Umzulässiger Stornoabzug der Debeka – Sichern Sie Ihre Ansprüche!
Das Wichtigste in Kürze
- Der Debeka Lebensversicherungsverein a.G. hat bei Kündigungen unzulässige Stornoabzüge berechnet – bis zu 15 Prozent des Rückkaufswerts.
- Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Klausel für rechtswidrig erklärt. Die Debeka hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Debeka Musterfeststellungklage erhoben, um die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern. Betroffene können sich der Klage anschließen.
Was versteht man unter einem Stornoabzug?
Der Stornoabzug ist ein Entgelt, das Versicherungen bei der vorzeitigen Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen erheben können. Es soll erhöhte Verwaltungsaufwände des Versicherers durch die Kündigung decken und Nachteile des Versichertenkollektivs ausgleichen, die durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen können. Laut Gesetz muss der Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein. Versicherte sollen schon bei Vertragsabschluss wissen, wie viel sie im Falle einer vorzeitigen Kündigung zahlen müssen. Dafür reicht es aber nicht aus, auf komplizierte Berechnungen zu verweisen – der Abzug muss in Euro oder als leicht verständlicher Prozentsatz angegeben werden. Unklare oder unpräzise Klauseln sind unwirksam.
Klage der Verbraucherzentrale Hamburg
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte wegen der von der Debeka verwendeten Stornoklausel Klage erhoben und beim Oberlandesgericht Koblenz gewonnen (Urteil vom 05.12.2024, Az.: 2 UKl 1/23). Das Gericht untersagte der Versicherung, die Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu verwenden und sich gegenüber ihren Kundinnen und Kunden darauf zu berufen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Debeka hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Grundsätzlich verjähren Rückforderungsansprüche wegen unwirksamer AGB-Klauseln nach drei Jahren. Kundinnen und Kunden der Debeka, die ihre Verträge im Jahr 2022 gekündigt haben, müssen mit der Verjährung ihrer Ansprüche zum Jahresende 2025 rechnen. Sie sollten daher handeln!
Sammelklage des vzbv
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat wegen der Stornoabzüge eine Musterfeststellungsklage gegen die Debeka erhoben.
Die Klage soll sicherstellen, dass mindestens die seit dem Jahr 2022 entstandenen Ansprüche nicht verjähren.
Betroffene können sich dieser Sammelklage anschließen, indem sie sich in das Klageregister eintragen lassen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des vzbv:
Teilnehmen können alle, die nach dem Jahr 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka abgeschlossen haben, den Vertrag vorzeitig gekündigt haben und denen vom Rückkaufswert eine Stornogebühr von 5, 10 oder 15 Prozent abgezogen wurde.
Eine Anmeldung zur Sammelklage ist möglich, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister geöffnet hat. Dies wird voraussichtlich nicht vor Januar 2026 der Fall sein.
Was können Sie tun, wenn die Verjährung droht?
Die Sammelklage hemmt die Verjährungsfrist für alle, die sich der Klage innerhalb der Anmeldefrist anschließen.
Sie können Sie ihre Ansprüche gegen die Debeka aber auch individuell geltend machen:
- Schreiben Sie die Debeka an. Dafür können Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg nutzen.
- Falls die Debeka Ihren Anspruch ablehnt, aber auf die Einrede der Verjährung verzichtet, können Sie den Ausgang des Verfahrens beim Bundesgerichtshof abwarten und dann ihre Ansprüche ggf. erneut geltend machen.
- Verzichtet die Versicherung nicht auf die Einrede der Verjährung, sollten sie weitere Schritte unternehmen, um die Verjährung zu stoppen, entweder durch eine Klage oder durch eine Beschwerde bei der Ombudsfrau für Versicherungen.
- Droht die Verjährung bereits zum 31.12.2025, müsste die Debeka noch vor Jahresende 2025 auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben. Liegt bis zum Jahresende keine Verzichtserklärung der Versicherung vor, müssten Klage oder Beschwerde noch vor dem Jahresende bei Gericht bzw. der Ombudsfrau eingegangen sein, um die Verjährung zu hemmen.
Sollte ich meinen Vertrag prüfen lassen?
Falls man Sie mit unklaren oder hohen Abzügen bei der vorzeitigen Beendigung Ihrer Kapitallebens- oder Rentenversicherung konfrontiert hat, sollten Sie Ihren Vertrag unabhängig prüfen lassen. Das gilt insbesondere für Verträge der Debeka.
Potenziell sind alle vorzeitig beendeten Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen der Debeka in den letzten und den kommenden Jahren betroffen. Dies hängt davon ab, ob die Stornoklausel in den Versicherungsverträgen enthalten und ein zusätzlicher Stornoabzug bei Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt ist oder Abzüge in der Zukunft aufgrund von vorzeitiger Kündigung drohen.
Laut Geschäftsbericht wurden 2022 über 87.000 Debeka-Verträge vorzeitig beendet. Nach Schätzungen könnten rund 30 Prozent davon betroffen sein – bei durchschnittlich 1.500 Euro Stornoabzug pro Vertrag ergibt das mehr als 39 Millionen Euro, die zu Unrecht bei der Debeka bleiben könnten.