Das sollten Sie bei Vergleichsportalen für Strom und Gas beachten

Wer Vergleichsportale nutzt, sollte nicht allein auf deren Ergebnisse vertrauen. So manch voreingestellte Kriterien sind für die Stromabnehmenden eher nachteilig. Wir stellen Ihnen vier Faktoren vor, auf die Sie achten sollten.
Gut zu wissen: Eine Vorschrift im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt vor, welche Anforderungen an ein zuverlässiges Vergleichsinstrument zu stellen sind. Erfüllt ein Portal diese Kriterien, soll es von der Bundesnetzagentur ein Vertrauenszeichen erhalten - also eine Art Gütesiegel.
Auswahlkriterien meistens voreingestellt
Beachten Sie, dass bei den Vergleichsportalen oftmals Auswahlkriterien voreingestellt sind. Deaktivieren Sie Filter, die nicht zu Ihren Kriterien passen. Vergleichen Sie die ermittelten Preise immer sowohl mit den Ergebnissen anderer Vergleichsportale als auch mit den Angaben auf der Website des jeweiligen Versorgers. Die Kriterien finden Sie häufig unter den „Erweiterten Einstellungen“. Schauen Sie sich folgende Filterkriterien besonders an:
1. Bonuszahlungen
Viele Energieversorger versuchen, Sie mit speziellen Bonuszahlungen von ihrem Angebot zu überzeugen. Bei der Namensgebung sind die Anbieter dabei durchaus kreativ. Doch, ob von einem Neukundenbonus, Treuebonus oder Wechselbonus die Rede ist – die meisten Vergünstigungen erhalten Sie nur im ersten Vertragsjahr. Ab dem zweiten Jahr steigt der Gesamtpreis somit deutlich an.
Viele Vergleichsportale beziehen die Bonuszahlungen jedoch beim Jahrespreis mit ein. Das erschwert die Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Wer das vermeiden möchte, muss Einstellungen wie „Einmaligen Bonus in die Kosten einrechnen“ gezielt deaktivieren.
Schauen Sie sich die momentan angebotenen Bonuszahlungen genau an. Ein Blick in die AGB kann sich dabei lohnen.
2. Vorkasse und Pakettarife
Vermeiden Sie Angebote mit Vorauszahlungen. Geht der Energieversorger insolvent, erhalten Sie im Zweifel kein oder nur wenig von Ihrem Geld zurück. Passen Sie auch bei Pakettarifen auf. Diese wirken auf den ersten Blick günstig, weil sie für eine bestimmte Abnahmemenge einen Pauschalpreis festlegen.
Tatsächlich kommt dies jedoch einer Abnahmeverpflichtung für eine bestimmte Energiemenge gleich: Verbrauchen Sie weniger Strom oder Gas, erhalten Sie in der Regel kein Geld zurück. Fällt der Verbrauch dagegen höher aus, müssen Sie teilweise sehr viel nachzahlen. Sinnvoll sind Pakettarife nur für Personen, die ihren Verbrauch sehr genau einschätzen können. Einige Versorger kombinieren Vorauszahlungs- und Pakettarife miteinander.
3. Preisgarantien
Damit der neue Energieversorger den günstigen Preis nicht bereits kurz nach dem Anbieterwechsel erhöhen kann, sollte der Preis für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben sein. Die Preisgarantie sollte auf jeden Fall die Mindestvertragslaufzeit abdecken. Eine darüberhinausgehende Preisbindung ist nicht empfehlenswert, da sich die Entwicklung auf den Energiemärkten nur schwer voraussagen lässt: Steigen die Preise, profitieren Sie von zuvor festgeschriebenen Preisen, sinken diese dagegen, ist die frühe Festlegung nachteilig.
Achten Sie auf die Details der Preisgarantie. Im Kleingedruckten ist diese häufig eingeschränkt. Anbieter behalten sich beispielsweise Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Steuern oder sonstiger Abgaben und Umlagen vor.
4. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
Aufgrund der undurchsichtigen Situation auf dem Energiemarkt ist es momentan schwierig vorauszuschauen, wie sich die Preise auf Dauer entwickeln. Wahrscheinlich werden die ehemaligen Preise durch die Versorger nicht mehr angeboten. Daher ist es ebenfalls schwierig, eine Aussage über die zu empfehlende Vertragslaufzeit zu treffen. Zu lange Vertragslaufzeiten sollten jedoch aufmerksam machen.
Seit dem 1. März 2022 ist es nicht mehr möglich Verträge abzuschließen, die eine längere Vertragslaufzeit als 2 Jahre haben. Die Kündigungsfrist darf nicht länger als einen Monat sein.
Zudem ist es nicht mehr möglich, dass sich eine Verlängerung des Vertrags auf eine bestimmte Zeit bemisst. Sollten Sie einen Vertrag mit einer bestimmten Vertragslaufzeit haben, darf dieser sich immer nur auf eine unbestimmte Zeit verlängern. Die ursprüngliche Vertragslaufzeit ist hierbei unerheblich.
Nach der Verlängerung müssen Sie die Möglichkeit haben, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Beachten Sie, dass die Kündigungsfrist für beide Parteien gilt.
Lesen Sie auch unseren Artikel: Vergleichsportale - das sollten Sie wissen. Unsere kostenfreie Checkliste (pdf) hilft Ihnen, Vergleichsportale richtig zu nutzen.
