Debeka-Stornoabzug unzulässig – sichern Sie Ihre Ansprüche!

älteres Ehepaar prüft Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Debeka hat bei Kündigungen unzulässige Stornoabzüge berechnet – bis zu 15 Prozent des Rückkaufswerts.
  • Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Klausel für rechtswidrig erklärt.
  • Das Verfahren liegt nun beim Bundesgerichtshof, ist also noch nicht endgültig entschieden.
  • Ansprüche für 2022 gekündigte Verträge verjähren Ende 2025 – Betroffene sollten jetzt handeln!
Stand: 13.10.2025

Was versteht man unter einem Stornoabzug?

Der Stornoabzug ist ein Entgelt, das Versicherungen bei der vorzeitigen Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen erheben können. Es soll mit der Kündigung erhöhte Verwaltungsaufwände des Versicherers decken sowie Nachteile des Versichertenkollektivs ausgleichen, welche durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen können. Laut der gesetzlichen Regelung muss der Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein, sodass Versicherte schon bei Vertragsabschluss wissen, wie viel sie im Falle einer vorzeitigen Kündigung zahlen müssen. Hierbei reicht es nicht aus, auf komplizierte Berechnungen zu verweisen – der Abzug muss in Euro oder als leicht verständlicher Prozentsatz angegeben werden. Unklare oder unpräzise Klauseln sind unwirksam.

Sollte ich meinen Vertrag prüfen lassen?

Ja, falls man Sie mit unklaren oder hohen Abzügen bei der vorzeitigen Beendigung Ihrer Kapitallebens- oder Rentenversicherung konfrontiert hat, sollten Sie Ihren Vertrag unabhängig prüfen zu lassen. Das gilt insbesondere für Verträge der Debeka. 

Potenziell sind alle vorzeitig beendeten Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen der Debeka in den letzten und den kommenden Jahren davon betroffen. Dies hängt davon ab, ob die Stornoklausel in den Versicherungsverträgen enthalten und ein zusätzlicher Stornoabzug bei Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt ist oder Abzüge in der Zukunft aufgrund von vorzeitiger Kündigung drohen. 

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet Vertragsüberprüfungen von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen an. 

Wenn Ihre Ansprüche bald verjähren – jetzt aktiv werden!

Rückforderungen von Stornoabzügen verjähren nach drei Jahren.
Das bedeutet: Wer 2022 seinen Debeka-Vertrag gekündigt hat, muss bis spätestens 31. Dezember 2025 handeln, um kein Geld zu verlieren.

So gehen Sie vor

  • Schreiben Sie die Debeka an, nutzen Sie dafür den Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg.
  • Reaktion prüfen:
  • Verzichtet die Debeka auf die Verjährung? Dann können Sie den Ausgang des Verfahrens beim Bundesgerichtshof abwarten.
  • Verzichtet sie nicht? Dann sollten Sie die Verjährung stoppen – zum Beispiel durch eine Klage oder eine Beschwerde bei der Ombudsfrau für Versicherungen.

Warum sich das lohnt

Es geht um viel Geld:
Laut Geschäftsbericht wurden 2022 über 87.000 Debeka-Verträge vorzeitig beendet.
Nach Schätzungen könnten rund 30 Prozent davon betroffen sein – bei durchschnittlich 1.500 Euro Stornoabzug pro Vertrag ergibt das mehr als 39 Millionen Euro, die zu Unrecht bei der Debeka bleiben könnten.

Fazit: Wenn Sie 2022 Ihren Vertrag gekündigt haben, sollten Sie jetzt aktiv werden – bevor Ihr Anspruch am 31. Dezember 2025 verfällt.

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