Was bedeutet die Erhöhung des Leitzinses?

Erhöhung des Leitzins

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen zuletzt mehrfach erhöht.
  • Sie reagiert damit auf die stark gestiegenen Preise.
  • Kurzfristig ist vor allem ein weiterer Anstieg von Kreditzinsen zu erwarten. Dagegen sollten Negativzinsen auf Geldeinlagen vorläufig vom Tisch sein.
Stand: 20.09.2023

Lohnt sich das Sparen wieder? Werden Lebensmittel jetzt günstiger und der Dispo noch teurer? Sollten Sie sich nun um die Zinsbindung Ihrer auslaufenden Immobilienfinanzierung bemühen? Lesen Sie, was von der Erhöhung des Leitzinses zu erwarten ist.

Um die Inflationsrate zu senken, hat die EZB seit Juli 2022 den zuvor seit dem Jahr 2016 unveränderten Hauptrefinanzierungszins schrittweise von 0 Prozent auf aktuell 4,25 Prozent angehoben. Dieser Leitzins ist der Satz, zu dem sich Banken bei der EZB Geld beschaffen können - zum Beispiel zur Vergabe von Krediten. Steigt er, wird es für Banken teurer, Geld von der EZB zu leihen.  

Das geben Banken an ihre Kundinnen und Kunden weiter: Kredite werden in der Regel teurer. Für Unternehmen sind weitere Investitionen weniger attraktiv. Genauso verhält es sich bei Privatpersonen, die teure Neuanschaffungen planen. Die Nachfrage nach Dienstleistungen und Produkten sinkt, die Preise damit auch. Das erhoffte Resultat: eine niedrigere Inflation.  

Was bedeutet dies für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Sinken die Preise nun wieder?

Durch die Erhöhungen der Leitzinsen bezweckt die Zentralbank sinkende beziehungsweise langsamer ansteigende Verbraucherpreise. Sie hat aber selbst darauf hingewiesen, dass dieser Effekt wohl erst mittelfristig eintritt.

Gibt es wieder Zinsen auf Spareinlagen? Und verlangen Banken weiter Negativzinsen?

Durch die Leitzinserhöhungen sind Sparzinserhöhungen wieder in Sicht. Auch der Zins, den Geldinstitute von der EZB für dort geparkte Gelder bekommen (Zinssatz der Einlagefaszilität), wurde schrittweise auf 3,5 Prozent angehoben. Bis Juli 2022 war der Zins noch negativ. Daher hatten viele Banken von ihrer Kundschaft Negativzinsen für deren Einlagen gefordert. Das sollte vorläufig der Vergangenheit angehören. Schließlich haben Banken die Erhebung dieser Verwahrentgelte damit begründet, dass sie selbst Strafzinsen an die EZB zahlen müssen. Damit ist nun erst einmal Schluss.

Steigen die Zinsen für Kredite?

Die Leitzinserhöhung bringt steigende Kreditzinsen mit sich. Aus Verbrauchersicht betrifft dies Zinsen für Immobilienkredite, Dispositionskredite und Konsumentendarlehen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher stellen sich weitere Fragen:

Steigt jetzt auch der Dispozins?

Davon ist auszugehen, denn viele Banken orientieren sich bei Ihren Konditionen, wie dem Dispozins, am Leitzins der EZB.

Wir fordern, dass Banken die Verzinsung von Dispositionskrediten für Verbraucher transparent gestalten müssen. Außerdem sollten sie bei diesen keine Zinseszinsen berechnen dürfen. Der anfängliche Kreditrahmen sollte sinnvoll begrenzt sein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Kredite problemlos zurückzahlen können. Hier ist die Politik gefragt.

Grundsätzlich raten wir dazu, Dispositionskredite allenfalls für sehr kurze Dauer bei vorübergehenden finanziellen Engpässen in Anspruch zu nehmen. Leider schöpfen viele Menschen ihren Dispo voll aus, leben dauerhaft auf Pump und zahlen dafür Jahreszinsen von teils deutlich über 10 Prozent.

Mögliche Wege aus der Dispo-Falle:

  • Machen Sie einen Rückzahlungsplan: Sie können mit Ihrer Bank vereinbaren, dass Ihr Dispositionskredit monatlich um einen bestimmten Betrag reduziert wird, bis der Dispo komplett abgelöst ist. Aber achten Sie darauf, dass Sie Ihre Schulden auch tatsächlich monatlich verringern und nicht ein eine geduldete Überziehung rutschen. Sonst zahlen Sie im Ergebnis noch höhere Zinsen.
  • Schulden Sie um: Wenn Sie den Dispo mit einem normalen Verbraucherkredit ablösen, zahlen Sie oft geringere Zinsen. Eine Umschuldung lohnt sich vor allem, wenn Sie die Kreditlinie regelmäßig voll ausschöpfen. Sie macht aber natürlich nur Sinn, wenn Sie zukünftig auf die Nutzung des Dispositionskredites verzichten.

 

Auslaufende Immobilienfinanzierung:

Sollte ich schnell ein Forward-Darlehen abschließen, bevor die Zinsen weiter steigen?

Als Forward-Darlehen bezeichnet man die Zusage einer Finanzierung oder der Verlängerung einer Zinsbindung, lange bevor die laufende Zinsbindung endet. Dafür verlangen Banken einen Forward-Aufschlag auf den aktuellen Finanzierungszins.

Je länger der Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zur Auszahlung beziehungsweise dem Beginn der neuen Zinsbindung ist, desto höher fällt dieser Aufschlag aus.

Das Dilemma ist also: Wer jetzt ein Forward-Darlehen abschließt, zahlt möglicherweise jahrelang zu hohe Zinsen. Wer dagegen noch wartet, riskiert weitere Zinsanstiege, und die Anschlussfinanzierung wird möglicherweise noch teurer als ein Forward-Darlehen.

Trotz Erhöhung des Leitzinses kann niemand sicher voraussagen, wie sich die Bauzinsen mittel- und langfristig weiterentwickeln.

Vorrangiges Ziel sollte immer sein, die Finanzierung abzusichern, um den Erhalt der Immobilie nicht zu gefährden.

Ein Forward-Darlehen kann dazu beitragen, wenn Sie sich eine Anschlussfinanzierung zu den aktuellen Forward-Konditionen noch dauerhaft leisten können, höhere Kreditzinsen hingegen nicht.

    Kein aktueller Handlungsbedarf besteht dagegen, wenn

    • bereits die aktuellen Konditionen Sie finanziell erheblich überfordern würden. Dann könnten Sie das Scheitern der Finanzierung vermutlich auch durch Abschluss eines Forward-Darlehens nicht abwenden. Vielmehr müssten Betroffene darauf hoffen, dass die Zinsen wieder fallen oder mindestens bis zum Ende der Zinsbindung stabil bleiben.

    oder

    • Sie sich nicht nur die aktuellen Konditionen leisten, sondern es sogar verschmerzen könnten, wenn die Zinsen noch weiter steigen. Steht die Anschlussfinanzierung erst nach mehreren Jahren an, halten wir es auch hier für sinnvoller, die Zinsentwicklung zunächst abzuwarten.

    Spätestens sechs Monate vor Auslaufen der aktuellen Zinsbindung sollten Sie sich aber um eine Anschlussfinanzierung bemühen. Dann fallen meist auch keine Forward-Aufschläge mehr an.

    Letztlich entscheidet aber immer der Einzelfall. Bei der Überprüfung Ihrer finanziellen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Zinsanstiege unterstützen wir Sie gerne mit unserem Beratungsangebot.

    Logo des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Bücher & Broschüren