Produkte aus der Hanfpflanze: Vorsicht bei Lebensmitteln mit Cannabidiol (CBD)

Stand: 05. August 2026

Nicht nur hanfhaltige Lebensmittel wie Hanfsamen, Hanföl oder Tee liegen im Trend. Auch der Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) aus Hanf wird verstärkt angeboten und beworben.

  • Cannabidiol (CBD) ist ein Bestandteil der Hanfpflanze.
  • Für CBD-haltige Lebensmittel liegt derzeit keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel vor. Nach Auffassung der zuständigen Behörden sind solche Produkte daher in der Regel nicht verkehrsfähig.
  • Die Sicherheit von mit CBD angereicherten Nahrungsergänzungsmitteln ist nicht gewährleistet.
  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2026 einen vorläufigen sicheren Aufnahmewert von 0,0275 mg CBD pro kg Körpergewicht und Tag (etwa 2 mg pro Tag für einen Erwachsenen mit 70 kg Körpergewicht) festgelegt. Gleichzeitig betont die Behörde weiterhin erhebliche Datenlücken.
  • Hersteller umgehen rechtliche Regelungen, indem sie CBD-Produkte als Aromaöle oder Kosmetika deklarieren, um die Lebensmittelüberwachung zu umgehen.

Nicht nur hanfhaltige Lebensmittel wie Hanfsamen, Hanföl oder Tee liegen im Trend. Auch der Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) aus Hanf wird verstärkt angeboten und mit einem Gesundheitsversprechen beworben. So sollen CBD-haltige Produkte entspannen und beim Einschlafen helfen, aber auch schmerzlindernd oder entzündungshemmend wirken. Zu finden sind Produkte in Drogerien, Supermärkten und Onlineshops beispielsweise als CBD-Öl, Kapseln (Nahrungsergänzungsmittel) oder Kaugummis.  

Was ist Cannabidiol (CBD)?

Cannabidiol ist neben Tetra-Hydrocannabinol (THC) ein Haupt-Inhaltsstoff der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.). Besonders die Blüten weiblicher Hanfpflanzen enthalten größere Mengen CBD. Im Gegensatz zum THC, welches Veränderungen der Psyche und des Bewusstseins hervorrufen kann, ist CBD rauschfrei und unterliegt seit der Cannabisteillegalisierung (Konsumcannabisgesetz) und den neuen Nutzhanf-Regelungen einer klaren rechtlichen Abgrenzung, sofern es aus zertifiziertem EU-Nutzhanf stammt. 

CBD kann pharmakologische Wirkungen entfalten. Bestimmte CBD-haltige Arzneimittel sind verschreibungspflichtig. In Deutschland gibt es zwar bisher kein Cannabidiol-haltiges Fertigarzneimittel, CBD kann jedoch als Ausgangsstoff zur Zubereitung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln verwendet werden.

CBD in Lebensmitteln?

Die Wirkungen von CBD in Lebensmitteln sind noch nicht ausreichend erforscht. Es fehlen verlässliche Daten zu Dosierung, Sicherheit, Neben- und Wechselwirkungen. Untersuchungen zeigen, dass einige CBD-haltige Lebensmittel höhere THC-Gehalte enthalten als empfohlen. Dadurch können unerwünschte Wirkungen auftreten.  Regelmäßig wird von CBD-haltigen Hanfprodukten mit einem deutlich zu hohen THC-Gehalt berichtet. Nach Aufnahme solcher Produkte können unerwünschte Effekte wie Müdigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit, bis hin zu Angst- und Panikzuständen auftreten. Zudem wurde der ausgelobte CBD-Gehalt auf manchen Produkten nicht erreicht oder er konnte nicht eindeutig aus den Zutaten abgeleitet werden. Auch Rückstände unerwünschter Mineralöle wurden teilweise gefunden.

CBD auf dem Markt - Alles ganz legal?

Bestandteile der Cannabispflanze dürfen in Deutschland und der EU nur dann verkauft werden, wenn sie von Nutzhanf-Pflanzen mit zertifiziertem Saatgut stammen. Für Nutzhanf gelten besondere rechtliche Voraussetzungen. Nach dem Konsumcannabisgesetz ist Nutzhanf unter bestimmten Bedingungen, unter anderem bei einem THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent, vom Cannabisbegriff ausgenommen. Hanf mit höheren THC-Gehalten darf in der EU nicht als Nutzhanf angebaut werden.  

Laut den zuständigen Überwachungsbehörden wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werden Produkte mit zugesetztem Cannabidiol derzeit als neuartiges Lebensmittel eingestuft. Nach Auffassung der Überwachungsbehörden gelten CBD-haltige Lebensmittel als neuartige Lebensmittel (Novel Food). Für diese Produkte ist eine Zulassung erforderlich. Eine solche Zulassung liegt derzeit nicht vor. Das BVL weist darauf hin, dass ihm derzeit keine Fallgestaltung bekannt ist, nach der Cannabidiol in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln verkehrsfähig wäre.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stuft CBD zurzeit konsequent als nicht verkehrsfähig ein. 

Ein Problem: dubiose Gesundheitswerbung!

Die Hersteller und Verkäufer von CBD-Produkten müssten somit eigentlich erst eine Genehmigung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einholen, um CBD-Produkte verkaufen zu dürfen. Einige Anbieter versuchen, die rechtlichen Vorgaben zu umgehen, indem sie CBD-Produkte beispielsweise als Aromaöl oder Kosmetikum deklarieren. Diese sind laut Deklaration offiziell nicht für den Verzehr geeignet und fallen damit aus der Novel-Food-Verordnung heraus. Diese sind laut Deklaration offiziell nicht für den Verzehr geeignet und fallen damit aus der Novel-Food-Verordnung heraus. Über andere Kanäle, beispielsweise in Internet-Foren oder in sozialen Medien, werden die Produkte dennoch gezielt mit einem Wirkungsversprechen bei oraler Einnahme beworben. Hier ist Vorsicht geboten: Erfahrungsberichte sind noch lange kein wissenschaftlicher Nachweis.

In der EU gibt es für Cannabidiol keine zugelassenen „Health Claims“, also keine gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, die von der EU-Kommission genehmigt wurden. Hersteller dürfen daher keine gesundheitsbezogenen Angaben auf ihren Produkten machen. In einigen Fällen wurden die Produkte wieder vom Markt genommen.

Achtung:

Der Verkauf CBD-haltiger Lebensmittel ist derzeit nicht erlaubt. 

Behörden und Verbraucherschutzorganisationen weisen darauf hin, dass die gesundheitliche Sicherheit vieler frei verkäuflicher CBD-Produkte bislang nicht ausreichend belegt ist.

Gerade Kinder und Jugendliche sind eine sensible Zielgruppe. Sie müssen besonders vor derartigen Produkten geschützt werden.  Die vielen CBD-angereicherten Lebensmittel sind frei verfügbar. Sie sprechen beispielsweise mit abgebildeten Cannabispflanzen auf der Verpackung gerade jüngere Zielgruppen an. Der Konsum von Cannabis kann auf diese Weise verharmlost werden. Da seit 2024 der private Besitz von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legalisiert wurde, ist der Jugendschutz bei solchen Lifestyle-Produkten umso kritischer zu bewerten.

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