Empfängerüberprüfung: Sichereres Überweisen ab Oktober 2025

Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei Überweisungen zusätzlich zur IBAN auch den Namen des Empfängers überprüfen.
- Die Empfängerüberprüfung gilt für Euro-Überweisungen innerhalb der Europäischen Union.
- Sie soll vor Falschüberweisungen schützen und ist für Zahlende und Empfänger kostenlos.
Ab dem 9. Oktober 2025 gelten neue EU-Vorschriften für Überweisungen. Banken sind verpflichtet, den Empfänger einer Überweisung zu überprüfen. Das soll Falschüberweisungen vermeiden - egal ob durch falsche Angaben oder Betrug.
Führen Sie eine Überweisung durch, geben Sie immer den Namen und die IBAN des Empfängers an. Die Bank überprüft unmittelbar, ob Ihre Angaben mit denen des Empfängerkontos übereinstimmen.
Hier gilt die Empfängerüberprüfung
Die Empfängerüberprüfung ist für Euro-Überweisungen und Euro-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben, bei denen eine IBAN angegeben wird. Im Juli 2027 soll sie auch für Überweisungen in anderen Währungen innerhalb der Europäischen Union gelten.
Island, Liechtenstein und Norwegen dürfen die Empfängerüberprüfung übernehmen – die Entscheidung liegt bei den Ländern. Für die Schweiz und Großbritannien gilt sie nicht.
Bei Überweisungen im Online-Banking sowie am Selbstbedienungsterminal erfolgt die Prüfung rein elektronisch. Geben Sie Überweisungen per Vorlage während der Öffnungszeiten Ihrer Bank in der Filiale ab, prüft ein Mitarbeiter die Daten direkt.
Hat der Zahlende den Auftrag per Post geschickt oder in einen Bankbriefkasten eingeworfen und ist daher bei der Bearbeitung nicht anwesend, findet keine Überprüfung statt.
So funktioniert die Empfängerüberprüfung
Bei ihrer Anfrage gibt Ihre Bank unter anderem folgende Daten an : Name und IBAN des Zahlungsempfängers, den Bank-Identifizierungscode – kurz BIC – beider Banken sowie den Zeitpunkt der Anfrage.
Innerhalb weniger Sekunden antwortet die Empfängerbank und liefert eines der vier folgenden Ergebnisse:
• IBAN und Name des Zahlungsempfängers stimmen überein
• IBAN und Name des Zahlungsempfängers stimmen nahezu überein (der richtige Name wird genannt)
• IBAN und Name des Zahlungsempfängers stimmen nicht überein
• Die Überprüfung kann nicht vorgenommen werden
Anschließend entscheiden Sie, ob Sie die Überweisung freigeben oder die Angaben noch einmal prüfen.
Kann eine Empfängerprüfung aus technischen Gründen nicht erfolgen, müssten Sie das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchführen.
Die Empfängerprüfung ist sowohl für Sie als Zahlenden als auch den Empfänger kostenlos.
Führt die Bank die Empfängerüberprüfung entgegen dem Gesetz nicht oder fehlerhaft durch, haftet sie für den Ihnen entstehenden Schaden!