Streit über Stornoabzug der Debeka geht in die nächste Runde
Das Wichtigste in Kürze
- Der Debeka Lebensversicherungsverein a.G. hat bei Kündigungen Stornoabzüge berechnet – bis zu 15 Prozent des Rückkaufswerts.
- Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Klausel für rechtswidrig erklärt hatte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben und den Prozess zur weiteren Verhandlung an das OLG zurückverwiesen.
- Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt, sich an der vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Debeka erhobenen Musterfeststellungsklage zu beteiligen, um die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern.
Was versteht man unter einem Stornoabzug?
Der Stornoabzug ist ein Entgelt, das Versicherungen bei der vorzeitigen Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen erheben können. Es soll erhöhte Verwaltungsaufwände des Versicherers durch die Kündigung decken und Nachteile des Versichertenkollektivs ausgleichen, die durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen können. Laut Gesetz muss der Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein. Versicherte sollen schon bei Vertragsabschluss wissen, wie viel sie im Falle einer vorzeitigen Kündigung zahlen müssen. Dafür reicht es aber nicht aus, auf komplizierte Berechnungen zu verweisen – der Abzug muss in Euro oder als leicht verständlicher Prozentsatz angegeben werden. Unklare oder unpräzise Klauseln sind unwirksam.
Klage der Verbraucherzentrale Hamburg
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte wegen der von der Debeka verwendeten Stornoklausel Klage erhoben und beim OLG Koblenz gewonnen (Urteil vom 05.12.2024, Az.: 2 UKl 1/23). Das Gericht untersagte der Versicherung, die Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu verwenden und sich gegenüber ihren Kundinnen und Kunden darauf zu berufen. Der BGH hat am 16.03.2026 (Az. IV ZR 184/24) zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern entschieden, dass die Klausel nicht unklar formuliert ist und das Urteil des OLG Koblenz aufgehoben.
Für Betroffene ist aber noch nichts verloren. Der BGH hat das Verfahren an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Der Streit geht also in die nächste Runde, und das OLG Koblenz muss entscheiden, ob die von der Debeka verwendeten Klauseln zu unangemessenen hohen Stornokosten führen. Dafür muss das Gericht unter anderem prüfen, ob der Debeka durch eine Kündigung überhaupt Nachteile entstehen, die durch einen Abzug auszugleichen sind.
Sammelklage des vzbv
Grundsätzlich verjähren Rückforderungsansprüche wegen unwirksamer AGB-Klauseln nach drei Jahren. Insbesondere Kundinnen und Kunden der Debeka, die ihre Verträge im Jahr 2022 oder 2023 gekündigt haben, müssen mit der Verjährung ihrer Ansprüche zum Jahresende 2025 oder 2026 rechnen. Sie sollten daher handeln!
Dafür können Betroffene sich einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes anschließen. Die Klage soll sicherstellen, dass mindestens die seit dem Jahr 2022 entstandenen Ansprüche nicht verjähren.
Das Klageregister ist seit Januar 2026 geöffnet. Detaillierte Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten des vzbv:
Teilnehmen können alle, die nach dem Jahr 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka abgeschlossen haben, den Vertrag vorzeitig gekündigt haben und denen vom Rückkaufswert eine Stornogebühr von 5, 10 oder 15 Prozent abgezogen wurde.
Natürlich können Sie Ihre Ansprüche auch individuell geltend machen, zum Beispiel durch Erhebung einer Klage oder Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beim Versicherungsombudsmann. Das wäre sogar erforderlich, wenn Sie sich gegen ähnliche Stornoklauseln anderer Versicherer wehren und Verjährung droht. Die Musterfeststellungsklage hemmt nur die Verjährung von Ansprüchen gegen die Debeka.
Durch individuell erhobene Klagen und Schlichtungsverfahren kann die Verjährung für Verträge, die vor 2023 gekündigt wurden, aber in der Regel nicht mehr gehemmt werden. Wer 2023 gekündigt hat, müsste noch vor Ablauf des Jahres 2026 handeln.
Sollte ich meinen Vertrag prüfen lassen?
Falls man Sie mit unklaren oder hohen Abzügen bei der vorzeitigen Beendigung Ihrer Kapitallebens- oder Rentenversicherung konfrontiert hat, sollten Sie Ihren Vertrag unabhängig prüfen lassen. Das gilt insbesondere für Verträge der Debeka.
Potenziell sind alle vorzeitig beendeten Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen der Debeka in den letzten und den kommenden Jahren betroffen. Dies hängt davon ab, ob die Stornoklausel in den Versicherungsverträgen enthalten und ein zusätzlicher Stornoabzug bei Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt ist oder Abzüge in der Zukunft aufgrund von vorzeitiger Kündigung drohen.
Laut Geschäftsbericht wurden 2022 über 87.000 Debeka-Verträge vorzeitig beendet. Nach Schätzungen könnten rund 30 Prozent davon betroffen sein – bei durchschnittlich 1.500 Euro Stornoabzug pro Vertrag ergibt das mehr als 39 Millionen Euro, die zu Unrecht bei der Debeka bleiben könnten.