Die neue Gentechnik Crispr/Cas9

Forscherin hält Genom im Reagenzglas in der Hand

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit neuen Gentechnik-Verfahren kann die Erbinformation von Pflanzen verändert werden, ohne fremdes Erbgut zu nutzen.
  • Die EU-Kommission will die geltende Rechtslage neu regeln.
Stand: 20.05.2021

Am 29. April 2021 hat die EU-Kommission als Ergebnis einer Studie erklärt, dass die derzeit geltenden Rechtsvorschriften für genveränderte Organismen (GVO) aus dem Jahr 2001 für die neue Gentechnik an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden müssten. Weiter ist die Kommission der Auffassung, dass Pflanzen, die durch die sogenannte Genschere entstanden sind, im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deazu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem beitragen. Die EU-Kommission will damit die Neuregulierung des Gentechnikgesetzes anschieben.

Was ist neue Gentechnik?

Unter neuer Gentechnik (Genome Editing) werden verschiedene molekularbiologische Techniken zur Manipulation des Erbgutes von Menschen, Tieren, Pflanzen und Pilzen verstanden. Die Crispr/Cas9-Methode macht es möglich, Pflanzen gentechnisch zu verändern, ohne fremdes Erbgut zu nutzen, wie das bisher üblich war. CRISPR-Cas (Aussprache: Krisper Kas) ist eine gentechnische Präzisions-Schere, mit der sich Erbmaterial angeblich punktgenau schneiden, nach Wunsch umbauen und ergänzen lässt. Dazu einfach in der Labor-Handhabung und somit kostengünstig.

Erklärung: Genschere CRISPR/Cas9

CRISPR bezeichnet einen bestimmten Abschnitt auf der DNA - Speicher der Erbinformation -  und ist die Abkürzung für 'Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats'. Cas9 ist ein Enzym, das aus dem Bakterium Staphylococcus aureus gewonnen wird. Es erkennt den Abschnitt CRISPR und schneidet dort in die DNA.

Was ist alte Gentechnik?

Mit der „alten“ Gentechnik sollen Pflanzen auch mit gewünschten Eigenschaften ausgestattet werden. Dazu werden artfremde Gene mit einer sogenannten „Genkanone“ (die das Erbgut in die DNA schießt) in das Erbgut der Pflanzen eingebracht. Dabei ist nicht sicher, an welcher Stelle und wie häufig sich das gewünschte Gen in die DNA einfügt. Damit entstehen aber oft weitere, ungewollte Veränderungen und unerwartete Wechselwirkungen, deren Risiken genau untersucht werden müssen.

 

Der schnelle Weg zu neuen Pflanzensorten

Crispr hat vor allem für die landwirtschaftliche Pflanzenzüchtung eine Bedeutung. Diese Technik kann Kulturpflanzen widerstandsfähiger gegen schädliche Pilze, Viren und Bakterien machen. Auf diese Weise könnten krankheitsbedingte Ertragsverluste und zugleich der Pestizidaufwand minimiert werden. Pflanzen können zudem hitze- und dürreverträglicher gemacht werden, um den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Es gibt also viele Anwendungsmöglichkeiten für Crispr, die meisten davon bislang noch im Laborstadium.

Es gibt immer mehr Länder, die die neue Gentechnik ohne Risikobewertung für Gesundheit und Umwelt genehmigen. Zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung der Lebensmittel fehlen oft Vorgaben. Tatsächliche Auswirkungen lassen sich aufgrund des komplexen Verfahrens nicht sicher vorhersehen.

Gibt es schon Lebensmittel, die so hergestellt wurden?

Zu Forschungszwecken sind bereits viele verschiedene Lebensmittel mit der Genschere verändert worden. Angebaut werden u.a. in den USA und Kanada ein Raps, welcher gegen ein bestimmtes Unkrautbekämpfungsmittel resistent ist und eine Sojapflanze mit veränderter Fettsäuren-Zusammensetzung für Speiseöl. Auch bei Kartoffeln, Mais, Reis und Weizen sind Freisetzungsversuche nicht ausgeschlossen.

In Japan wurde Anfang 2021 eine Tomate mit einem besonders hohen Gehalt des Botenstoffes Gamma-Aminobuttersäure (GABA) zugelassen. Im Körper soll GABA den Blutdruck senken und den Schlaf fördern. Zu Risiken und Nebenwirkungen sollen aktuell japanische Hobbygärtner Erfahrungen sammeln.

Auch in der Tierzucht könnte die neue Gentechnik zunehmend eine Rolle spielen: Die Zucht von hornlosen Rindern, männliche Schweine ohne Ebergeruch, Schutz gegen Viruskrankheiten bei Schweinen oder Muskelwachstum bei Nutztieren zu fördern sind bekannt in der Tierzucht. Bisher finden sich die meisten Tierprojekte in einem frühen Stadium, deren Folgen für die Tiergesundheit noch offen sind.

Sind schon Crispr-veränderte Lebensmittel im Supermarkt zu finden?

Diese so erzeugten Pflanzen sind bisher nicht für den Export vorgesehen. Langfristig besteht die Gefahr, dass es zu einer Vermischung mit Crispr-freien Lebensmitteln kommt, die dann unbemerkt über Importe auf den europäischen Markt gelangen.

Der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) liegt aber ein erster Antrag auf Importzulassung von mit Crispr/Cas manipulierten Mais vor. Daneben gibt es europäische Patentmeldungen für mit Crisp/Cas-veränderten Mais und Soja.

Wie kann man veränderte Lebensmittel erkennen?

Im Juli 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Az. C-528/16) entschieden, dass auch die neuen Verfahren wie CRISPR/Cas, zur Gentechnik zählen und somit nach dem Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden müssen.

Allerdings sind anders als bei der klassischen Gentechnik bisher durch neue Gentechnik veränderte Lebensmittel noch nicht oder nur bestimmte Pflanzen (Raps) mit Hilfe eines PCR-Tests möglich.

Was bedeutet das EuGH-Urteil für Verbraucher?

Damit ist geregelt, dass bei mit Crispr-hergestellten Lebensmitteln mögliche Risiken bewertet werden müssen, bevor sie auf dem Markt kommen. Die Produkte müssen gekennzeichnet werden, sodass beim Einkauf entschieden werden kann, ob sie in den Einkaufskorb kommen oder nicht. Denn über 80 Prozent der Deutschen möchten keine gentechnisch veränderten Lebensmittel kaufen. Deshalb gibt es auch keine gentechnisch veränderten Lebensmittel in den Supermarktregalen. Lesen Sie mehr.

Öko-Lebensmittel sind ohne Gentechnik erzeugt

Bio-Betriebe setzen gemäß den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung keine Gentechnik ein und beziehen sich auch bezüglich der neuen Techniken auf das EuGH-Urteil: Es handelt sich um gentechnische Verfahren, die im ökologischen Landbau grundsätzlich nicht zugelassen sind.

Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren dagegen, dass nur die neue Gentechnik eine gewünschte Ausweitung des Ökolandbaus ermögliche. Denn laut der „Farm-to-Fork“ -Strategie (Green Deal) soll der Anteil des ökologischen Landbaus an der Agrarwirtschaft bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent in der EU erhöht werden.

Forderung: Regulierung der neuen Technik nach der Gentechnikgesetzgebung

Pflanzenzüchterverbände, Unternehmen und Wissenschaftler fordern von der EU, Pflanzen und Tiere, die mithilfe den neuen gentechnischen Verfahren erzeugt wurden, von der bestehenden Europäischen Gentechnik-Regulierung auszunehmen, da sie nichts Anderes mache als bei der normalen Züchtung. Fremdes Erbgut würde nicht eingebracht.

Auch wenn in den Pflanzen tatsächlich bessere Ergebnisse im Bereich Haltbarkeit, Resistenz oder Inhaltstoffe erzeugt werden können, so müssen die Verbraucher doch weiterhin eine Wahlfreiheit haben.
Die Verbraucherzentralen setzen sich daher dafür ein,  dass das Gentechnikrecht aus Vorsorgegründen auch weiterhin für neue gentechnische Verfahren gelten muss und nicht aufgeweicht werden darf. So erzeugte Pflanzen und Tiere müssen lückenlos zurückzuverfolgen sein und weiterhin gekennzeichnet werden. Potenzielle Risiken für Umwelt und Gesundheit müssen auch bei den neuen Techniken vor der Marktzulassung geprüft und in der Anwendung beobachtet werden (Langzeitfolgen). 

  • Strenge Zulassungsverfahren und Risikoprüfung auch für neue Gentechnikverfahren.
  • Verbindliche Kennzeichnung von Gentechnik in Lebensmitteln – auch für neue Gentechnikverfahren.
  • Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft durch strenge Ko-Existenzregeln zur Sicherung der Wahlfreiheit für Verbraucher.
  • Förderung unabhängiger Risikoforschung und Entwicklung von Nachweisverfahren für neue Gentechnik.

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