Empfängerüberprüfung soll Überweisen sicherer machen

Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei Überweisungen zusätzlich zur IBAN auch den Namen des Empfängers überprüfen.
- Die Empfängerüberprüfung gilt für Euro-Überweisungen innerhalb der Europäischen Union.
- Sie soll vor Falschüberweisungen schützen und ist für Zahlende und Empfänger kostenlos.
Seit 9. Oktober 2025 gelten neue Regeln für Überweisungen. Banken müssen nun nicht nur die IBAN, sondern auch den Namen des Empfängers prüfen. Das soll Überweisen sicherer machen.
Führen Sie eine Überweisung durch, geben Sie immer den Namen und die IBAN des Empfängers an. Die Bank überprüft unmittelbar, ob Ihre Angaben mit denen des Empfängerkontos übereinstimmen.
Hier gilt die Empfängerüberprüfung
Die Empfängerüberprüfung ist für Euro-Überweisungen und Euro-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben, bei denen eine IBAN angegeben wird. Im Juli 2027 soll sie auch für Überweisungen in anderen Währungen innerhalb der Europäischen Union gelten.
Island, Liechtenstein und Norwegen dürfen die Empfängerüberprüfung übernehmen – die Entscheidung liegt bei den Ländern. Für die Schweiz und Großbritannien gilt sie nicht.
Bei Überweisungen im Online-Banking sowie am Selbstbedienungsterminal erfolgt die Prüfung rein elektronisch. Geben Sie Überweisungen per Vorlage während der Öffnungszeiten Ihrer Bank in der Filiale ab, prüft ein Mitarbeiter die Daten direkt.
Hat der Zahlende den Auftrag per Post geschickt oder in einen Bankbriefkasten eingeworfen und ist daher bei der Bearbeitung nicht anwesend, findet keine Überprüfung statt.
So funktioniert die Empfängerüberprüfung
Bei ihrer Anfrage gibt Ihre Bank unter anderem folgende Daten an : Name und IBAN des Zahlungsempfängers, den Bank-Identifizierungscode – kurz BIC – beider Banken sowie den Zeitpunkt der Anfrage.
Innerhalb weniger Sekunden antwortet die Empfängerbank und liefert eines der vier folgenden Ergebnisse:
• IBAN und Name des Zahlungsempfängers stimmen überein
• IBAN und Name des Zahlungsempfängers stimmen nahezu überein (der richtige Name wird genannt)
• IBAN und Name des Zahlungsempfängers stimmen nicht überein
• Die Überprüfung kann nicht vorgenommen werden
Anschließend entscheiden Sie, ob Sie die Überweisung freigeben oder die Angaben noch einmal prüfen.
Wenn die Überprüfung negativ ausfällt
Fällt die Überprüfung negativ aus und teilt die Bank den richtigen Empfängernamen nicht mit, kann das unterschiedliche Gründe haben:
- Der Empfänger hat Ihnen die Bankverbindung einer dritten Person genannt. Dies kann rein praktisch begründet sein, oder es steckt eine betrügerische Absicht dahinter.
- Der Name des Unternehmens lautet anders als der in der Rechnung angegebene Empfängername. Beispiel: Die Rechnung lautet auf „Malermeister Müller“, während das Konto unter der Firma „Bauleistungs- und Renovierungsberatung Musterhausen GmbH“ geführt wird.
- Die beteiligten Banken haben beim Verfahren der Empfängerüberprüfung einen Fehler gemacht.
Sie sollten dann zunächst prüfen, ob Sie die IBAN korrekt angegeben haben und es sich wirklich um den richtigen Empfänger handelt. Recherchieren Sie zum Beispiel im Impressum des Vertragspartners oder fragen bei Ihrem Gläubiger nach. Dafür können Sie das Internet-Impressum des Vertragspartners einsehen und sich bei Ihrem Gläubiger erkundigen, wie es zu der negativen Überprüfung kommen konnte. Zweifeln Sie an der Seriosität Ihres Vertragspartners, können Sie auch den Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen nutzen.
Erst, wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Überweisung auch wirklich die richtigen Personen erreicht und Sie nicht Opfer eines versuchten Betruges wurden, sollten Sie die Überweisung ausführen lassen.
Sind Sie sich dagegen der Seriosität des Empfängers sicher und haben an das Konto mit der betreffenden IBAN bereits erfolgreich Überweisungen ausgeführt – zum Beispiel, weil es sich um eine länger laufende Geschäftsbeziehung handelt – reicht es zu prüfen, ob die IBAN richtig angegeben wurde.
Teilt die Bank Ihnen den Name des richtigen Kontoinhabers mit und weicht dieser nur so geringfügig von dem durch Sie angegebenen Empfänger ab, dass es sich mit Sicherheit um dieselbe Person handelt, ist eine Überprüfung durch Sie nicht erforderlich.
Kann eine Empfängerprüfung aus technischen Gründen nicht erfolgen, müssten Sie das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchführen.
Die Empfängerprüfung ist sowohl für Sie als Zahlenden als auch den Empfänger kostenlos.
Führt die Bank die Empfängerüberprüfung entgegen dem Gesetz nicht oder fehlerhaft durch, haftet sie für den Ihnen entstehenden Schaden!