Marktcheck: Strenge Anforderungen des Handels an Obst und Gemüse

Supermarkt
Stand: 24.01.2022

Bundesweite Stichprobe der Verbraucherzentralen zum Angebot von Obst und Gemüse in Einzelhandelsmärkten. Das Ergebnis: Der Handel stellt hohe Anforderungen an Lebensmittel. Aber optisch perfektes Obst und Gemüse belastet Umwelt und Klima. Daher fordern die Verbraucherzentralen und das Umweltbundesamt vom Handel mehr Natürlichkeit für Äpfel, Möhren & Co.

In einer bundesweiten Stichprobe untersuchten die Verbraucherzentralen die Obst- und Gemüseabteilung von 25 Märkten des Einzelhandels. Darunter befanden sich zwölf Supermärkte, elf Discounter und zwei Bio-Supermärkte.

In den jeweiligen Obst- und Gemüseabteilungen wurde folgendes erfasst:

  • Gab es preisreduziertes Obst und Gemüse?
  • War Obst und Gemüse der Klasse II im Sortiment vorhanden?
  • Erfolgte die Berechnung der Preise nach Gewicht oder Stück?
  • Wurde das Blattwerk mit angeboten?

Der Marktcheck zeigt: Im Lebensmitteleinzelhandel besteht noch ein großes Potenzial, die Lebensmittelverschwendung zu verringern.

Darauf, dass außergesetzliche Vorgaben des Handels Umwelt und Klima belasten, weist auch die Veröffentlichung des Umweltbundesamtes (UBA) „Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal - gut für Umwelt und Klima“ hin. Den Bericht können Sie unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/mehr-natuerlichkeit-im-obst-gemueseregal-gut-fuer herunterladen.

Strikte Vorgaben bestimmen die Obst- und Gemüseabteilung

Je höher die Klasse, desto höher die Anforderungen an Ästhetik und Größe: 80 Prozent des Apfel- und Möhrenangebots stammten aus Klasse I wohingegen Äpfel und Möhren der Klasse II  nur in wenigen Märkten zu finden waren.

Wo es Größenunterschiede beim Gemüse gab, wurde trotzdem ein Stückpreis verlangt. Das verleitet dazu, das größte Produkt zu wählen ohne den tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen.

Anstatt Produkte zu entsorgen, die aufgrund der Reife direkt verzehrt werden sollten, können Händler Obst und Gemüse zu einem reduzierten Preis anbieten. Aber nur ein Viertel der untersuchten Märkte hat davon Gebrauch gemacht.

Gemüse ohne Blattwerk wurde nur in wenigen Märkten beobachtet. Dabei bleibt Gemüse ohne Blätter länger frisch, da weniger Wasser verdunstet. Dennoch verwendet der Handel es als vermeintliches Frischemerkmal.

Anforderungen an Ästhetik von Obst und Gemüse anpassen

Die Qualitätsansprüche des Handels für die Vermarktung von Obst und Gemüse gehen teils weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Der Handel sollte die Anforderungen an Ästhetik von Obst und Gemüse zugunsten einer naturnahen und nachhaltigeren Sortimentsgestaltung anpassen. Das betrifft auch die Größen- und Gewichtsnormen sowie die Verpackungsformen.

Am Ende profitieren auch Verbraucherinnen und Verbraucher davon, indem sie unterschiedliche Größeneinheiten oder Obst und Gemüse nach Gewicht kaufen können. Außerdem trägt ein größeres Angebot von Obst und Gemüse der Klasse II zu einem realistischeren Bild von landwirtschaftlich erzeugten Produkten im Markt bei. Das steigert wiederum die Vermarktungschancen der Erzeugerinnen und Erzeuger.

    Die Verbraucherzentralen und das Umweltbundesamt fordern

    • Der Handel sollte auf eigene Anforderungen bezüglich Größe, Einheitlichkeit und Aussehen verzichten. Die Spielräume der gesetzlichen Vermarktungsnormen müssen ausgenutzt werden. Wo eine Klassen-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, sollte Klasse II zum neuen Standard werden.
    • Obst und Gemüse sollte grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stück verkauft werden. Um enge Vorgaben für einheitliche Größen überflüssig zu machen, müssen Verkaufsverpackungen und Packstückgrößen an die natürlichen Größen und Gewichte von Obst und Gemüse angepasst werden.
    • Gemüse wie Kohlrabi, Radieschen und Möhren sollten ohne Blätter angeboten werden.

    Den ausführlichen Bericht des Markchecks gibt es hier zum Download.

    Tipps zum Umgang mit überreifem Obst und Gemüse

    1. Schauen Sie in Ihrem Markt nach reduzierten Lebensmitteln oder informieren Sie sich beim Personal, ob überreifes Obst und Gemüse verkauft wird.
    2. Achten Sie auf die richtige Lagerung von Obst und Gemüse.
    3. Bei fauligen Stellen, Schimmel oder unangenehmen Geruch sollten Sie Obst und Gemüse nicht mehr verzehren.
    4. Auch sehr reifes Obst und Gemüse lässt sich meist weiterverarbeiten wie zuvor: Überreife Bananen können in Stücken eingefroren und später zu Eiscreme püriert werden. Weiche Paprika, Tomaten und Auberginen lassen sich zu Suppen und Saucen weiterverarbeiten.
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