Private Rentenversicherung: Rentenkürzungen unwirksam?
Das Wichtigste in Kürze
- Verbraucherzentralen gehen gegen Rentenkürzungen bei fondsgebundenen Rentenversicherungen vor
- Ein Versicherer wurde bereits verklagt, drei weitere Unternehmen wurden abgemahnt
- Betroffene können Rentenkürzungen mit Musterbrief widersprechen
Urteil des Landgerichts Köln
Im Februar 2023 hatte das Landgericht Köln Rentenkürzungen des Versicherers Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG für unwirksam erklärt (Urteil vom 08.02.2023, Az.: 26 O 12/22). Der Versicherer hatte zunächst Berufung gegen das Urteil eingelegt, sie dann aber zurückgenommen.
Die Entscheidung betrifft eine fondsgebundene Rentenversicherung. Der Vertrag enthält eine Klausel, wonach der Versicherer den im Vertrag angegebenen Rentenfaktor herabsetzen darf, wenn sich die Lebenserwartung unerwartet stark erhöht oder die erwarteten Renditen nicht nur vorübergehend absinken. Eine Anpassung in die andere Richtung – also eine Erhöhung des Rentenfaktors, etwa bei anhaltend steigenden Renditen – ist dagegen nicht vorgesehen.
Das Landgericht Köln hat festgestellt, dass die Klausel Versicherte unverhältnismäßig benachteiligt.
Rentenfaktor: Vom Rentenfaktor hängt ab, wie hoch die monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital ausfällt. Beispiel: Bei einem Rentenfaktor von 35 und einem angesparten Kapital von 30.000 Euro, erhalten Versicherte 105 Euro Rente monatlich (30.000/10.000*35). Wird der Rentenfaktor auf 30 gekürzt, sinkt die Rente auf 90 Euro monatlich.
Verbraucherzentralen gehen gegen Kürzungsklauseln vor
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Zurich Versicherung abgemahnt und angekündigt, die Unwirksamkeit der Klausel notfalls im Verbandsklageverfahren zu verfolgen. Auch die Axa Lebensversicherung AG und die LPV (ehemals PB) Lebensversicherung AG wurden wegen ähnlicher Klauseln abgemahnt.
Bereits im Jahr 2022 hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Allianz Lebensversicherungs AG mit dem Ziel verklagt, die Verwendung einer entsprechenden Klausel in einem fondsgebundenen Riester-Rentenvertrag zu unterlassen. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab, das Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart ist noch nicht abgeschlossen.
Was können betroffene Versicherte tun?
Hat auch Ihre Versicherung den im Vertrag vereinbarten Rentenfaktor Ihrer privaten Rentenversicherung herabgesetzt? Die Entscheidung des Landgerichts Köln betrifft zunächst einen Einzelfall. Bis eine höchstrichterliche Entscheidung – und damit ein richtungsweisendes Urteil – vorliegt, wird es noch längere Zeit dauern. Dennoch können Sie sich bereits jetzt wehren und der Rentenkürzung widersprechen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt einen Musterbrief zur Verfügung.