Drohende Insolvenz eines Energieversorgers frühzeitig erkennen

Drohende Insolvenz eines Energieversorgers vorab erkennen
Stand: 13.12.2023

Teldafax, FlexStrom, Care-Energy und e:veen – die Liste insolventer Energieversorger wird immer länger. Im Insolvenzfall verlieren Kunden oft Geld, da die Anbieter Boni oder Guthaben nicht mehr auszahlen. Woran können Sie eine sich anbahnende Krise bei Energieversorgern erkennen und was können Sie tun?

Erste Anzeichen einer Krise

Um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, versucht ein in die Krise geratenes Unternehmen meist zunächst, Geld zu beschaffen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Energielieferanten hierfür verschiedene Methoden anwenden:

  • Sie fordern Sonderzahlungen, die vertraglich nicht vereinbart sind.
  • Sie fordern Kunden auf, bestehende Einzugsermächtigungen oder Lastschriftaufträge auf Einzelüberweisungen oder Daueraufträge umzustellen. Hintergrund: Sie können nicht widerrufen und überwiesenes Geld nicht zurückfordern.
  • Sie fordern höhere Abschläge in der laufenden Abrechnungsperiode – teils mit fadenscheinigen Argumenten oder unter Androhung erheblicher Nachzahlungen (obwohl der Strom- oder Gaszähler nicht abgelesen wurde).
  • Sie erstellen keine Jahresrechnungen mit Guthaben, sie zahlen bestehende Guthaben und vereinbarte Boni des Kunden nicht aus – trotz mehrfachen Anmahnens.
  • Sie locken neue Kunden werden mit teils auffallend niedrigen Preisen – trotzdem verlangen sie hohe Abschlagszahlungen.
  • Sie verbreiten mitunter wiederholt wirtschaftliche Erfolgsmeldungen beziehungsweise offenkundig unrealistische Bilanzen und Umsatzerwartungen.
  • Sie sind telefonisch und schriftlich nur schwer zu erreichen und sitzen Beschwerden aus.

Energielieferanten müssen eine Tätigkeitsbeendigung frühzeitig anzeigen:

- Energielieferanten müssen die Einstellung der Belieferung mindestens drei Monate vor dem geplanten Beendigungstermin bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Die Beendigungsanzeigen können Sie bei der Bundesnetzagentur einsehen.
- Gleichzeitig müssen betroffene Haushaltskunden und der Netzbetreiber in Textform informiert werden.
- Die Information muss ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht werden.

Der Energielieferant darf die Tätigkeit nicht vor Ablauf des angezeigten Beendigungstermins einstellen.  Ausnahme: Er hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Was Verbraucher tun können

Seien Sie besonders kritisch und zurückhaltend mit Zahlungen, sobald Anzeichen einer Krise öffentlich werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Netzbetreiber die Durchleitung der Energie eines Lieferanten unterbinden. Das heißt: Der Betreiber kündigt bestehende Lieferantenrahmenverträge aufgrund von Zahlungsverzug fristlos  – wie etwa bei FlexStrom und Care-Energy geschehen. Verbraucher werden dann in der Regel von ihrem Netzbetreiber aufgefordert, ihren aktuellen Zählerstand mitzuteilen.

Häufen sich die Indizien oder liegen deutliche Hinweise auf eine wirtschaftliche Krise eines Lieferanten vor, sollten Sie mit hohen Einmalzahlungen, Abschlagserhöhungen und Neuabschlüssen beziehungsweise Vertragsverlängerungen sehr zurückhaltend sein. Im Insolvenzfall sind solche Vorauszahlungen meist verloren.

Zum Weiterlesen: Was Kunden bei Insolvenz von Energieversorgern wissen sollten

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