Wechsel des Energieversorgers kann sich wieder lohnen

Ältererer Mann auf gelbem Hintergrund hat Hand am Kinn und schaut nachdenklich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Handelspreise für Strom und Gas sinken seit Monaten – kommen aber nicht bei allen Kundinnen und Kunden an
  • Preise in der Grundversorgung variieren in Niedersachsen stark
  • Mit einem Anbieterwechsel können Sie mitunter Geld sparen – Vertragsbedingungen und Anbieter sollten Sie vorab aber prüfen
Stand: 08.02.2024

Die Handelspreise für Strom und Gas sinken seit Monaten. In der Grundversorgung ist davon mancherorts jedoch nichts zu spüren: Die Preise liegen teils deutlich über dem Durchschnitt. Haben Sie einen teuren Grundversorger? Dann kann sich ein Wechsel durchaus lohnen. So können Sie unter Umständen mehrere hundert bis tausend Euro im Jahr sparen. Leichtfertig den Anbieter wechseln, sollten Sie jedoch nicht. 

Zum 31. Dezember 2023 sind die Preisbremsen für Strom und Gas ausgelaufen. Das heißt für Sie: Ab Januar 2024 sind die Energiepreise nicht mehr gedeckelt. Sie müssen also wieder den vollen Preis gemäß Ihrem Vertrag zahlen. Das macht einen guten Tarif umso wichtiger.

Hinzu kommt, dass die Mehrwertsteuer für Gas wieder auf den normalen Satz von 19 Prozent angehoben werden soll. Ab wann diese Änderung greift, ist noch unklar. Aber auch die CO2-Abgabe lässt den Gaspreis absehbar weiter ansteigen. 

Im Bereich Strom haben sich die Netzentgelte erhöht, da Zuschüsse weggefallen sind. Anders als bei Mehrwertsteuer und CO2-Abgabe können die Versorger hier selbst entscheiden, ob sie die Kosten an ihre Kundinnen und Kunden weiterreichen. Einige haben ihre Strompreise bereits erhöht. Andere haben angekündigt, die Preise vorerst stabil zu halten. 

Einsparpotenzial – mehrere hundert bis tausend Euro pro Jahr sparen

Die Preisunterschiede in der Grundversorgung sind enorm. Wer das Pech hat, in einem Gebiet mit teurem Grundversorger zu wohnen, kann durch den Wechsel in einen Sondervertrag besonders viel sparen: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas mehr als 2.000 Euro im Jahr. Bei Strom sind es bei einem angenommenen Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden pro Jahr rund 1.300 Euro.

Eigenen Tarif überprüfen

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, den eigenen Gas- und Stromtarif zu überprüfen. Alle dafür wichtigen Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Dort finden Sie auch den Hinweis auf den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt. Sind Sie in der Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Vorher sollten Sie jedoch in Ruhe einen neuen Anbieter auswählen.

Vertragspartner bewusst wählen

In den vergangenen Monaten haben viele Kundinnen und Kunden schlechte Erfahrungen mit ihrem Energieversorger gemacht. Um Ärger zu vermeiden, sollen Sie Ihren Vertragspartner sorgfältig wählen.

Prüfen Sie die Vertragsbedingungen vorab genau – etwa die Laufzeit, enthaltene Preisgarantien sowie gegebenenfalls die Verrechnung von Boni. Auch Erfahrungen mit dem Anbieter und das Insolvenzrisiko sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen. Das gilt insbesondere bei Discount-Anbietern, die jetzt wieder vermehrt in Vergleichsportalen auftauchen.

Wahl der Vertragslaufzeit

Derzeit haben sich die Energiepreise auf einem gesunkenen Niveau stabilisiert. Trotzdem ist es schwierig einzuschätzen, wohin sich die Preise künftig entwickeln. Ob die Marktlage entspannt bleibt, hängt insbesondere von der Versorgungssituation mit Erdgas ab. 

Sich für 12 oder sogar 24 Monate an einen Vertrag und Preis zu binden, birgt daher immer auch ein gewisses Risiko: Sollten die Preise fallen, zahlen Sie drauf. Andererseits bietet Ihnen eine Preisgarantie auch Sicherheit. Wir empfehlen Ihnen eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Diesen Zeitraum sollte auch die Preisgarantie abdecken. 

Letztlich ist die Frage nach der Laufzeit aber immer eine individuelle Entscheidung – niemand kann die weitere Preisentwicklung vorhersehen.

Gut zu wissen: Möchten Sie nach Ende der Vertragslaufzeit lieber wieder in die Grundversorgung wechseln, müssen Sie nur den Sondervertrag kündigen. Es gelten dann die von Ihrem Grundversorger veröffentlichten Preise. In der teuren Ersatzversorgung landen Sie hingegen nur, wenn etwas schiefläuft – etwa Ihr Anbieter aufgrund einer Insolvenz nicht mehr liefern kann. 

Tricks der Vergleichsportale kennen

Bei Vergleichsportalen sollten Sie sich zudem nicht auf die Voreinstellungen verlassen. Suchfilter sind meist nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucherinnen eingestellt. Sie sollten sie daher individuell anpassen. Nutzen Sie hierfür gern auch unsere kostenfreie Checkliste zu Filtereinstellungen bei Vergleichsportalen (pdf).

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