Ethylenoxid in Lebensmitteln

schwarzer und weißer Sesam auf Löffeln
Stand: 10.09.2021

Das Wichtigste in Kürze

  • In Sesam, Johannisbrotkernmehl sowie Guarkernmehl und damit hergestellte Lebensmittel wurde oft das in der EU verbotene Ethylenoxid nachgewiesen.
  • Ethylenoxid kann das Erbgut verändern und Krebs erzeugen. Rückstände des Stoffes sind grundsätzlich unerwünscht.
  • Lebensmittel, die von einem Rückruf oder einer öffentlichen Warnung betroffen sind, an Verkaufsstellen zurückbringen oder entsorgen.

Um was geht es?

Bei Lebensmittelkontrollen wurden in den vergangenen Monaten immer wieder Rückstände des Wirkstoffes Ethylenoxid gefunden. Die betroffenen Produkte wurden vom Hersteller zurückgerufen, gleichzeitig wurde die Öffentlichkeit über www.lebensmittelwarnungen.de informiert. Die Verantwortung für sichere Lebensmittel liegt in erster Linie bei dem Lebensmittelunternehmen.

Lebensmittel mit Ethylenoxid-Rückständen dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. In Ländern wie Indien, USA und Kanada ist die Verwendung von Ethylenoxid dagegen immer noch zulässig.  

Was ist Ethylenoxid?

Ethylenoxid ist ein Gas, das Bakterien und Pilze abtöten kann. Es wird in einigen Ländern wie Indien bei Gewürzen, Nüssen und Ölsaaten eingesetzt. Vermutlich um Darmbakterien wie Salmonellen abzutöten. Ethylenoxid ist eine sehr flüchtige Verbindung und reagiert schnell mit anderen Stoffen. In den behandelten und verarbeiteten Lebensmitteln liegt es nur in geringen Mengen vor, das Hauptabbauprodukt 2-Chlorethanol ist aber messbar, es birgt ebenfalls gesundheitliche Risiken. Für die Überprüfung ist es nicht erforderlich zwischen den beiden Substanzen zu unterscheiden.

  • Der EU-Gesetzgeber hat für Ethylenoxid in Sesam einen sogenannten Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg festgesetzt. Dieser bezieht sich auf die Summe von Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid. Für andere Lebensmittel oder Zutaten gibt es keinen Rückstandshöchstgehalt, denn
  • Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend. Einen Richtwert ohne Gesundheitsrisiko gibt es somit nicht, so heißt es in der Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung

In welchen Lebensmitteln wurde Ethylenoxid gefunden?

Vor allem in Sesam und sesamhaltigen Produkten wie Riegeln, Snacks, Müsli oder Salat-Toppings wurde Ethylenoxid nachgewiesen. Auffällig war vor allem Sesam aus Indien. Mit Ethylenoxid kontaminiertes Johannisbrotkernmehl (E 410) und auch Guarkernmehl (E 412) bereitet derzeit einer Vielzahl von Lebensmittelherstellern Probleme. Sie werden als Verdickungsmittel oder Stabilisator in zahlreichen Produkten wie Salatsaucen, Suppen, Speiseeis, Fruchtaufstrichen, Milchprodukten oder Backwaren eingesetzt.

Welche Schritte wurden bereits unternommen?

  • Seit Oktober 2020 müssen 50 Prozent der Sesamlieferungen aus Indien bei der Einfuhr in die EU auf Rückstände von Ethylenoxid untersucht werden.
  • Sesam aus Indien darf inzwischen nur noch mit entsprechend negativem Analysenzertifikat in die EU importiert werden.

Das EU-Krisenmanagement hat eine Empfehlung ausgesprochen, dass grundsätzlich alle Lebensmittel zurückgerufen werden müssen, die Ethylenoxid belastetes Johanniskernmehl (E 410) enthalten. Hierüber herrscht allerdings unter den EU-Ländern Uneinigkeit, ob Lebensmittel zurückgerufen werden müssen, wenn der geltende Rückstandshöchstgehalt nicht überschritten wurde. Daher kam es aktuell zu einem verspäteten Rückruf bei bestimmten Eiscreme-Produkten. Dies lässt vermuten, dass viele Lebensmittel trotz Ethylenoxid-Belastung nicht zurückgerufen werden.

Was können Verbraucher tun?

  • Bundesweite Rückrufe werden auf der Seite  www.lebensmittelwarnungen.de veröffentlicht. Einen Überblick bietet außerdem das private Portal www.produktwarnung.eu.
  • Einige Handelsketten informieren über den Rückruf mit Aushängen und weiteren Hinweisen, etwa auf Ihrer Internetseite oder per Social Media.
  • Produkte, die von einem Rückruf oder einer öffentlichen Warnung betroffen sind, an Verkaufsstellen zurückbringen oder entsorgen.
  • In ökologisch erzeugten Produkten wurde seltener Ethylenoxid nachgewiesen.

Unsere Kritik

Eine Herkunftsangabe ist nur für wenige Lebensmittel verbindlich vorgeschrieben, daher ist in der Regel nicht erkennbar, woher der Sesamsamen kommt.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist es unbefriedigend, dass Verbraucher bei verarbeiteten Lebensmitteln die Herkunft der Rohstoffe oft nicht erfahren. So können Sie beispielsweise Sesamsaat aus Indien in verarbeiteten Produkten nicht erkennen.

Behörden und Politik müssen dafür sorgen, dass diese Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen. Zudem sind hier die Hersteller gefordert im Rahmen der Rückverfolgung entsprechende Produkte schnell zu identifizieren und aus dem Handel zu nehmen/ zurückzurufen.

Verbraucher können sich unter Lebensmittelwarnung.de informieren, welche Lebensmittel betroffen sind. Diese können im Handel zurückgegeben werden, sofern es die entsprechende betroffene Charge ist (Kennzeichnung MHD oder Charge).

Bücher & Broschüren