Über 50 Euro zahlen ohne PIN und Unterschrift? Das steckt hinter dem Mehrfachmandat

Kartenzahlung kontaktlos Freisteller blauer Hintergrund EC Gerät und EC Karte

Vielleicht haben Sie es schon erlebt: Sie bezahlen im Geschäft mit Ihrer EC-Karte, müssen aber weder eine PIN eingeben noch unterschreiben – selbst bei höheren Beträgen. Das liegt an einer neuen Bezahlmethode, dem sogenannten Mehrfachmandat (auch Dauermandat genannt). Diese Technik wird bereits von einigen Drogeriemärkten verwendet.

Was steckt hinter dem Mehrfachmandat?

Normalerweise bestätigen Sie jede Kartenzahlung über 50 Euro mit Ihrer PIN oder Unterschrift. Beim Mehrfachmandat ist das anders: Sie leisten einmalig eine Unterschrift, die dem Händler erlaubt, zukünftig Geldbeträge ohne erneute Unterschrift oder Eingabe einer PIN von Ihrem Konto abzubuchen. Das funktioniert über das Elektronische (SEPA-)Lastschriftverfahren (ELV): Mit der Unterschrift wird die Einzugsermächtigung auch für künftige Käufe erteilt. Wenn Sie weiterhin mit Ihrer Girokarte einkaufen, sind diese Zahlungen durch das Mehrfachmandat abgedeckt – das heißt: Auch bei Beträgen über 50 Euro müssen Sie in der Regel keine PIN mehr eingeben.

Problem: 

  • Viele Kundinnen und Kunden wissen gar nicht, dass sie mit ihrer Unterschrift zukünftige Zahlungen autorisieren.
  • Viele sind davon überrascht und verunsichert, dass auch größere Summen kontaktlos und ohne jede weitere Bestätigung abgebucht werden können. Sie fragen sich, ob ihre Girokarte überhaupt noch sicher ist.
  • Der Widerruf eines Mandats ist möglich, aber umständlich – Sie müssen den Zahlungsdienstleister selbst finden und anschreiben.

Ist das Mehrfachmandat sicher?

Es beruht wie alle ELV-Zahlungen auf dem SEPA-Lastschriftverfahren, das grundsätzlich sicher ist. Kundinnen und Kunden können SEPA-Lastschriften innerhalb von 8 Wochen bei ihrer Bank widersprechen, wenn die Lastschrift für unberechtigt halten. 

Allerdings besteht das Risiko, dass Verbraucher nicht merken, dass sie eine dauerhafte Erlaubnis zur Abbuchung gegeben haben – vor allem bei hohen Beträgen. Wir sehen hier eine Informationslücke. Und: Gelangen Dritte an ihre Karte, könnten sie damit theoretisch überall dort einkaufen, wo Sie ein Mehrfachmandat erteilt haben.

Worauf Sie an der Kasse achten sollten, um ein Mehrfachmandat zu vermeiden

Beim Bezahlen erkennen Sie nicht immer sofort, dass Sie gerade ein Mehrfachmandat erteilt haben. Achten Sie künftig auf Hinweise auf dem Kartenlesegerät oder Beleg, wie:

Mit dieser Unterschrift erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat auch für künftige Zahlungen.“
„Das Mandat gilt auch für Folgezahlungen ohne weitere Autorisierung.“

Wenn Sie so etwas lesen und nicht zustimmen möchten: Sagen Sie der Kassiererin oder dem Kassierer Bescheid, dass Sie das Mandat nicht erteilen wollen. Dann sollte der Betrag über das normale Girocard-Verfahren mit PIN oder Unterschrift abgerechnet werden. Falls das nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit, den Kauf abzubrechen oder bar zu zahlen.

Der beste Weg das Mehrfachmandat zu widerrufen

  1. Zahlungsdienstleister identifizieren:
    Auf dem Kassenbon oder im Kartenbeleg finden Sie meist den Namen oder eine Mandats-ID.
    Beispiel: „Zahlungsdienstleister: Nexi, Mandats-ID: XYZ123“
  2. Dienstleister kontaktieren:
    Gehen Sie auf die Webseite des Dienstleisters (z. B. Nexi, Payone oder Telecash). Dort finden Sie in der Regel ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse.
  3. Widerruf schriftlich einreichen:
    Reichen Sie dort Ihren Widerruf ein (über das Kontaktformular, per E-Mail oder Brief) und geben Sie dabei die Mandats-ID und die Kartendaten (nur die letzten 4 Ziffern!) an.
  4. Widerruf bestätigen lassen:
    Bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung, dass das Mandat gelöscht wurde.

Was tun bei Verlust oder Diebstahl der Bankkarte

Wenn Ihre Bankkarte verloren geht oder gestohlen wird, sollten Sie diese sofort bei Ihrer Bank sperren lassen, zum Beispiel über den Sperrnotruf 116 116. Das reicht aber leider nicht immer aus: Damit verhindern Sie zwar Kartenzahlungen, die mit der PIN autorisiert werden – doch nicht alle anderen Zahlungsarten.

Besonders beim besteht weiterhin ein Risiko: Hier wird oft keine PIN, sondern nur eine Unterschrift verlangt – und genau das können Betrüger ausnutzen.

Um auch das Lastschriftverfahren zu blockieren, müssen Sie eine Sperranzeige bei der Polizei aufgeben (KUNO-Sperre). Erst dann sind Händler gewarnt, wenn mit Ihrer Karte versucht wird, per Unterschrift zu zahlen.

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