unter anderem Formulare zur Mitteilung eines Referenzkontos und zur Identitätsprüfung.

Weitere Informationen zum Auszahlungsprozess finden Sie auf den Webseiten der ESA und der EdB.

Wichtig: Prüfen Sie, ob Ihre korrekten Kontaktdaten bei der Bank hinterlegt sind. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie dies der ESA unverzüglich mitteilen. Senden Sie dafür eine E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Kundennummer bei der Sberbank und Ihrer neue Anschrift gemeinsam mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises an die ESA via sberbank@einlagensicherung.at. Bitten Sie vorsorglich um eine kurze Empfangsbestätigung.

Ich habe einen Kredit bei der Sberbank aufgenommen. Was muss ich nun beachten?

Nach den uns vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass bereits ausgezahlte Kredite an deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher vertragsgemäß abgewickelt werden. Ihnen darf auch dann nicht vorzeitig gekündigt werden, wenn Kredite im Zuge einer Sanierung, Abwicklung oder Insolvenz an Dritte verkauft werden.

Um nicht in Verzug zu geraten und keine außerordentliche Kündigung zu riskieren, müssen Sie ihre laufenden Kreditraten aber grundsätzlich weiterbezahlen. Ob sich am Zahlungsweg zukünftig etwas ändert, sollten Sie direkt über die Infohotline der Bank (069 / 66 77 74 57 77) erfragen.

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