primastrom und voxenergie: Bundesweit viele Beschwerden

Update
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat vor Gericht Folgendes erwirkt: Voxenergie darf weder Preise unangekündigt erhöhen, noch verspätet über Preiserhöhungen informieren oder Kunden das Sonderkündigungsrecht erschweren. Primastrom darf das Sonderkündigungsrecht nicht behindern. Das hat das Landgericht Berlin gegen die beiden Energieversorger entschieden. Sind Sie auch betroffen? Betroffene sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen lassen und können sich an einer Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) beteiligen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach unzulässigen Preis- und Abschlagserhöhungen fallen die Anbieter primastrom und voxenergie aktuell wieder durch untergeschobene Verträge am Telefon auf – auf einen Widerruf reagieren die Anbieter nicht.
- Haben Sie eine Preiserhöhung von primastrom oder voxenergie erhalten? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Musterfeststellungsklage erhoben. Dieser können Sie sich anschließen, um höhere Preise zu vermeiden oder Schadensersatz zu fordern – auch wenn Sie bereits außerordentlich gekündigt haben.
- Wurden Sie über einen angeblich geschlossenen Energieliefervertrag mit der primastrom GmbH oder voxenergie GmbH informiert, sollten Sie einen Nachweis über den Vertragsschluss fordern und sofort widersprechen.
Horrende Abschläge, Preiserhöhungen, untergeschobene Verträge – bundesweit häufen sich bei uns Beschwerden zur primaholding GmbH. Dazu gehören die beiden Vertriebsmarken primastrom und voxenergie. Sind Sie auch betroffen? Hier finden Sie Informationen und Musterbriefe.
Seit Januar 2022 melden sich täglich Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns. Sie wissen nicht, wie sie auf Schreiben der Energieversorger primastrom und voxenergie reagieren sollen.
Manche sind verzweifelt, weil sie plötzlich monatlich 500 Euro Abschlag zahlen sollen. Andere werden über den Wechsel des Energieversorgers informiert, obwohl sie diesen gar nicht veranlasst haben. Unsere Musterbriefe bieten Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe.
Energieversorger dürfen nur einseitige Preisanpassungen vornehmen, wenn sie im Vertrag deutlich erklären, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist. Der vzbv hat festgestellt, dass in den Verträgen von primastrom und voxenergie keine wirksame Vereinbarung vorhanden ist. Auch die Preisgarantie von 24 Monaten müssen die Anbieter einhalten.
Sollten Sie einseitige Preiserhöhungen von einem der Anbieter erhalten haben, können Sie sich der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) anschließen. Die Klageregister beim Bundesamt für Justiz sind eröffnet. Betroffene können sich eintragen und kostenlos am Verfahren teilnehmen. Wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihr Fall zu den Musterfeststellungsklagen passt, können Sie den Klage-Check des vzbv nutzen.
Kostenfreie Musterbriefe
Untergeschobene Verträge
Unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge sind unzulässig. Energieverträge mit Preisbindung müssen schriftlich geschlossen werden. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Der "neue" Vertragspartner kündigt zum Beispiel ihren alten Vertrag - auch wenn Sie das eigentlich nicht wollten. Die Beseitigung des ungewollten Vertrags kann ein großer Aufwand für Sie sein.
- Legen Sie am Telefon sofort auf. Teilen Sie niemals ihre Zählernummer mit.
- Bei Erhalt einer Vertragsbestätigung: Widersprechen und widerrufen Sie unverzüglich per Einschreiben spätestens von 14 Tagen. Kontaktieren Sie Ihren bisherigen Anbieter – falls der neue Anbieter den alten Vertrag gekündigt hat, ist es oft nicht möglich, den alten Vertrag wiederherzustellen und zu den früheren Bedingungen weiterlaufen zu lassen.
- Bei Ignoranz des Widerrufs, bewahren Sie Ruhe, kommen Sie den Forderungen nicht nach, ggf. können abgebuchte Abschläge zurückgebucht werden.
Umgang mit Preis- und Abschlagserhöhungen
Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode zu erhöhen, ist nur mit Ihrer Zustimmung oder nach zulässiger Preiserhöhung möglich. Heben Energieversorger die Preise an, müssen sie dies mindestens vier bis sechs Wochen vorher mitteilen. So lauten die gesetzlichen Regelungen. An diesen Regeln ändern auch steigende Energiepreise nichts. Eine Preissteigerung ist in laufenden Verträgen nicht ohne Weiteres möglich.
Gut zu wissen - Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Kündigt Ihr Energieversorger eine Erhöhung der Preise an, besteht für Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. Und keine Panik: Wer kurzfristig keinen neuen Versorger findet, wird automatisch in die Grundversorgung des lokalen Energielieferanten aufgenommen.
Weitere Informationen: Kein Ende der Energiekrise in Sicht - Das müssen Sie wissen
Immer wieder fragen uns Ratsuchende, ob diese Vorgänge betrügerisch sind oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Diese Frage können wir nicht beantworten. Das müssten die Strafermittlungsbehörden beurteilen. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können.
Die primaholding GmbH fällt seit Jahren negativ auf, insbesondere durch untergeschobene Verträge, unrechtmäßige Preis- und Abschlagserhöhungen sowie unrechtmäßig beendete Verträge. Jetzt hat sich die Bundesnetzagentur eingeschaltet und ein Aufsichtsverfahren geführt.
