Ethylenoxid in Lebensmitteln

schwarzer und weißer Sesam auf Löffeln
Stand: 17.07.2023

Das Wichtigste in Kürze

  • In Gewürzen, Pflanzenpulvern, Nüssen und Ölsaaten sowie damit hergestellten Lebensmitteln wurde bisher oft das in der EU verbotene Ethylenoxid nachgewiesen.
  • Ethylenoxid kann das Erbgut verändern und Krebs erzeugen. Rückstände des Stoffes sind grundsätzlich unerwünscht.
  • Bringen Sie Lebensmittel, die von einem Rückruf oder einer öffentlichen Warnung betroffen sind, an die Verkaufsstellen zurück oder entsorgen Sie diese.

Um was geht es?

Bei Lebensmittelkontrollen wurden seit Herbst 2020 immer wieder Rückstände des Wirkstoffes Ethylenoxid gefunden. Die Lebensmittelwarnungen betrafen zunächst hauptsächlich belasteten Sesam aus Indien, mittlerweile sind auch Zusatzstoffe, Gewürze oder Pflanzenpulver damit belastet. Die gemeldeten Produkte wurden vom Hersteller zurückgerufen. Gleichzeitig wurde die Öffentlichkeit über www.lebensmittelwarnungen.de informiert. Die Verantwortung für sichere Lebensmittel liegt in erster Linie bei dem Lebensmittelunternehmen.

Lebensmittel mit Ethylenoxid-Rückständen dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Einsatz von Ethylenoxid ist in Deutschland sogar bereits seit 1981 verboten, in Ländern wie Indien, USA und Kanada ist die Verwendung von Ethylenoxid dagegen immer noch zulässig. 

Was ist Ethylenoxid?

Ethylenoxid ist ein Gas, das Bakterien und Pilze abtöten kann. Es wird in einigen Ländern wie Indien bei Gewürzen, Nüssen und Ölsaaten eingesetzt - vermutlich, um Darmbakterien wie Salmonellen abzutöten. Ethylenoxid ist eine sehr flüchtige Verbindung und reagiert schnell mit anderen Stoffen. In den behandelten und verarbeiteten Lebensmitteln liegt es nur in geringen Mengen vor, das Hauptabbauprodukt 2-Chlorethanol ist aber messbar.

Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend. Auch 2-Chlorethanol gilt als potentiell toxisch. Für die Überprüfung ist es nicht erforderlich, zwischen den beiden Substanzen zu unterscheiden. Sie werden bei der Risikoeinschätzung aufsummiert. Der Höchstgehalt für Ethylenoxid und 2-Chlorethanol ist die jeweilige analytische Bestimmungsgrenze als Summenwert beider Stoffe.

Lebensmittel, in denen Ethylenoxid oder 2-Chlorethanol oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen wurden, sind nicht verkehrsfähig. Die Bestimmungsgrenze ist die Menge, ab der Ethylenoxid bzw. 2-Chlorethanol mengenmäßig exakt nachgewiesen werden kann. Die Bestimmungsgrenzen variieren je nach Lebensmittel zwischen 0,02 Milligramm (mg) und 0,1 mg je kg Lebensmittel (VO (EG) Nr. 396/2005)​.​ 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat festgelegt, dass eine Aufnahmemenge der Stoffe von 0,037 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag wenig besorgniserregend ist. Dies ist kein toxikologischer Grenzwert, sondern ein Orientierungswert für Behörden des Risikomanagements. Generell gilt aber die Empfehlung erbgutverändernde und krebserzeugende Stoffe zu vermeiden.

In welchen Lebensmitteln wurde Ethylenoxid gefunden?

Aktuelle Warnungen betreffen Gewürze bzw. Gewürzmischungen, die mit Ethylenoxid belastet sind.

Aber auch in Sesam und sesamhaltigen Produkten wie Riegeln, Snacks, Müsli oder Salat-Toppings wurde Ethylenoxid nachgewiesen. Auffällig war vor allem Sesam aus Indien. Eine Verpflichtung zur Angabe des Ursprungs von Zutaten gibt es bei Sesam oder Sesamprodukten nicht, sodass für Verbraucherinnen und Verbraucher die Herkunft des Sesams nicht zu erkennen ist.

Die Zusatzstoffe Johannisbrotkernmehl (E 410) und auch Guarkernmehl (E 412) können ebenfalls mit Ethylenoxid belastet sein. Sie werden als Verdickungsmittel oder Stabilisator in zahlreichen Produkten wie Salatsaucen, Suppen, Speiseeis, Fruchtaufstrichen, Milchprodukten oder Backwaren eingesetzt. Viele Unternehmen mussten Produkte zurückrufen, weil verunreinigtes Johannisbrotkernmehl oder Guarkernmehl verarbeitet worden waren.

Welche Schritte wurden bereits unternommen?

  • Seit Herbst 2020 müssen 50 Prozent der Sesamlieferungen aus Indien bei der Einfuhr in die EU auf Rückstände von Ethylenoxid untersucht werden.
  • Sesam aus Indien darf inzwischen nur noch mit entsprechend negativem Analysenzertifikat in die EU importiert werden.
  • Des weiteren hat das EU-Krisenmanagement eine Empfehlung ausgesprochen, dass grundsätzlich alle Lebensmittel zurückgerufen werden müssen, die Ethylenoxid belastetes Johanniskernmehl (E 410) enthalten.

Es wird jedoch vermutet, dass weiterhin viele mit Ethylenoxid belastete Produkte im Umlauf sind. Daher sollten Hersteller, Behörden und Politik verschärft wirksame und einheitliche Maßnahmen ergreifen, damit diese Produkte nicht auf den Markt gelangen.

Was können Verbraucher tun?

  • Bundesweite Rückrufe werden auf der Seite  www.lebensmittelwarnungen.de veröffentlicht. Einen Überblick bietet außerdem das private Portal www.produktwarnung.eu.
  • Einige Handelsketten informieren über den Rückruf mit Aushängen und weiteren Hinweisen, etwa auf Ihrer Internetseite oder per Social Media.
  • Produkte, die von einem Rückruf oder einer öffentlichen Warnung betroffen sind, an Verkaufsstellen zurückbringen oder entsorgen.
  • In ökologisch erzeugten Produkten wurde seltener Ethylenoxid nachgewiesen.

Unsere Kritik

Behörden und Politik müssen dafür sorgen, dass mit Ethylenoxid belastete Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen. Zudem sind hier die Hersteller gefordert im Rahmen der Rückverfolgung entsprechende Produkte schnell zu identifizieren und aus dem Handel zu nehmen/ zurückzurufen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist es unbefriedigend, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei verarbeiteten Lebensmitteln die Herkunft der Rohstoffe oft nicht erfahren. So können Sie beispielsweise Sesamsaat aus Indien in verarbeiteten Produkten nicht erkennen.

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